Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag
wird empfohlen, die Neufassung der Geschäftsordnung mit den verwaltungsseitig
vorgeschlagenen Änderungen zu beschließen.
Sachverhalt:
Der
Kreistag hat in seiner Sitzung am 02.11.2021 beschlossen, dass die
Geschäftsordnung zunächst weiter gilt.
Verwaltungsseitig
ist eine Synopse erstellt worden, in der die aktuelle Geschäftsordnung des
Kreistages, die Muster-Geschäftsordnung des NLT sowie ein Entwurf für eine
Neufassung der Geschäftsordnung gegenübergestellt sind. Im Entwurf sind an
verschiedenen Stellen die Vorschläge aus der Muster-Geschäftsordnung des NLT
zur elektronischen Kommunikation aufgenommen worden. Darüber hinaus ist eine
Klarstellung zu Verwendungsnachweisen bezogen auf die Geschäftskostenpauschale
aufgenommen worden (§ 1 Absatz 8). Eine weitere Klarstellung bezieht sich auf
die Feststellung der Beschlussfähigkeit bei Kreistagsausschüssen mit
stimmberechtigten und beratenden Mitgliedern (§ 22 Abs. 7). Des Weiteren ist in
§ 23 Abs. 5 die gelebte Praxis einer zweiten Stellvertretung bei nur einem
Mitglied im Kreistagsausschuss formuliert worden. De Synopse ist als Anlage
beigefügt.
Anträge
aus den Reihen der Fraktionen und Gruppen zur Geschäftsordnung liegen nicht vor.
Anlagenverzeichnis:
Anlage
– Synopse Geschäftsordnung Kreistag