Betreff
Antrag der FDP - BLC Gruppe vom 31.08.2022 auf Erstellung eines Hitzeaktionsplanes
Vorlage
V-SOZ/23/167/1
Art
Sitzungsvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Der Landkreis Cloppenburg verzichtet bis auf Weiteres auf die Erstellung eines eigenen Hitzeaktionsplans.

 

 


Sachverhalt:

Die Erstellung eines Hitzeaktionsplans ist eine freiwillige kommunale Aufgabe. Der Leitfaden zur Erstellung von Hitzeaktionsplänen für Kommunen der Region Hannover basiert auf einen Stadtteil Hannovers und ist für einen Flächenkreis nur bedingt geeignet. Das Land Niedersachsen hat noch keinen Hitzeaktionsplan vorgelegt. Es liegt noch kein Hitzeaktionsplan aus einem Flächenkreis vor.

 

Die Weltgesundheitsorganisation hat acht Kernelemente eines Hitzeaktionsplans vorgegeben, die sich in kurzfristige und langfristige Maßnahmen unterteilen lassen. Daran orientieren sich alle Leitfäden zur Erstellung eines Hitzeaktionsplans u.a. des Bundesumweltministeriums und der Region Hannover.

 

Auf lokaler Ebene soll ein Hitzeaktionsplan entwickelt werden, der auf die jeweilige Kommune zugeschnitten ist. In diesem soll festgelegt werden, welche Organisationseinheit die Koordinierung und Kommunikation übernimmt (Kernelement I.). Die zentrale Koordinierungsstelle bei der Region Hannover bilden das Gesundheitsamt und die Umweltbehörde. Im Landkreis Oldenburg ist es der Katastrophenschutz. Die Nutzung eines Hitzewarnsystems (Kernelement II.) wurde im Landkreis Cloppenburg bereits implementiert. Über vorhandene Strukturen bzw. Netzwerke, z.B. den Sozialpsychiatrischen Verbund SpV) und das Niedersächsische Hygienesiegel für Alten- und Pflegeheime (NiSiP), wird das Thema Hitzeschutz für vulnerable Personen bzw. Risikogruppen seitens des Gesundheitsamts thematisiert (Kernelemente III. und V.). Auf Landesebene hat das Niedersächsische Landesgesundheitsamt Merkblätter zum Thema Sommerhitze 1. für die Bevölkerung, 2. für den Umgang mit Kindern, 3. für Pflegende, Pflegekräfte und Heimleitungen sowie 4. für Hausärzte bereitgestellt (Kernelemente III., V., VI.). Der Landkreis Wolfenbüttel verweist auf seiner Internet-Seite „Hitzeschutz“ auf diese Merkblätter. Der Landkreis Düren in Nordrhein-Westfalen hat eine Umfrage zu Bedarfen und Aktivitäten in Bezug auf den Hitzeschutz bei Pflegeeinrichtungen durchgeführt. Die Verpflegung der Bewohner wurde mit 74,4% an erster Stelle und die Infrastruktur mit 61,5 % an zweiter Stelle genannt. Die Maßnahmen der Kommune zur Reduzierung von Hitze in Innenräumen (Kernelement IV.) ist auf öffentliche Gebäude beschränkt. In Bezug auf die langfristige Stadtplanung und das Bauwesen (Kernelement VII.) ist die Kommune an die bestehenden Rechtsgrundlagen gebunden. Das Monitoring und die Evaluation der Maßnahmen (Kernelement VIII.) beschränkt sich aktuell auf die Wochenberichte zur hitzebedingten Mortalität des Robert Koch-Instituts (RKI). Der Wochenbericht umfasst Schätzungen der hitzebedingten Sterbefälle, da Hitze auf der Todesbescheinigung nicht als die zugrundeliegende Todesursache angegeben wird.

 

Zum Thema Hitzeschutz/-plan vermehren sich die Informationen mit hohem Tempo. Zu allen Kernelementen eines Hitzeaktionsplan liegen mittlerweile Informationen vor. Es wird hier keine Notwendigkeit gesehen, in allen Bereichen selbst aktiv zu werden. Der Verweis auf die jeweiligen Quellen wird als ausreichend erachtet. Bestehende Strukturen bzw. Netzwerke werden genutzt, um den Hitzeschutz voranzubringen und die Belastung für empfindliche Einrichtungen, z.B. Alten- und Pflegeheime, so gering wie möglich zu halten.

 

 


Finanzierung:

 

 


Anlagenverzeichnis: