Betreff
Sicherung der Natura 2000-Schutzgebietskulisse im Landkreis Cloppenburg
Vorlage
V-PLA/15/110
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

Die Kreisverwaltung wird beauftragt,

1.      die Zuständigkeit für den Erlass, die Änderung und die Aufhebung der Verordnungen zur Sicherung des FFH-Gebietes 046 „Markatal mit Bockholter Dose“ (ausgenommen des NSG „Bockholter Dose“) und des FFH-Gebietes 234 „Godensholter Tief“ beim Land Niedersachsen zu beantragen und
dem Land Niedersachsen die Zustimmung zur Übertragung der Zuständigkeit für den Erlass, die Änderung und die Aufhebung der Verordnung zur Sicherung des FFH-Gebietes 266 „Ohe“ auf den Landkreis Emsland mitzuteilen;

2.      die erforderlichen Naturschutzgebietsentwürfe zur Sicherung der FFH-Gebietskulisse im Landkreis Cloppenburg (ausgenommen des LSG „Lethetal“) zu erarbeiten.

 

 


Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Ausschusses für Planung und Umwelt am 08.07.2014 wurde in TOP 17 „Mitteilung zur Umsetzung von Natura 2000 – zeitnahe Sicherung der FFH – Gebiete im Landkreis Cloppenburg“ berichtet, dass der Niedersächsische Landkreistag (NLT) beabsichtige, mit dem Land Niedersachsen eine politische Zielvereinbarung zur zeitnahen Ausweisung der Natura 2000 – Schutzgebietskulisse in Niedersachsen abzuschließen. Der NLT hat sich zwischenzeitlich in der 10 Punkte umfassenden Zielvereinbarung verpflichtet, die Sicherung der FFH - Gebiete bis 2018 durch Schutzgebiete und die Erstellung der Maßnahmepläne bis 2020 abzuschließen, um die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens durch die EU zu verhindern. Diese Vereinbarung zwischen dem NLT und dem Land Niedersachsen ist als Anlage 1 angefügt.

Außerdem ist das EU – Vogelschutzgebiet V66 „Niederungen der Süd- und Mittelradde und der Marka“ naturschutzrechtlich zu sichern (vgl. Protokoll zu TOP 17 der APU Sitzung vom 08.07.2014).

 

Mit Erlass vom 20.03.2015 hat das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz mitgeteilt, dass die Europäische Kommission das Pilotverfahren „Ausweisung von Besonderen Schutzgebieten in der Bundesrepublik Deutschland“ (6117/14/ENVI) zwischenzeitlich eingestellt und den Sachverhalt zum Gegenstand eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik Deutschland gemacht hat.

Die Dringlichkeit einer Sicherung der Natura 2000-Gebietskulisse ist dadurch noch größer geworden.

 

Eine Übersicht der zu sichernden Natura 2000-Gebiete (FFH- und EU – Vogelschutzgebiete) im Landkreis Cloppenburg ist der Anlage 2 zu entnehmen.

Aus Anlage 3 ergibt sich, in welchem Umfang die Natura 2000-Gebietskulisse im Landkreis Cloppenburg bereits bestehende Natur- (NSG) und Landschaftsschutzgebiete (LSG) beinhaltet.

 

Die Ausweisung der Natura 2000-Gebietskulisse erfolgt grundsätzlich durch die jeweils zuständige untere Naturschutzbehörde (UNB) mit folgender Ausnahme:

Für bestehende Naturschutzgebiete, die Kreisgrenzen überschreiten, ist durch Runderlass des Landes Niedersachsen eine UNB (in der Regel die mit dem größten Flächenanteil am Schutzgebiet) als federführend für eine Änderung (ggf. auch Aufhebung) bestimmt worden. Der nachfolgenden Tabelle ist zu entnehmen, welche UNB für die Änderung der die Kreisgrenzen überschreitenden Naturschutzgebietsverordnungen zuständig ist:

 

Naturschutzgebietsbezeichnung

FFH-Gebiet

Zuständige UNB

WE 150 „Markatal“

Teil von FFH 046

Landkreis Cloppenburg

WE 189 „Bäken der Endeler und Holzhauser Heide“

FFH 049

Landkreis Vechta

WE 216 „Ahlhorner Fischteiche“

Teil von FFH 012

Landkreis Oldenburg

WE 245 „Esterweger Dose“

FFH 158 erfüllt bereits EU -Anforderungen

Landkreis Emsland

 

 

Wie Anlage 2 und 3 zu entnehmen ist, gibt es jedoch weitere die Kreisgrenzen überschreitende FFH-Gebiete. Für die nachfolgend aufgeführten FFH-Gebiete ist informell auf Verwaltungsebene zwischen den UNB folgende Federführung abgestimmt worden:

 

Zu sicherndes FFH-Gebiet

Federführende UNB

FFH 012

LSG „Lethetal“ unterhalb NSG WE 216 „Ahlhorner Fischteiche“

kein abschließendes Ergebnis

FFH 046

Flusslauf Marka oberhalb NSG WE 150 „Markatal“

 

Landkreis Cloppenburg

FFH 234

Godensholter Tief

 

Landkreis Cloppenburg

FFH 266

Flusslauf Ohe

 

Landkreis Emsland

 

Entsprechend der vorherigen Tabelle könnte die Sicherung der die Kreisgrenzen überschreitenden FFH-Gebiete so vorgenommen werden, dass der LK Cloppenburg den auf der Kreisgrenze verlaufenden Teil des Flusslaufes Marka oberhalb des NSG WE 150 „Markatal“ ausweist (das NSG Bockholter Dose erfüllt nach Auffassung des LK Emsland bereits die EU-Anforderungen). Dafür weist der LK Emsland den Teil des Flusslaufes Ohe (FFH-Gebiet 266) aus, der sich im Landkreis Cloppenburg befindet.

Der LK Cloppenburg sichert das FFH-Gebiet 234 Godensholter Tief, weil der weitaus größte Flächenanteil des FFH - Gebiets im Landkreis Cloppenburg liegt.

Zur Zeit ist informell auf Verwaltungsebene zwischen den UNB der Landkreis Cloppenburg und Oldenburg noch nicht abschließend geklärt, wer das nördlich an das NSG WE 216 „Ahlhorner Fischteiche“ angrenzende und sowohl im Landkreis Cloppenburg als auch im Landkreis Oldenburg als LSG ausgewiesene Lethetal anpasst.

 

Nach Auffassung des Landes Niedersachen und des NLT ist die Ausweisung der Natura 2000 Schutzgebietskulisse generell durch Naturschutzgebiete (NSG) vorzunehmen.

Von den 10 im Kreisgebiet zu sichernden FFH-Gebieten sind gegenwärtig 6 als Naturschutzgebiet (Ahlhorner Fischteiche, Markatal, Thülsfelder Talsperre, Baumweg, Bäken der Endeler und Holzhauser Heide, Glittenberger Moor; vgl. Anlage 3) ausgewiesen. Hier wäre die bestehende Schutzgebietsverordnung EU-konform anzupassen.

Bei den FFH-Gebieten Lahe (FFH 220) und Ohe (FFH 266) ist der Flusslauf als Lebensraum für das Bachneunauge zu sichern. Diese Anforderung kann nur durch die Ausweisung eines NSG erfüllt werden. Gleiches gilt auch für alle übrigen für das Bach- oder Flussneunauge zu sichernden Bach- oder Flussläufe.

Die Sandgrube Pirgo (FFH 248) ist als gesetzlich geschütztes Biotop mitgeteilt worden und verfügt daher über einen gesetzlichen Schutz, der dem eines NSG vergleichbar ist.

Im Godensholter Tief sind im Rahmen der Flurbereinigung Godensholt zu den bereits vorhandenen Flächen viele weitere Flächen für den Naturschutz durch Tausch gesichert worden. Das Gebiet weist daher weitgehend nur noch naturnahe, kaum genutzte Flächen auf. Zur Sicherung dieses Gebietes wird daher die Ausweisung eines NSG als erforderlich angesehen.

Zusammenfassend wird daher vorgeschlagen, die im Kreisgebiet zu sichernden FFH-Gebiete bis auf das gegenwärtige LSG Lethetal als Naturschutzgebiet zu sichern. Die noch zu sichernden FFH-Gebiete sind in Anlage 3 mit einem „grünen“ Rahmen gekennzeichnet.

 

Der nachfolgenden Tabelle gibt eine Übersicht über die im Kreisgebiet zu sichernden FFH-Gebiete.

 

FFH-

Gebiet

Zu sicherndes Gebiet

Schutz-

status

Schutz-form

vorge-

schlagen

Zuständige

UNB

FFH 012

NSG Ahlhorner Fischteiche

NSG

NSG

Oldenburg

FFH 012

LSG Lethetal

LSG

 

 

FFH 046

NSG Markatal

NSG

NSG

Cloppenburg

FFH 046

Flusslauf der Marka unterhalb NSG

Markatal

LSG

NSG

Cloppenburg

FFH 046

Flusslauf der Marka oberhalb NSG Markatal

_____

NSG

Cloppenburg

FFH 047

Heiden und Moore an der Talsperre Thülsfeld

NSG

NSG

Cloppenburg

FFH 048

NSG Baumweg

NSG

NSG

Cloppenburg

FFH 049

Bäken der Endeler und Holzhauser Heide

NSG

NSG

Vechta

FFH 220

Lahe

_____

NSG

Cloppenburg

FFH 234

Godensholter Tief

_____

NSG

Cloppenburg

FFH 235

Glittenberger Moor

NSG

NSG

Cloppenburg

FFH 248

Sandgrube Pirgo

Gesetzlich

geschütztes

Biotop

NSG

Cloppenburg

FFH 266

Ohe

_____

NSG

Emsland

 

Da für das Markatal 3 Einzelverfahren (NSG und die Flussabschnitte aufwärts und abwärts separat) erforderlich werden, ist unter Berücksichtigung des gegenwärtig als LSG ausgewiesenen Teil des FFH Gebiets 012 Sager Meer, Ahlhornder Fischteiche und Lethe insgesamt mit 10 Schutzgebietsverfahren zu rechnen. Hinzu kommt das Verfahren für das EU-Vogelschutzgebiet V 66 Niederungen der Süd- und Mittelradde und der Marka.