Beschlussvorschlag:
Der
Kreisausschuss beschließt dem Kreistag zu empfehlen, die Haushaltssatzung nebst
Haushalts- und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2022 und das
Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2023 bis 2025
Alternative
1: unter Reduzierung/Streichung
folgender Ausgabepositionen: ………
Alternative
2: unter Anhebung der Kreisumlage auf
…….. Punkte
zu
erlassen.
Sach- und Rechtslage:
Der 2. Entwurf der
Haushaltssatzung sowie des Haushaltsplans 2022 für den Landkreis Cloppenburg
wurde den Kreistagsabgeordneten am 22.12.2021 per E-Mail zur Verfügung
gestellt.
Zwischenzeitlich
ist noch nachfolgende Änderung eingetreten bzw. festgestellt worden, die in dem
als Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt beigefügten 3. Entwurf der
Haushaltssatzung sowie des Haushaltsplans 2022 berücksichtigt wurde:
Für die investive
Maßnahme I1.400109.500 (K355 Verbreiterung Warnstedt-K176) wurde im 2.
Haushaltsplanentwurf irrtümlicherweise ein Betrag in Höhe von 155.000 EUR eingeplant.
Tatsächlich ist für diese Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 jedoch ein Betrag in
Höhe von 1.550.000 EUR erforderlich. Daher musste im 3. Entwurf des
Haushaltsplans 2022 bei diesem I-PSP-Element ein Betrag in Höhe von 1.395.000
EUR zusätzlich veranschlagt werden. Somit werden die Investitionsausgaben von
55.756.900 EUR auf 57.151.900 EUR steigen. Entsprechend erhöht sich auch die
für das Haushaltsjahr 2022 im 2. Entwurf veranschlagte Kreditaufnahme von
35.098.600 EUR um 1.395.000 EUR auf 36.493.600 EUR. Der geplante Schuldenstand
am 31.12.2022 beläuft sich dann auf 45.322.214,80 EUR (vorher: 43.927.214,80
EUR).
Im Antwortschreiben der Kreisverwaltung vom 25.01.2022 auf die
Stellungnahme des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes – Kreisverband
Cloppenburg – vom 14.01.2022 zum 2. Haushaltsplanentwurf 2022 des Landkreises
Cloppenburg wurden die kreisangehörigen Städte und Gemeinden aufgefordert, bis
zum 02.02.2022 folgende Daten zur Verfügung stellen:
-
Die Jahresergebnisse (auch vorläufige) von 2010 bis
2020; sofern bereits möglich, auch für 2021
-
Die Entwicklung der liquiden Mittel von 2012 bis 2021
(jeweils zum 31.12.)
-
Die Schuldenentwicklung der letzten 20 Jahre
-
Die Entwicklung der Überschussrücklage des
ordentlichen und des außerordentlichen Ergebnisses von 2010 bis 2020; sofern
bereits möglich, auch für 2021
Die Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes – Kreisverband
Cloppenburg – mit dem entsprechenden Antwortschreiben der Kreisverwaltung nebst
Anlagen wurde den Kreistagsabgeordneten per E-Mail am 26.01.2022 zur Verfügung
gestellt.
Die Ergebnisse der Abfrage der Haushaltsdaten sind als Anlage zu dieser
Vorlage beigefügt, wobei die Gemeinde Essen ihre Haushaltsdaten trotz
nochmaliger Aufforderung nicht übermittelt hat. Zudem sind die zur Verfügung
gestellten Haushaltsdaten bei einigen kreisangehörigen Städte und Gemeinden
unvollständig.
Aus den einzelnen Haushaltsparametern der kreisangehörigen Städte und
Gemeinden ergibt sich folgendes Bild:
Die Jahresergebnisse der kreisangehörigen Städte und Gemeinden
weisen mit wenigen Ausnahmen zum Teil sehr hohe Überschüsse im Ergebnishaushalt
der einzelnen Jahre auf. Die in der Regel geringen Fehlbeträge einzelner
kreisangehöriger Städte und Gemeinden konnten mit der vorhandenen Überschussrücklage
verrechnet werden, so dass eine Haushaltskonsolidierung nicht erforderlich war.
Für das Haushaltsjahr 2020 weisen alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden
ein positives Ergebnis aus. Zum Vergleich wird sich das Defizit im
Ergebnishaushalt 2020 des Landkreises Cloppenburg nach aktueller Abstimmung mit
dem Rechnungsprüfungsamt auf rund 3,5 Mio. EUR belaufen.
Die liquiden Mittel der kreisangehörigen Städte und Gemeinden
belaufen sich zum Jahresende 2021 auf insgesamt rund 95,2 Mio. EUR, was im
Durchschnitt auf 7,3 Mio. EUR pro Stadt/Gemeinde hinausläuft. Zum Vergleich
verfügte der Landkreis Cloppenburg mit Stand 31.12.2021 über liquide Mittel in
Höhe von insgesamt rund 4,7 Mio. EUR.
Zu den Schulden ist zu sagen, dass neun kreisangehörige Städte
und Gemeinden (Barßel, Bösel, Cloppenburg, Emstek, Friesoythe, Lastrup,
Lindern, Löningen und Saterland) ihre Schulden in den vergangenen Jahren
abgebaut haben. Die Gemeinden Cappeln und Molbergen haben im abgefragten
Zeitraum einen Schuldenzugang zu verzeichnen. Bei der Gemeinde Garrel ist im
Jahr 2020 ein Schuldenzuwachs in Höhe von rund 6 Mio. EUR festzustellen. Auf
entsprechende Nachfrage teilt die Gemeinde Garrel mit, dass in diesem Jahr ein
Landankauf in Höhe von 8 Mio. EUR für Wohngebiete getätigt worden ist. Im
Haushaltsjahr 2021 wurde der Schuldenstand der Gemeinde Garrel wieder
reduziert. Insgesamt kann festgestellt werden, dass keine kreisangehörige Stadt
oder Gemeinde überschuldet ist. Zum Vergleich belaufen sich die Schulden des
Landkreises Cloppenburg zum 31.12.2021 auf rund 10,2 Mio. EUR.
Einzelne kreisangehörige Städte und Gemeinden weisen in ihren Schreiben
darauf hin, dass aufgrund von Investitionen in den kommenden Jahren die
liquiden Mittel abnehmen und sich die Schuldenstände erhöhen werden. Die
mittelfristige Finanzplanung des Landkreises Cloppenburg weist ebenfalls
erhebliche Investitionen aus. So werden sich die Schulden des Landkreises
Cloppenburg bereits Ende 2022 planmäßig auf rund 45,3 Mio. EUR belaufen.
Die Überschussrücklagen der einzelnen kreisangehörigen Städte und
Gemeinden weisen am 31.12.2020 insgesamt einen Betrag in Höhe von rund 301 Mio.
EUR aus. Darin sind die Überschussrücklagen der Gemeinden Essen und Lindern
aufgrund der fehlenden Mitteilung nicht enthalten, so dass insgesamt von einer
noch höheren Überschussrücklage ausgegangen werden muß. Aus Sicht der
Kreisverwaltung kann die Höhe der Überschussrücklage jedoch nicht isoliert vom
Volumen des Ergebnishaushalts betrachtet werden, da ein höheres
Haushaltsvolumen auch die Gefahr eines höheren Fehlbetrages im Ergebnishaushalt
in sich birgt. Bei dem Anteil der Überschussrücklage im Haushaltsjahr 2020 am
Haushaltsvolumen im selben Jahr weisen 4 kreisangehörige Städte und Gemeinden
(Bösel, Cloppenburg, Garrel und Saterland) einen Wert über 100 % aus (siehe
hierzu die untere Tabelle bei der Überschussrücklage). Das heißt, dass die
Überschussrücklage höher ist als das gesamte Volumen im Ergebnishaushalt. Die
anderen Städte und Gemeinden weisen bei dieser Berechnung einen Wert von
mindestens 50 % aus. Zum Vergleich weist der Landkreis Cloppenburg einen Wert
von 33,95 % aus, wobei in der Überschussrücklage der Betrag in Höhe von
30.824.688,49 EUR, der im Jahr 2018 aus der Überschussrücklage ins
Basisreinvermögen umgewandelt wurde, zusätzlich mit berücksichtigt worden ist.
Aus den oben dargelegten Gründen wären aus Sicht der Kreisverwaltung die
kreisangehörigen Städte und Gemeinden finanziell durchaus in der Lage, eine
höhere, als die im Haushaltsplan 2022 zunächst veranschlagte Kreisumlage von 33
% zu tragen. Dabei würde ein Prozentpunkt Kreisumlage einen Betrag in Höhe von
rund 2,3 Mio. EUR – verteilt auf alle 13 kreisangehörigen Städte und Gemeinden
– ausmachen.
Zum Ausgleich des Haushalts 2022 bzw. zur Verringerung des Defizits lt.
Haushaltsplanentwurf bleiben letztlich zwei Möglichkeiten:
-
Erhöhung
der Kreisumlage und damit Verbesserung der Einnahmesituation
-
Reduzierung/Streichung
von Ausgabepositionen
Anlagenverzeichnis:
-
3.
Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplanes sowie des Stellenplans 2022
-
PDF-Datei
„Finanzielle Lage der kreisangehörigen Städte und Gemeinden“