Betreff
Überprüfung der Taxenverordnung; hier: 6. Änderung des Anhangs der Taxenverordnung
Vorlage
V-VERK/16/122/1
Art
Sitzungsvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

Der Anhang zur Taxenverordnung des Landkreises Cloppenburg vom 18. Oktober 2007 wird in Abs. 2 wie folgt geändert:

- der Junimarkt in Cloppenburg wird gestrichen

- der Mariä Geburtsmarkt in Cloppenburg wird gestrichen

- die Diskothek Bel Air wird auf den Samstag beschränkt.


 

Der Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 17. Jan. 2017 einstimmig beschlossen, den o. a. Tagesordnungspunkt (Vorlage: V-VERK/16/122) wegen weiteren Informationsbedarf zurückzustellen.

Im Landkreis Cloppenburg gab es bis 2007 nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) lediglich Mietwagenverkehr. Mietwagen sind im Gegensatz zum Taxi kein öffentliches Verkehrsmittel, sie befördern grundsätzlich nur auf Bestellung, haben keine Beförderungspflicht, der Fahrpreis ist frei verhandelbar und sie müssen nach Beendigung der Fahrt zum Betriebssitz zurückkehren.

Den Mietwagenunternehmern wurde zu der Zeit im Wege von Ausnahmegenehmigungen gestattet, sich bei besonderen Anlässen in festgelegten Gebieten an den Veranstaltungsorten bereitzustellen und hierbei auch Taxi-Schilder zu verwenden. Nachdem es vermehrt zu Unstimmigkeiten zu den Ausnahmen gekommen war, wurde im Frühjahr 2007 in Abstimmung mit dem Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen, der IHK Oldenburg und den Mietwagenunternehmern versucht Neuregelungen zu treffen. Dies führte zu Widersprüchen und in zwei Fällen zur Beantragung von Taxikonzessionen.

Nach dem PBefG haben Antragsteller beim Vorliegen der Voraussetzungen einen Anspruch auf Erteilung der Konzession. In Zusammenarbeit mit den genannten Interessenvertretungen wurden die Rahmenbedingungen für die Einführung des Taxengewerbes geschaffen.

Mit Beschluss des Kreistages vom 18. Okt. 2007 wurde im Landkreis Cloppenburg zum 01. Nov. 2007 erstmals eine Taxenverordnung und eine

Verordnung über einen Taxentarif erlassen.

Gemäß § 47 PBefG ist der Verkehr mit Taxen die Beförderung von Personen

mit Personenkraftwagen, die der Unternehmer an behördlich zugelassenen

Stellen – den Taxiständen – bereithält. Werden keine Taxistände eingerichtet

haben sich die Taxenunternehmen an ihrem Betriebssitz innerhalb der Gemeinde bzw. entsprechend der in der beigefügten Taxenverordnung gemäß

§ 2 oder der im Anhang zur Verordnung vorgesehenen Regelungen bereitzuhalten.

Im Vorfeld zum Erlass der Taxenverordnung forderten die Unternehmen u.a.:

-      die Reduzierung des Pflichtfahrgebietes auf das Gebiet der Betriebssitzgemeinde und

-      die Aufhebung des begrenzten Fahrgebietes auf die angrenzenden

Gemeinden bei den Veranstaltungen, die im Anhang der Taxenverordnung aufgeführt sind und die Freigabe für das Bereitstellen für alle Taxen bei allen aufgeführten Veranstaltungen im ganzen Landkreis Cloppenburg.

Das Pflichtfahrgebiet ist im § 47 Abs. 4 PBefG eindeutig geregelt (Die Beförderungspflicht besteht nur für Fahrten innerhalb des Geltungsbereiches der

festgesetzten Beförderungsentgelte). Ausnahmen hiervon können nur unter

bestimmten Voraussetzungen und Vereinbarungen erteilt werden. Solche Bestimmungen und Vereinbarungen wurden jedoch im Landkreis Cloppenburg

nicht getroffen. Somit muss das Pflichtfahrgebiet der Landkreis Cloppenburg

bleiben.

Die Bereitstellung von Taxen ist laut PBefG nur innerhalb der Betriebssitzgemeinde gestattet. Da bei den im Anhang aufgeführten Veranstaltungen ein vermehrtes Aufkommen von Personen zu erwarten ist, wird den Taxenunternehmen bereits das Recht eingeräumt, sich entgegen dem PBefG bei diesen im Anhang genannten Veranstaltungen in angrenzenden Gemeinden bereit zustellen. Eine weitergehende Erlaubnis ist nicht angebracht, da sonst die gleiche Situation entstehen würde, wie bereits zu der Zeit als es im Landkreis Cloppenburg nur Mietwagen gab („wildern im gesamten Landkreis“).

Die Taxi- und Mietwagenunternehmen Preuth Mietwagen GmbH, Bornemann Mietwagen GmbH und Siemer Mietwagen GmbH, alle Cloppenburg, beantragen die Streichung der Veranstaltungen Junimarkt und Mariä Geburtsmarkt in Cloppenburg aus dem Anhang der Taxenverordnung. Das Bereithalten der Taxen aus den Nachbargemeinden soll bei der Diskothek „Bel Air“ auf den Samstag beschränkt werden.

Die Unternehmer begründen die Streichung bzw. Reduzierung mit den abnehmenden Fahraufträgen zu diesen Zeiten.

Die Stadt Cloppenburg befürwortet die Streichung der Veranstaltungen Junimarkt und Mariä Geburtsmarkt sowie die Reduzierung des Bereithaltens der Taxen aus den benachbarten Gemeinden bei der Diskothek „Bel Air“ auf den Samstag.

Ob durch die Streichung von Veranstaltungen bzw. die Reduzierung des Bereithaltens Nachteile für Unternehmen aus Nachbarkommunen erwachsen können wird nicht geprüft, da bereits die Aufnahme von Veranstaltungen in den Anhang zur Taxenverordnung ein Entgegenkommen für die Unternehmen über

den gesetzlichen Rahmen des PBefG hinaus darstellt. Die Streichung von Veranstaltungen stellt lediglich den Status des PBefG wieder her.

Bisher gab es bei der Aufnahme und der Streichung von Veranstaltungen bzw.

der Ausweitung oder Reduzierung des Bereithaltens keine Probleme mit den

ortsansässigen Unternehmen und Kommunen bzw. den Unternehmen und Verwaltungen der Nachbarkommunen.

Die Taxenverordnung vom 18. Okt. 2007 mit dem aktuellen Anhang und der Entwurf der 6. Änderung sind zu diesem Tagesordnungspunkt beigefügt. Zur

Information ist außerdem die Verordnung über einen Taxentarif im Landkreis Cloppenburg vom 18. Okt. 2007 mit den inzwischen beschlossenen 4 Änderungen beigefügt.


Anlagenverzeichnis:

Anlage 1 – Taxenverordnung neu – Juni 2015

Anlage 2 – Taxenverordnung – 6. Änderung des Anhangs

Anlage 3 – Taxentarif-VO – Stand 2017