Beschlussvorschlag:
Dem
Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
Der
Landkreis Cloppenburg stellt die freiwillige Zahlung an die Stadt Cloppenburg,
die Stadt Friesoythe und die Gemeinde Lindern für die Schulsozialarbeit
aufgrund der Einstellung von entsprechendem Personal durch das Land ab dem
01.01.2021 ein.
Der Landkreis
Cloppenburg stellt den Städten und Gemeinden im Landkreis Cloppenburg, an deren
Grundschulen noch keine Schulsozialarbeiter/-innen des Landes tätig sind, für
die Jahre 2021 bis 2023 Mittel in Höhe von jährlich 89.556,00 EUR für die
Förderung der Schulsozialarbeit an den Schulen in deren Trägerschaft zur
Verfügung. Diese Mittel werden nach den Grundschülerzahlen der
anspruchsberechtigten Städte und Gemeinden aufgeteilt. Die Städte und Gemeinden
können entscheiden, an welchen Schulen sie die Mittel für die Schulsozialarbeit
einsetzen.
An den drei
Berufsbildenden Schulen im Landkreis Cloppenburg wird je eine
Schulsozialarbeiterstelle finanziert.
Sollte das Land Niedersachsen weitere Mittel bzw. weiteres Personal für die Schulsozialarbeit für die Grundschulen und berufsbildenden Schulen zur Verfügung stellen, werden die Zuschüsse entsprechend gekürzt.
Sachverhalt:
Entwicklung
der Schulsozialarbeit:
Im
Rahmen der Finanzierung des Bildungspaketes durch die Bundesregierung hatte der
Bund u.a. Mittel für die Schulsozialarbeit für die Dauer von 3 Jahren (2011 bis
2013) bereitgestellt. Der Landkreis Cloppenburg konnte hiermit die
Schulsozialarbeit in den Kommunen mit rd. 654.000,00 EUR jährlich (504.000,00
EUR für die Schulen in den Städten und Gemeinden und 150.000,00 EUR für die
Berufsbildenden Schulen im Landkreis) in den Jahren 2011 bis 2013 und darüber
hinaus auch im Jahr 2014 unterstützen.
Der
Forderung seitens der Kommunen und ihrer Spitzenverbände, dass das Land
Niedersachsen die Schulsozialarbeit als eine Landesaufgabe ansehe und die
weitere Finanzierung dauerhaft übernehme, kam das Land seinerzeit nicht nach.
Der
Landkreis Cloppenburg stellte daraufhin als freiwillige Leistung die
erforderlichen Mittel zur Fortführung der Schulsozialarbeit in Höhe von
504.000,00 EUR für die Städte und Gemeinden sowie 150.000,00 EUR für die drei
Berufsbildenden Schulen im Landkreis Cloppenburg jeweils für das Jahr 2015
(Kreistagsbeschluss vom 23.10.2014) und für das Jahr 2016 (Kreistagsbeschluss
vom 15.10.2015) bereit. Dies erfolgte nur unter der Prämisse, dass das Land
noch keine verbindliche Entscheidung betr. die Schulsozialarbeit getroffen
hatte.
Nachdem
das Land Niedersachsen die Zuständigkeit für die soziale Arbeit an Schulen als
Landesaufgabe anerkannt hatte, richtete es an Haupt- und Oberschulen, den
Kooperativen und Integrierten Gesamtschulen sowie teilweise an Grund- und
Realschulen Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte dauerhaft ein. Ein
flächendeckender Ausbau der sozialen Arbeit an den Grundschulen war seinerzeit
vom Land noch nicht vorgesehen. Damit auch die notwendige Schulsozialarbeit an
Grundschulen weiter gewährleistet werden konnte, erklärte sich der Landkreis
Cloppenburg bereit, den Städten und Gemeinden die Hälfte der bisherigen Mittel
(= 252.000,00 EUR) zunächst nur für das Jahr 2017 (Kreistagsbeschluss vom
20.12.2016) und darauf folgend für die Jahre 2018 bis 2020 (Kreistagsbeschluss
vom 19.12.2017) zu gewähren. Diese Bewilligung erfolgte jeweils unter dem
Vorbehalt, dass die Zuschüsse entsprechend zu kürzen seien, sollte das Land
Niedersachsen weitere Mittel bzw. weiteres Personal für die Schulsozialarbeit
für die Grundschulen zur Verfügung stellen.
Mittlerweile
kommt das Land Niedersachsen seiner Verpflichtung für die Schulsozialarbeit an den
Grundschulen nach. Seit dem 01.08.2019 sind Schulsozialarbeiter/-innen an den
Grundschulen in Molbergen, Bösel und Essen tätig. Durch die vom Land
Niedersachsen beschäftigten Schulsozialarbeiter/-innen wurden die Gemeinden
deutlich besser gestellt als durch die vorhergehende Förderung des Landkreises.
Der
Kreistag folgte in seiner Sitzung am 01.10.2019 seiner grundsätzlichen
Entscheidung, dass der Landkreis bei weiterem Einstieg des Landes in die
Schulsozialarbeit seine freiwilligen Zahlungen an die kreisangehörigen Städte
und Gemeinden reduziere bzw. einstelle und beschloss, die freiwillige Zahlung
an die Gemeinden Molbergen, Bösel und Essen für die Schulsozialarbeit aufgrund
der Einstellung von entsprechendem Personal durch das Land ab 01.08.2019 einzustellen.
Die dadurch freigewordenen Mittel wurden den drei Berufsbildenden Schulen im
Landkreis Cloppenburg in jeweils gleicher Höhe für die Schulsozialarbeit zur
Verfügung gestellt.
Aktuelle
Sachlage
Das
Land Niedersachsen hatte bereits aufgrund eines Zuweisungserlasses im Jahr 2015
für Grundschulen mit hohen Flüchtlingszahlen Schulsozialarbeiterstellen
eingerichtet. Hiervon profitierten seinerzeit in der Stadt Cloppenburg die
Grundschulen
- Grundschule
St. Andreas zum 01.06.2016, (3/4 Stelle) mit 29,85 Wochenstd.
- Grundschule
St. Augustinus zum 01.09.2016, (Vollzeitstelle) mit 39,8 Wochenstd.
- Grundschule
Paul Gerhard zum 04.12.2017, (Vollzeitstelle) mit 39,8 Wochenstd.
Die
Auswahl der Schulen erfolgte durch die Landesschulbehörde im Rahmen einer schulfachlichen
Bewertung. Da die Schulsozialarbeiterstellen aus dem besonderen Grund der hohen
Flüchtlingszahlen eingerichtet worden waren, sind diese
Schulsozialarbeiterstellen bislang bei der Förderung der allgemeinen
Schulsozialarbeit an Grundschulen des Landkreises unberücksichtigt geblieben.
Das Land Niedersachsen hat diese ursprünglich aus besonderem Grund
eingerichteten Schulsozialarbeiterstellen mit dem weiteren Ausbau der
Schulsozialarbeit an Grundschulen nunmehr verstetigt.
Zum
neuen Schuljahr 2020/21 wird das Land Niedersachsen an der Ludgerischule in
Friesoythe eine Schulsozialarbeiterstelle in Vollzeit (Stellenausschreibung vom
13.07.2020) einrichten sowie an der Grund- und Oberschule Lindern eine ¾ Stelle
auf eine Vollzeitstelle aufstocken. Da es sich um eine Schule mit verbundenem
System handelt, ist der Einsatz des/der Schulsozialarbeiter/-in in beiden
Schulformern vorgesehen.
Zu
Beginn des Jahres 2021 werden an folgenden Grundschulen im Landkreis
Cloppenburg weitere Schulsozialarbeiterstellen on Landesverantwortung
eingerichtet werden:
·
Grundschule Cappeln
(3/4 Stelle) mit 29,85 Wochenstunden
·
Wallschule
Cloppenburg(Vollzeitstelle) mit 39,8 Wochenstunden
·
Marienschule
Friesoythe (3/4 Stelle) mit 29,85 Wochenstunden
·
Gelbrinkschule
Löningen (Vollzeitstelle) mit 39,8 Wochenstunden
In
Fortsetzung der grundsätzlichen Entscheidung des Kreistages, dass der Landkreis
bei weiterem Einstieg des Landes in die Schulsozialarbeit seine freiwilligen
Zahlungen an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden reduziere bzw.
einstelle, ist daher die freiwillige Unterstützung des Landkreises im Rahmen
der Schulsozialarbeit für die Städte Cloppenburg, Friesoythe und Löningen sowie
der Gemeinden Cappeln und Lindern einzustellen. Durch die Einrichtung der
Schulsozialarbeiterstellen des Landes sind alle Städte und Gemeinden bei weitem
besser gestellt als durch die bisherige Förderung des Landkreises.
An
den Grundschulen im Landkreis Cloppenburg sind somit ab dem Jahr 2021 in den
Gemeinden Barßel, Emstek, Garrel, Lastrup und Saterland noch keine
Schulsozialarbeiter/-innen des Landes tätig. Auf diese Gemeinden entfielen
Zuschussmittel in Höhe von 89.556 EUR. Sollte das Land Niedersachsen weitere
Mittel bzw. weiteres Personal für die Schulsozialarbeit für die Grundschulen
zur Verfügung stellen, sollen die Zuschüsse nach dem Grundsatzbeschluss des
Kreistages entsprechend gekürzt werden.
Ferner
hatte der Kreistag in seiner Sitzung vom 01.10.2019 beschlossen, die
freigewordenen Mittel der Gemeinden Bösel, Emstek und Molbergen für die
Schulsozialarbeit an den drei Berufsbildenden Schulen des Landkreises
Cloppenburg einzusetzen. Diese Schulen werden somit im Jahr 2020 mit je
64.013,67 EUR unterstützt. Dies entspricht in etwa den Bruttopersonalkosten einer
Sozialarbeiterstelle. Die Kreisverwaltung spricht sich dafür aus, zukünftig den
Berufsbildenden Schulen nicht einen Zuschussbetrag zur Verfügung zu stellen,
sondern je eine Sozialarbeiterstelle zu finanzieren.
Finanzierung:
Teilhaushalt
Jugendamt 2021
Es
werden Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2021 entsprechend dem bewilligten
Zuschuss für die erste Förderperiode – bezogen auf 12 Monate – eingeplant
PSP-Element: P1.351710 / Sachkonto: 43390
Anlagenverzeichnis:
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