Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
Die Kreisverwaltung wird beauftragt,
1.
die Zuständigkeit
für den Erlass, die Änderung und die Aufhebung der Verordnungen zur Sicherung
des FFH-Gebietes 046 „Markatal mit Bockholter Dose“ (ausgenommen des NSG
„Bockholter Dose“) und des FFH-Gebietes 234 „Godensholter Tief“ beim Land
Niedersachsen zu beantragen und
dem Land Niedersachsen die Zustimmung zur Übertragung der Zuständigkeit für den
Erlass, die Änderung und die Aufhebung der Verordnung zur Sicherung des
FFH-Gebietes 266 „Ohe“ auf den Landkreis Emsland mitzuteilen;
2.
die
erforderlichen Naturschutzgebietsentwürfe zur Sicherung der FFH-Gebietskulisse
im Landkreis Cloppenburg (ausgenommen des LSG „Lethetal“) zu erarbeiten.
Sachverhalt:
In der
Sitzung des Ausschusses für Planung und Umwelt am 08.07.2014 wurde in TOP 17 „Mitteilung zur
Umsetzung von Natura 2000 – zeitnahe Sicherung der FFH – Gebiete im Landkreis
Cloppenburg“ berichtet, dass der
Niedersächsische Landkreistag (NLT) beabsichtige, mit dem Land Niedersachsen
eine politische Zielvereinbarung zur zeitnahen Ausweisung der Natura 2000 –
Schutzgebietskulisse in Niedersachsen abzuschließen. Der NLT hat sich
zwischenzeitlich in der 10 Punkte umfassenden Zielvereinbarung verpflichtet,
die Sicherung der FFH - Gebiete bis 2018 durch Schutzgebiete und die Erstellung
der Maßnahmepläne bis 2020 abzuschließen, um die Einleitung eines
Vertragsverletzungsverfahrens durch die EU zu verhindern. Diese Vereinbarung
zwischen dem NLT und dem Land Niedersachsen ist als Anlage 1 angefügt.
Außerdem ist
das EU – Vogelschutzgebiet V66 „Niederungen der Süd- und Mittelradde und der
Marka“ naturschutzrechtlich zu sichern (vgl. Protokoll zu TOP 17 der APU
Sitzung vom 08.07.2014).
Mit Erlass
vom 20.03.2015 hat das Niedersächsische
Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz mitgeteilt, dass die
Europäische Kommission das Pilotverfahren „Ausweisung von Besonderen
Schutzgebieten in der Bundesrepublik Deutschland“ (6117/14/ENVI)
zwischenzeitlich eingestellt und den Sachverhalt zum Gegenstand eines
Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik Deutschland gemacht hat.
Die
Dringlichkeit einer Sicherung der Natura 2000-Gebietskulisse ist dadurch noch
größer geworden.
Eine Übersicht der zu sichernden Natura
2000-Gebiete (FFH- und EU – Vogelschutzgebiete) im Landkreis Cloppenburg ist
der Anlage 2 zu entnehmen.
Aus Anlage 3 ergibt sich, in welchem Umfang
die Natura 2000-Gebietskulisse im Landkreis Cloppenburg bereits bestehende
Natur- (NSG) und Landschaftsschutzgebiete (LSG) beinhaltet.
Die Ausweisung der Natura 2000-Gebietskulisse
erfolgt grundsätzlich durch die jeweils zuständige untere Naturschutzbehörde
(UNB) mit folgender Ausnahme:
Für bestehende Naturschutzgebiete, die
Kreisgrenzen überschreiten, ist durch Runderlass des Landes Niedersachsen eine
UNB (in der Regel die mit dem größten Flächenanteil am Schutzgebiet) als
federführend für eine Änderung (ggf. auch Aufhebung) bestimmt worden. Der
nachfolgenden Tabelle ist zu entnehmen, welche UNB für die Änderung der die
Kreisgrenzen überschreitenden Naturschutzgebietsverordnungen zuständig ist:
Naturschutzgebietsbezeichnung |
FFH-Gebiet |
Zuständige UNB |
WE 150 „Markatal“ |
Teil von FFH 046 |
Landkreis Cloppenburg |
WE 189 „Bäken der Endeler und Holzhauser Heide“ |
FFH 049 |
Landkreis Vechta |
WE 216 „Ahlhorner Fischteiche“ |
Teil von FFH 012 |
Landkreis Oldenburg |
WE 245 „Esterweger Dose“ |
FFH 158 erfüllt bereits EU -Anforderungen |
Landkreis Emsland |
Wie Anlage 2 und 3 zu entnehmen ist, gibt es
jedoch weitere die Kreisgrenzen überschreitende FFH-Gebiete. Für die
nachfolgend aufgeführten FFH-Gebiete ist informell auf Verwaltungsebene
zwischen den UNB folgende Federführung abgestimmt worden:
Zu
sicherndes FFH-Gebiet |
Federführende
UNB |
FFH 012 LSG „Lethetal“ unterhalb NSG WE 216
„Ahlhorner Fischteiche“ |
kein abschließendes Ergebnis |
FFH 046 Flusslauf Marka oberhalb NSG WE 150
„Markatal“ |
Landkreis Cloppenburg |
FFH 234 Godensholter Tief |
Landkreis Cloppenburg |
FFH 266 Flusslauf Ohe |
Landkreis Emsland |
Entsprechend der vorherigen Tabelle könnte
die Sicherung der die Kreisgrenzen überschreitenden FFH-Gebiete so vorgenommen
werden, dass der LK Cloppenburg den auf der Kreisgrenze verlaufenden Teil des
Flusslaufes Marka oberhalb des NSG WE 150 „Markatal“ ausweist (das NSG
Bockholter Dose erfüllt nach Auffassung des LK Emsland bereits die
EU-Anforderungen). Dafür weist der LK Emsland den Teil des Flusslaufes Ohe
(FFH-Gebiet 266) aus, der sich im Landkreis Cloppenburg befindet.
Der LK Cloppenburg sichert das FFH-Gebiet 234
Godensholter Tief, weil der weitaus größte Flächenanteil des FFH - Gebiets im
Landkreis Cloppenburg liegt.
Zur Zeit ist informell auf Verwaltungsebene
zwischen den UNB der Landkreis Cloppenburg und Oldenburg noch nicht
abschließend geklärt, wer das nördlich an das NSG WE 216 „Ahlhorner
Fischteiche“ angrenzende und sowohl im Landkreis Cloppenburg als auch im
Landkreis Oldenburg als LSG ausgewiesene Lethetal anpasst.
Nach Auffassung des Landes Niedersachen und
des NLT ist die Ausweisung der Natura 2000 Schutzgebietskulisse generell durch
Naturschutzgebiete (NSG) vorzunehmen.
Von den 10 im Kreisgebiet zu sichernden
FFH-Gebieten sind gegenwärtig 6 als Naturschutzgebiet (Ahlhorner Fischteiche,
Markatal, Thülsfelder Talsperre, Baumweg, Bäken der Endeler und Holzhauser
Heide, Glittenberger Moor; vgl. Anlage 3) ausgewiesen. Hier wäre die bestehende
Schutzgebietsverordnung EU-konform anzupassen.
Bei den FFH-Gebieten Lahe (FFH 220) und Ohe
(FFH 266) ist der Flusslauf als Lebensraum für das Bachneunauge zu sichern.
Diese Anforderung kann nur durch die Ausweisung eines NSG erfüllt werden.
Gleiches gilt auch für alle übrigen für das Bach- oder Flussneunauge zu
sichernden Bach- oder Flussläufe.
Die Sandgrube Pirgo (FFH 248) ist als
gesetzlich geschütztes Biotop mitgeteilt worden und verfügt daher über einen
gesetzlichen Schutz, der dem eines NSG vergleichbar ist.
Im Godensholter Tief sind im Rahmen der
Flurbereinigung Godensholt zu den bereits vorhandenen Flächen viele weitere
Flächen für den Naturschutz durch Tausch gesichert worden. Das Gebiet weist
daher weitgehend nur noch naturnahe, kaum genutzte Flächen auf. Zur Sicherung
dieses Gebietes wird daher die Ausweisung eines NSG als erforderlich angesehen.
Zusammenfassend wird daher vorgeschlagen, die
im Kreisgebiet zu sichernden FFH-Gebiete bis auf das gegenwärtige LSG Lethetal
als Naturschutzgebiet zu sichern. Die noch zu sichernden FFH-Gebiete sind in
Anlage 3 mit einem „grünen“ Rahmen gekennzeichnet.
Der nachfolgenden Tabelle gibt eine Übersicht
über die im Kreisgebiet zu sichernden FFH-Gebiete.
FFH- Gebiet |
Zu
sicherndes Gebiet |
Schutz- status |
Schutz-form vorge- schlagen |
Zuständige UNB |
FFH 012 |
NSG Ahlhorner Fischteiche |
NSG |
NSG |
Oldenburg |
FFH 012 |
LSG Lethetal |
LSG |
|
|
FFH 046 |
NSG Markatal |
NSG |
NSG |
Cloppenburg |
FFH 046 |
Flusslauf der Marka unterhalb NSG Markatal |
LSG |
NSG |
Cloppenburg |
FFH 046 |
Flusslauf der Marka oberhalb NSG Markatal |
_____ |
NSG |
Cloppenburg |
FFH 047 |
Heiden und Moore an der Talsperre Thülsfeld |
NSG |
NSG |
Cloppenburg |
FFH 048 |
NSG Baumweg |
NSG |
NSG |
Cloppenburg |
FFH 049 |
Bäken der Endeler und Holzhauser Heide |
NSG |
NSG |
Vechta |
FFH 220 |
Lahe |
_____ |
NSG |
Cloppenburg |
FFH 234 |
Godensholter Tief |
_____ |
NSG |
Cloppenburg |
FFH 235 |
Glittenberger Moor |
NSG |
NSG |
Cloppenburg |
FFH 248 |
Sandgrube Pirgo |
Gesetzlich geschütztes Biotop |
NSG |
Cloppenburg |
FFH 266 |
Ohe |
_____ |
NSG |
Emsland |
Da für das Markatal 3 Einzelverfahren (NSG
und die Flussabschnitte aufwärts und abwärts separat) erforderlich werden, ist
unter Berücksichtigung des gegenwärtig als LSG ausgewiesenen Teil des FFH
Gebiets 012 Sager Meer, Ahlhornder Fischteiche und Lethe insgesamt mit 10
Schutzgebietsverfahren zu rechnen. Hinzu kommt das Verfahren für das
EU-Vogelschutzgebiet V 66 Niederungen der Süd- und Mittelradde und der Marka.