Betreff
Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2021 und die Entlastung des Landrates
Vorlage
V-KA/23/742
Art
Sitzungsvorlage
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss
empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlüsse:
1. Dem Kreistag wird
empfohlen über den Jahresabschluss 2021 zu beschließen (§ 58 Abs. 1Nr.10 i.V.m.
§129 NKomVG).
2. Dem Kreistag wird
empfohlen die Entlastung des Landrates zu beschließen (§ 58 Abs. 1 Nr. 10 i. V.
m. §129 NKomVG).
Sach-und Rechtslage:
Der Jahresabschluss 2021 sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes von 08.02.2023 liegen an. Eine Stellungnahme der Verwaltung war nicht erforderlich.
Weiterhin beschließt der Kreistag über die Entlastung des Landrates.
Anlagenverzeichnis:
Jahresabschluss 2021
Schlussbericht des
Rechnungsprüfungsamtes