Beschlussvorschlag:
Sachverhalt:
Die Gruppe GRÜNE/UWG mit Schreiben vom 25.05.2021 gemäß § 56
NKomVG beantragt, den Punkt auf die Tagesordnungen der Sitzung des
Sozialausschusses am 10.6.2021, des Kreisausschusses am 1.7.2021 und des
Kreistages am 15.7.2021 zu nehmen:
Die Gruppe GRÜNE/UWG beantragt zu diesem Tagesordnungspunkt
folgenden Be-schluss zu fassen:
„Die Kreisverwaltung trifft mit
den Gemeinden Absprachen zur unverzüglichen Nutzung der zusätzlichen Befugnisse
aus dem Niedersächsischen Wohnraum-schutzgesetz und erstellt in Absprache mit
den Gemeinden des Landkreises ein Konzept zur Kontrolle von Unterkünften.“
Die Verwaltung nimmt am 09.06.2021 dazu wie folgt Stellung:
I. Allgemeine Vorbemerkung:
Das
Nds. Wohnraumschutzgesetz (NWoSchG) ist am 24.03.2021 in Kraft getreten. Wie in
dem Beschlussantrag dargestellt, ist Zweck des Gesetzes, Verwahrlosungen, Missstände
und Überbelegungen bei Wohnraum und bei Unterkünften für Beschäftigte
entgegenzuwirken. Dadurch soll dazu beigetragen werden, dass die Bevölkerung
mit angemessenem Wohnraum versorgt ist und Beschäftigte angemessen
untergebracht sind.
Bei
der Aufgabe handelt es sich um eine freiwillige
Aufgabe im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde.
Bereits
2013 hatte das Kreisbauamt alle bekannten Unterkünfte von Werkvertragsarbeitnehmern,
also Beschäftigten im o.g. Sinn, überprüft. 2016 erfolgte eine weitere
Überprüfung der größten Unterkünfte. Seit Januar 2018 werden alle
bekannten Standorte systematisch einem
Check-up unterzogen, ob Mindeststandards, die aus der Nds. Bauordnung und der
Arbeitsstättenverordnung abgeleitet worden sind, eingehalten werden. Mit Beginn
der Corona-Problematik sind die systematischen Prüfungen vorübergehend in
anlassbezogene Kontrollen überführt worden.
Gem.
des Beschluss des Kreistages wurden für die ab 2018 durchgeführten systematischen
Prüfungen im Bauamt eine Vollzeitstelle für einen Bauingenieur und eine Vollzeitstelle
in der Verwaltung eingerichtet. Diese Stelle in der Verwaltung wurde zwischenzeitlich
anteilig auf 2 Kräfte verteilt.
Durch
das Engagement des Landkreises seit 2013 hatte sich die Wohnsituation in Arbeitnehmerunterkünften
im Laufe der Zeit bereits erheblich verbessert.
Darüber
hinaus ist die Kreisverwaltung in den letzten Jahren nur in sehr seltenen
Fällen über Missstände und Überbelegungen von Wohnraum im Falle des sonstigen
Wohnens informiert worden.
II. Antrag der Gruppe GRÜNE/UWG
vom 25.05.2021
Das
NWoSchG sieht im Lichte des Gesetzeszwecks diverse Anforderungen an Wohnraum
und Unterkünften vor. Die vom Landkreis aktuell formulierten Anforderungen an
Arbeitnehmerunterkünften sind mit den Anforderungen nach dem NWoSchG deckungsgleich
oder gehen darüber hinaus. Siehe dazu auch das entsprechende Merkblatt unter
Link: https://lkclp.de/uploads/files/anu_merkblatt.pdf
Da
die Städte und Gemeinden aufgrund der Ortskenntnisse sehr gut über die Entwicklung
größerer Gemeinschaftsunterkünfte orientiert sind, gab es bereits in der
Vergangenheit eine intensive Abstimmung zwischen den Städten bzw. Gemeinden und
dem Kreisbauamt. Auch sind die Hauptverwaltungsbeamten (HVB) auf den Sitzungen
mehrfach über die Thematik der Gemeinschaftsunterkünfte informiert worden.
Wie
bereits in Vorlage zu TOP 8 der Sitzung des Sozialausschusses vom 10.06.2020
angekündigt, beabsichtigt das Kreisbauamt, das Thema Gemeinschaftsunterkünfte
im Zusammenhang mit dem „Niedersächsischen Wohnraumschutzgesetz“ nochmals auf
die Tagesordnung der nächsten HVB-Tagung zu setzen.
Dabei wird seitens der Kreisverwaltung evaluiert werden, inwiefern die Hauptverwaltungsbeamten interessiert sind, die freiwilligen Aufgaben nach dem Wohnraumschutzgesetz in eigener Zuständigkeit zu verfolgen. Sollte dort ein Interesse geäußert werden, wird sich die Kreisverwaltung mit den betreffenden Kommunen über das weitere Vorgehen abstimmen.
Finanzierung:
Anlagenverzeichnis:
Antrag Gruppe GRÜNE/UWG vom 25.05.2021