Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird
folgende Beschlussfassung empfohlen:
Der Landkreis
Cloppenburg verzichtet bis auf Weiteres auf die Erstellung eines eigenen
Hitzeaktionsplans.
Sachverhalt:
Die Erstellung eines
Hitzeaktionsplans ist eine freiwillige kommunale Aufgabe. Der Leitfaden zur
Erstellung von Hitzeaktionsplänen für Kommunen der Region Hannover basiert auf
einen Stadtteil Hannovers und ist für einen Flächenkreis nur bedingt geeignet.
Das Land Niedersachsen hat noch keinen Hitzeaktionsplan vorgelegt. Es liegt
noch kein Hitzeaktionsplan aus einem Flächenkreis vor.
Die
Weltgesundheitsorganisation hat acht Kernelemente eines Hitzeaktionsplans
vorgegeben, die sich in kurzfristige und langfristige Maßnahmen unterteilen
lassen. Daran orientieren sich alle Leitfäden zur Erstellung eines
Hitzeaktionsplans u.a. des Bundesumweltministeriums und der Region Hannover.
Auf lokaler Ebene
soll ein Hitzeaktionsplan entwickelt werden, der auf die jeweilige Kommune
zugeschnitten ist. In diesem soll festgelegt werden, welche
Organisationseinheit die Koordinierung und Kommunikation übernimmt (Kernelement
I.). Die zentrale Koordinierungsstelle bei der Region Hannover bilden das
Gesundheitsamt und die Umweltbehörde. Im Landkreis Oldenburg ist es der
Katastrophenschutz. Die Nutzung eines Hitzewarnsystems (Kernelement II.) wurde
im Landkreis Cloppenburg bereits implementiert. Über vorhandene Strukturen bzw.
Netzwerke, z.B. den Sozialpsychiatrischen Verbund SpV) und das Niedersächsische
Hygienesiegel für Alten- und Pflegeheime (NiSiP), wird das Thema Hitzeschutz
für vulnerable Personen bzw. Risikogruppen seitens des Gesundheitsamts
thematisiert (Kernelemente III. und V.). Auf Landesebene hat das
Niedersächsische Landesgesundheitsamt Merkblätter zum Thema Sommerhitze 1. für
die Bevölkerung, 2. für den Umgang mit Kindern, 3. für Pflegende, Pflegekräfte
und Heimleitungen sowie 4. für Hausärzte bereitgestellt (Kernelemente III., V.,
VI.). Der Landkreis Wolfenbüttel verweist auf seiner Internet-Seite
„Hitzeschutz“ auf diese Merkblätter. Der Landkreis Düren in Nordrhein-Westfalen
hat eine Umfrage zu Bedarfen und Aktivitäten in Bezug auf den Hitzeschutz bei
Pflegeeinrichtungen durchgeführt. Die Verpflegung der Bewohner wurde mit 74,4%
an erster Stelle und die Infrastruktur mit 61,5 % an zweiter Stelle genannt.
Die Maßnahmen der Kommune zur Reduzierung von Hitze in Innenräumen (Kernelement
IV.) ist auf öffentliche Gebäude beschränkt. In Bezug auf die langfristige
Stadtplanung und das Bauwesen (Kernelement VII.) ist die Kommune an die
bestehenden Rechtsgrundlagen gebunden. Das Monitoring und die Evaluation der
Maßnahmen (Kernelement VIII.) beschränkt sich aktuell auf die Wochenberichte
zur hitzebedingten Mortalität des Robert Koch-Instituts (RKI). Der
Wochenbericht umfasst Schätzungen der hitzebedingten Sterbefälle, da Hitze auf
der Todesbescheinigung nicht als die zugrundeliegende Todesursache angegeben
wird.
Zum Thema
Hitzeschutz/-plan vermehren sich die Informationen mit hohem Tempo. Zu allen
Kernelementen eines Hitzeaktionsplan liegen mittlerweile Informationen vor. Es
wird hier keine Notwendigkeit gesehen, in allen Bereichen selbst aktiv zu
werden. Der Verweis auf die jeweiligen Quellen wird als ausreichend erachtet.
Bestehende Strukturen bzw. Netzwerke werden genutzt, um den Hitzeschutz
voranzubringen und die Belastung für empfindliche Einrichtungen, z.B. Alten-
und Pflegeheime, so gering wie möglich zu halten.
Finanzierung:
Anlagenverzeichnis: