Beschlussvorschlag:
Sachverhalt:
Bezug:
Vorlagen-Nr. V-SOZ/21/138
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Sozialausschuss |
10.06.2021 |
vertagt |
Kreisausschuss |
01.07.2021 |
vertagt |
Kreistag |
15.07.2021 |
vertagt |
Wie bereits in Vorlage zu TOP 8 der Sitzung des
Sozialausschusses vom 10.06.2020 angekündigt, hat das Kreisbauamt das Thema
Gemeinschaftsunterkünfte im Zusammenhang mit dem „Niedersächsischen
Wohnraumschutzgesetz“ auf der HVB-Tagung am 15.09.21 mit folgendem
Ergebnis erörtert:
„Die anwesenden Gemeindevertreter geben einer bauordnungsrechtlichen Überprüfung der Arbeitnehmerunterkünfte durch den Landkreis den Vorrang. Sie behalten sich ein Einschreiten nach dem Wohnraumschutzgesetzt im Einzelfall vor. Derzeit wird kein Bedarf hinsichtlich eines gemeinsamen Überprüfungskonzeptes gesehen.“
Finanzierung:
Anlagenverzeichnis: