Betreff
Antrag der Gruppe GRÜNE/UWG gemäß § 56 NKomVG - Beitritt zum ZVBN und Schaffung von mehr Anschlussmobilität
Vorlage
V-VERK/18/138
Art
Sitzungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Zu 1.) Eine Übertragung der Aufgaben des Landkreises Cloppenburg für den straßengebundenen ÖPNV durch Beitritt zum Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachen wird abgelehnt.

 

Zu 2.) Die Bestrebungen der Kreisverwaltung für die Anerkennung von Bahntickets auf die Linienbusse auf dem Gebiet des Landkreises Cloppenburg sollen weiter vorangetrieben werden, um eine Anschlussmobilität von und zu den Bahnhöfen mit dem gesamten straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr zu erreichen.

 


Sachverhalt:

 

Die Gruppe Grüne/UWG hat einen Antrag auf Beitritt zum ZVBN sowie die Schaffung von mehr Anschlussmobilität gestellt.

 

1.)               Der Antrag auf Beitritt zum ZVBN soll eine bessere Einbindung des ÖPNV im Landkreis Cloppenburg an die angrenzende Region des VBN ermöglichen. Dieses soll zu einer deutlichen Verbesserung der Tarifstruktur führen.

Der Kreistag des Landkreises Cloppenburg hat im Februar 1997 beschlossen, dem Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen nicht beizutreten. Gründe hierfür waren, dass man bei der Tarifgestaltung kaum noch Verhandlungsspielraum habe. Zudem wurden höhere Kosten für den Landkreis Cloppenburg sowie höhere Fahrpreise für die Fahrgäste vermutet. Ferner wurde auch die fehlende Flexibilität bei der Fahrplangestaltung sowie bei kurzfristig notwendigen Fahrplanänderungen bemängelt.

 

Aus heutiger Sicht lässt sich sagen, dass der Landkreis Cloppenburg mit dem Beitritt zum ZVBN seine kompletten Rechte und Pflichten als Aufgabenträger für den ÖPNV an den ZVBN abgeben müsste. Mit der Übertragung der Aufgabenträgerschaft würden auch die vom Land Niedersachen erhaltenen Finanzhilfen sowie Finanzhilfen für die Verbesserung des ÖPNV zur Abdeckung der Verwaltungskosten einschließlich der Kosten für die Erstellung der Nahverkehrspläne an den ZVBN übertragen. Dabei würde man vor allem auch die Gestaltungsfreiheit hinsichtlich des ÖPNV auf seinem Gebiet verlieren und damit auch die Eigenständigkeit, die Finanzhilfen zielgerichtet einzusetzen.

Der ÖPNV im Landkreis Cloppenburg befindet sich derzeit in einer umfassenden Optimierungsphase. Die Neuschreibung des Nahverkehrsplanes befindet sich im Anhörungsverfahren. Die Absicht zur Ausschreibung des neuen Rufbussystems wurde im europäischen Amtsblatt seit Anfang Januar vorab bekanntgemacht. Das Linienbündelungskonzept für den konventionellen Linienverkehr im Landkreis Cloppenburg wird derzeit in der Feinplanung weiter vorbereitet. Diese ganzen Maßnahmen erfordern ein hohes Maß an Eigenständigkeit und Flexibilität, damit alle Belange für den Landkreis beachtet werden können. Davon abgesehen, wäre ein Beitritt zum ZVBN nur im Rahmen eines mehrjährigen Prozesses möglich, wodurch keine kurzfristige Verbesserung der Anschlussmobilität möglich wäre.

 

2.)          Bei den bestehenden Linienverkehren handelt es sich um Verkehre, die von den erbringenden Verkehrsunternehmen selbst gestaltet werden (eigenwirtschaftliche Verkehre). Insofern entscheiden hier die Verkehrsunternehmen selbst über die tariflichen Bestimmungen und dementsprechend auch darüber, ob Bahntickets anerkannt werden oder nicht.

Die Kreisverwaltung befürwortet allerdings eine grundsätzliche Anschlussmobilität, die für den gesamten ÖPNV – also auch für den konventionellen Linienverkehr - gilt. Dies wird auch in dem neuen Nahverkehrsplan im Rahmen der Qualitätsvorgaben so dargestellt. Darüber hinaus befürwortet die Kreisverwaltung die Anerkennung des Niedersachsen-Tickets auf dem Gebiet des Landkreises. Hierzu sind bereits erste Gespräche geführt worden. Die Kreisverwaltung hat Einverständnis signalisiert, zur Erreichung dieses Zieles einen von der Niedersachsen Tarif GmbH (NITAG) geforderten Beitrag zu leisten.

Die Kreisverwaltung wird Gespräche mit den Verkehrsunternehmen führen, um sie bei ihrer Entscheidungsfindung hinsichtlich der Anerkennung der Bahntickets zu unterstützen. Auch diesbezüglich laufen Gespräche mit der Niedersachsen Tarif GmbH (NITAG), die entsprechende Szenarien entworfen hat, um eine Anerkennung der Bahntickets ohne Nachteile für die Verkehrsunternehmen zu ermöglichen.

Bei den neuen Rufbussen, die unter der Regie des Landkreises eingeführt würden, ist die Anschlussmobilität von und zu den Bahnhöfen in Cloppenburg und Essen innerhalb des Tarifsystems vorgesehen. Damit wird es möglich sein, mit den Zugtickets eine vorherige oder nachfolgende Fahrt mit einem Rufbus bezahlen zu können.


Anlagenverzeichnis:

 

Antrag der Gruppe GRÜNE/UWG vom 30.01.2018