Beschlussvorschlag:
Dem
Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
In Abänderung des
Grundsatzbeschlusses des Kreistages vom 19.12.2017 werden den Städten
Cloppenburg und Friesoythe sowie der Gemeinde Lindern die für das Schuljahr
2020/2021 bewilligten und für die Schulsozialarbeit verwendeten Fördermittel
belassen.
Der Landkreis Cloppenburg stellt den Städten und
Gemeinden im Landkreis Cloppenburg befristet für die Jahre 2021 bis 2023 Mittel
für die Förderung der „Sozialarbeit an Schulen“ in Höhe von jährlich 140.055,00
EUR zu Verfügung.
Die Mittelverteilung soll weiterhin nach den
Schülerzahlen an Grundschulen, an denen keine Schulsozialarbeiter/-innen des
Landes tätig sind, erfolgen.
An den drei Berufsbildenden Schulen im Landkreis
Cloppenburg wird je eine Schulsozialarbeiterstelle finanziert.
Wenn das Land weitere Stellen im Landkreis
einrichtet, wird der Landkreis seine Förderung für diese Schule/Schulen ab dem
Besetzungsdatum reduzieren. Die weiteren Grundschulen, die keine Landesstelle
haben, sollen weiterhin eine Landkreisförderung erhalten.
Sachverhalt:
Bezug:
Sozialausschuss am 17.09.2020, Vorlage-Nr.: V-SOZ/20/123
Ergänzung des Sachverhaltes:
In seiner Sitzung
vom 17.09.2020 hat der Sozialausschuss die Entscheidung über die Änderung der
Bezuschussung der Schulsozialarbeit ab August 2020, Bezuschussung der
Schulsozialarbeit ab 2021 (Vorlage-Nr.: V-SOZ/20/123) auf die nächste Sitzung
des Sozialausschusses vertagt.
Die CDU-Fraktion
im Kreistag des Landkreises Cloppenburg hat mit Schreiben vom 05.10.2020
beantragt, den Punkt „Änderung der Bezuschussung der Schulsozialarbeit“ in die
Tagesordnung der nächsten Sitzung des Kreistages aufzunehmen. Der Antrag liegt
als Anlage an.
Folgender Antrag
wird von der CDU-Fraktion zur Abstimmung gestellt:
„Der Landkreis
Cloppenburg stellt den Städten und Gemeinden im Landkreis Cloppenburg befristet
für die Jahre 2021 bis 2023 Mittel für die Förderung der „Sozialarbeit an
Schulen“ zu Verfügung.
Die
Mittelverteilung soll weiterhin nach den Schülerzahlen an Grundschulen
erfolgen.
Wenn das Land
weitere Stellen im Landkreis einrichtet, wird der Landkreis seine Förderung für
diese Schule/Schulen ab dem Besetzungsdatum reduzieren. Die weiteren
Grundschulen, die keine Landesstelle haben, sollen weiterhin eine
Landkreisförderung erhalten.“
Der Antrag wird damit begründet, dass die bisherige
Grundsatzentscheidung, Städten und Gemeinden bei einem Einstieg des Landes in
die Schulsozialarbeit an Grundschulen die Kreisförderung umfänglich zu
streichen, mehrfach dazu führe, dass in einzelnen Kommunen keine Mittel mehr
für die schulische Sozialarbeit an den weiteren insbesondere kleineren
Grundschulen zur Verfügung stünden.
Die CDU-Fraktion sehe aber auch an diesen Schulen einen steigenden
Bedarf an sozialpädagogischer Förderung und halte es daher für erforderlich,
hier – zunächst befristet für einen Zeitraum von 3 Jahren – Mittel zur
Finanzierung von Schulsozialarbeiterstellen bereitzustellen.
Gleichzeitig werde seitens der CDU-Fraktion betont, dass die
Bereitstellung dieser Mittel als freiwillige Aufgabe des Landkreises erfolge.
Die Finanzierung des Personals für Schulsozialarbeit bleibe Aufgabe und
Verpflichtung des Landes.
Nach dem bisherigen Grundsatzbeschluss (Beschluss des Kreistages vom
19.12.2017) waren die vom Landkreis zur Verfügung gestellten Gesamtmittel um
den Betrag zu verringern, der auf die jeweilige Stadt oder Gemeinde entfiel, in
der eine Schulsozialarbeiterstelle durch das Land eingerichtet worden ist. Mit
dem o. a. Beschlussvorschlag soll die Förderung der Schulsozialarbeit lediglich
an der Schule/den Schulen, für die eine Schulsozialarbeiterstelle eingerichtet
wird, entfallen.
Unter Berücksichtigung der bereits eingerichteten und zu Beginn des
Jahres 2021 zusätzlich in Landesverantwortung an den Grundschulen im Landkreis
Cloppenburg noch einzurichtenden Schulsozialarbeiterstellen errechnet sich für
die Grundschulen ohne eine Schulsozialarbeiterstelle des Landes unter
Zugrundelegung der bisher durch den Landkreis zur Verfügung gestellten
Gesamtmittel ab dem Jahr 2021 eine Gesamtförderhöhe von jährlich 140.055,00
EUR.
Der weitere Ausbau der Schulsozialarbeit in Landesverantwortung an den
Grundschulen im Landkreis Cloppenburg für das Schuljahr 2020/2021 (vgl.
Vorlage-Nr.: V-SOZ/20/123) ist erst unmittelbar vor den Sommerferien bekannt
geworden. Die den Städten und Gemeinden bis zum Ende des Jahres 2020
bewilligten Fördermittel waren zu diesem Zeitpunkt bereits verplant. Da mit den
Fördermitteln auch Schulsozialarbeiter an Schulen finanziert werden, an denen
keine Schulsozialarbeiterstellen in Landesverantwortung eingerichtet worden
sind, spricht sich die Kreisverwaltung dafür aus, entgegen dem bisherigen
Grundsatzbeschluss den Städten und Gemeinden, an deren Grundschulen bereits zu
Beginn des Schuljahres 2020/2021 Schulsozialarbeiterstellen durch das Land
Niedersachsen eingerichtet wurden, namentlich den Städten Cloppenburg und
Friesoythe sowie der Gemeinde Lindern, die Mittel zu belassen, sofern sie zur
Finanzierung der Schulsozialarbeit verwendet worden sind.
Ferner spricht sich die Kreisverwaltung dafür aus, zukünftig an den
Berufsbildenden Schulen statt eines Zuschussbetrages je eine
Sozialarbeiterstelle zu finanzieren (vgl. Vorlage-Nr.: V-SOZ/20/123).
Finanzierung:
Teilhaushalt
Jugendamt 2021
Es werden
Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2021 entsprechend dem bewilligten
Zuschuss für die erste Förderperiode – bezogen auf 12 Monate – eingeplant
PSP-Element:
P1.351710 / Sachkonto: 433901
Anlagenverzeichnis:
Antrag vom 05.10.2020
Protokollauszug 17.09.2020