Betreff
Antrag des Caritas-Vereins Altenoythe auf Finanzierung des Nichtärztlichen psychosozialen Krisendienstes für psychisch Kranke und deren Angehörige
Vorlage
V-SOZ/11/016
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Der Caritas-Verein Altenoythe beantragt mit Schreiben vom 11.04.2011 für den Zeitraum vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011 eine Bezuschussung für den Nichtärztlichen psychosozialen Krisendienst in Höhe der entstehenden Aufwandsentschädigungen von 5.500 €.

 

Das Projekt „Kontaktstelle mit Krisendienst“ begann als Gemeinschaftsprojekt des Caritas-Vereins Altenoythe, des St. Elisabeth-Stifts Lastrup, des St. Josefs-Stifts /Gemeinde-

psychiatrisches Zentrum sowie des St. Leo-Stifts Essen. Im Juli 2007 wurde die Kontaktstelle im Haus Bethanien eröffnet und im November des Jahres nahm der Krisendienst seine Arbeit auf. Während des Projektzeitraumes erfolgte durch den Landkreis Cloppenburg als freiwillige Leistung eine Bezuschussung in Höhe von jährlich 16.200 € als Defizitausgleich.

 

Nach Ablauf der dreijährigen Projektlaufzeit ist die Kontaktstelle erfolgreich installiert und Ende 2010 in ehrenamtliche/freiwillige Strukturen übergegangen. In der Kontaktstelle setzen sich täglich - auch an Sonn- und Feiertagen – Menschen mit und ohne Psychiatrieerfahrung in vielen verschiedenen Tätigkeitsbereichen ehrenamtlich/freiwillig für andere Menschen ein. Dieses Zusammenwirken von Menschen mit und ohne Psychiatrieerfahrung in der Kontaktstelle trägt nach Darstellung der Träger wesentlich zur Förderung des Gemeinwesens bei. Das niedrigschwellige Angebot der Kontaktstelle unterstützt die Selbständigkeit und die Selbstbestimmung psychisch kranker Menschen.

 

Die erforderliche fachliche Begleitung und Unterstützung der ehrenamtlich in der Kontaktstelle tätigen Personen erfolgt in der Woche durch hauptamtliche Mitarbeiter aus den 4 Trägereinrichtungen. An Wochenenden und Feiertagen kann das Fachpersonal diese Begleitung nicht leisten, da die Einrichtungen geschlossen sind oder personell so schwach besetzt sind, dass eine Unterstützung der Kontaktstelle weder telefonisch noch aufsuchend möglich ist. Die hauptamtlichen Mitarbeiter, die in den Einrichtungen die Wochenend- und Feiertagsdienste übernehmen, haben somit keine freien Ressourcen zur Verfügung, um diese Unterstützung zu gewährleisten. Daher soll es entsprechend der nun von den 4 Trägern vorgelegten Konzeption die schwerpunktmäßige Aufgabe des Krisendienstes sein, als Hintergrunddienst die ehrenamtlichen Mitarbeiter in der Kontaktstelle fachlich zu begleiten und zu unterstützen.

 

Die inhaltliche Begründung für den Krisendienst war das Fehlen geeigneter Hilfen für Personen mit psychischen Problemen an Wochenenden und Feiertagen. Zwar stehen während der üblichen wochentäglichen Öffnungszeiten ein weitgefächertes medizinisch-therapeutisches Hilfesystem mit niedergelassenen Fach- und Hausärzten und psychiatrischer Institutsambulanz sowie der Sozialpsychiatrische Dienst zur Verfügung, diese fehlen jedoch größtenteils an Wochenenden und Feiertagen.

 

Der telefonische Krisendienst ist Freitags in der Zeit von 18:00 – 23:00 Uhr sowie Samstags, Sonntags und an Feiertagen in der Zeit von 14:00 – 23:00 Uhr erreichbar. Im Krisendienst engagieren sich Fachkräfte aus psychosozialen Einrichtungen des Landkreises Cloppenburg ehrenamtlich/freiwillig gegen eine Aufwandsentschädigung. Die Aufwandsentschädigung beläuft sich auf 100 € pro Wochenende und 50 € pro Feiertag. Die Beratung erfolgt überwiegend telefonisch bietet Hilfe zur Selbsthilfe in seelischen Notlagen für Betroffene und auch für Angehörige, Bekannte oder Freunde. Die Mitarbeiter/innen des Krisendienstes klären die Problematik, informieren über weitergehende Hilfen und stellen bei Bedarf Kontakt zu weiter betreuenden Stellen her (z.B. ärztlicher Notdienst, psychiatrische Kliniken oder auch Polizei und Ordnungsamt). Nach erfasster Krisendienstauswertung vom November 2007 bis zum 25.09.2010 haben insgesamt 381 Anrufer dieses Angebot genutzt (durchschnittlich also etwa 11 Personen pro Monat). Ein Daueranrufer, der ab April 2009 bis zum 25.09.2010 gesondert ausgewertet wurde, verursachte nahezu ein Drittel der Anrufe in dieser Zeit. Die Inanspruchnahme des telefonischen Krisendienstes ist seitdem nach Auskunft der Träger weiter rückläufig auf etwa 1 – 2 Anrufe pro Wochenende. Aufgrund dieser zurückgehenden Zahlen stellt sich die Frage, ob der Krisendienst weiter benötigt wird.

 

Unabhängig von dieser Konstellation ist es nach dem Votum der beteiligten Fachleute unverzichtbar, dass den ehrenamtlichen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Kontaktstelle ein professioneller Ansprechpartner im Hintergrund zur Seite steht. Die im telefonischen Krisendienst engagierten Fachleute haben sich freundlicherweise bereit erklärt, diese Lücke zu füllen und an den Wochenenden und feiertags telefonisch und wenn nötig auch persönlich vor Ort zur fachlichen Unterstützung zur Verfügung zu stehen.

 

Der Kreistag beschloss am 21.12.2010 einstimmig, dem Caritas-Verein Altenoythe für die Kontaktstelle mit Krisendienst für das 2. Halbjahr 2010 einen Zuschuss in Höhe von bis zu 8.100 € sowie für das Jahr 2011 einen Zuschuss in Höhe von bis zu 16.200 € als Defizitausgleich zu gewähren. Entsprechend den dazu vorgelegten Finanzierungsplänen des Gesamtkonzeptes der Kontaktstelle und des Krisendienstes war durch die Träger für den Krisendienst eine Bezuschussung beim Land beantragt worden. Diese wurde für das 2. Halbjahr 2010 in Höhe von 2.592,50 € bewilligt, für 2011 wurde der Antrag jedoch vom Land abgelehnt.

 

Zur weiteren Aufrechterhaltung des Nichtärztlichen psychosozialen Krisendienstes insbesondere auch als Hintergrunddienst für die Kontaktstelle an Wochenenden und Feiertagen beantragt deshalb der Caritas-Verein Altenoythe eine Finanzierung der erforderlichen Aufwandsentschädigungen in Höhe von insgesamt 5.500 € durch den Landkreis Cloppenburg.

 

Zu beraten ist, ob als freiwillige Leistung des Landkreises Cloppenburg für das Haushaltsjahr 2011 ein Betrag von 5.500,00 € für die entstehenden Aufwandsentschädigungen des Nichtärztlichen psychosozialen Krisendienstes bereitgestellt werden soll.


Finanzierung:

 

In der Haushaltsplanung 2011 ist der o.a. beantragte Zuschuss in Höhe von 5.500,00 € nicht enthalten. Nach derzeitigem Stand kann der Betrag jedoch aus dem Ausgabebudget des Gesundheitsamtes für 2011 geleistet werden.

 

Produkt: P 1.412000 Gesundheitseinrichtungen


Anlagenverzeichnis:

 

Antrag des Caritas-Vereins Altenoythe e.V. vom 11.04.2011 einschl. Konzeption der 4 Träger für den Nichtärztlichen psychosozialen Krisendienst