Betreff
Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2021 und die Entlastung des Landrates
Vorlage
V-KA/23/742
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlüsse:

 

1. Dem Kreistag wird empfohlen über den Jahresabschluss 2021 zu beschließen (§ 58 Abs. 1Nr.10 i.V.m. §129 NKomVG).

 

2. Dem Kreistag wird empfohlen die Entlastung des Landrates zu beschließen (§ 58 Abs. 1 Nr. 10 i. V. m. §129 NKomVG).

 


Sach-und Rechtslage:

 

Der Jahresabschluss 2021 sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes von 08.02.2023 liegen an. Eine Stellungnahme der Verwaltung war nicht erforderlich.

 

Weiterhin beschließt der Kreistag über die Entlastung des Landrates.

 


 

 

 


Anlagenverzeichnis:

Jahresabschluss 2021

Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes