Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
Der Anhang zur Taxenverordnung des Landkreises Cloppenburg vom 18. Oktober 2007 wird in Abs. 2 wie folgt geändert:
- der Junimarkt in Cloppenburg wird gestrichen
- der Mariä Geburtsmarkt in Cloppenburg wird gestrichen
- die Diskothek Bel
Air wird auf den Samstag beschränkt.
Der Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 17.
Jan. 2017 einstimmig beschlossen, den o. a. Tagesordnungspunkt (Vorlage:
V-VERK/16/122) wegen weiteren Informationsbedarf zurückzustellen.
Im Landkreis Cloppenburg gab es bis 2007 nach dem
Personenbeförderungsgesetz (PBefG) lediglich Mietwagenverkehr. Mietwagen sind
im Gegensatz zum Taxi kein öffentliches Verkehrsmittel, sie befördern
grundsätzlich nur auf Bestellung, haben keine Beförderungspflicht, der
Fahrpreis ist frei verhandelbar und sie müssen nach Beendigung der Fahrt zum
Betriebssitz zurückkehren.
Den Mietwagenunternehmern wurde zu der Zeit im Wege
von Ausnahmegenehmigungen gestattet, sich bei besonderen Anlässen in
festgelegten Gebieten an den Veranstaltungsorten bereitzustellen und hierbei
auch Taxi-Schilder zu verwenden. Nachdem es vermehrt zu Unstimmigkeiten zu den
Ausnahmen gekommen war, wurde im Frühjahr 2007 in Abstimmung mit dem
Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen, der IHK Oldenburg und den
Mietwagenunternehmern versucht Neuregelungen zu treffen. Dies führte zu
Widersprüchen und in zwei Fällen zur Beantragung von Taxikonzessionen.
Nach dem PBefG haben Antragsteller beim Vorliegen der
Voraussetzungen einen Anspruch auf Erteilung der Konzession. In Zusammenarbeit
mit den genannten Interessenvertretungen wurden die Rahmenbedingungen für die
Einführung des Taxengewerbes geschaffen.
Mit Beschluss des Kreistages
vom 18. Okt. 2007 wurde im Landkreis Cloppenburg zum 01. Nov. 2007 erstmals
eine Taxenverordnung und eine
Verordnung über einen
Taxentarif erlassen.
Gemäß § 47 PBefG ist der
Verkehr mit Taxen die Beförderung von Personen
mit Personenkraftwagen, die
der Unternehmer an behördlich zugelassenen
Stellen – den Taxiständen –
bereithält. Werden
keine Taxistände eingerichtet
haben sich die
Taxenunternehmen an ihrem Betriebssitz innerhalb der Gemeinde bzw. entsprechend
der in der beigefügten Taxenverordnung gemäß
§ 2 oder der im Anhang zur
Verordnung vorgesehenen Regelungen bereitzuhalten.
Im Vorfeld zum Erlass der
Taxenverordnung forderten die Unternehmen u.a.:
- die Reduzierung des
Pflichtfahrgebietes auf das Gebiet der Betriebssitzgemeinde und
- die Aufhebung des begrenzten
Fahrgebietes auf die angrenzenden
Gemeinden bei den
Veranstaltungen, die im Anhang der Taxenverordnung aufgeführt sind und die
Freigabe für das Bereitstellen für alle Taxen bei allen aufgeführten
Veranstaltungen im ganzen Landkreis Cloppenburg.
Das Pflichtfahrgebiet ist im
§ 47 Abs. 4 PBefG eindeutig geregelt (Die Beförderungspflicht besteht nur für
Fahrten innerhalb des Geltungsbereiches der
festgesetzten
Beförderungsentgelte). Ausnahmen hiervon können nur unter
bestimmten Voraussetzungen
und Vereinbarungen erteilt werden. Solche Bestimmungen und Vereinbarungen
wurden jedoch im Landkreis Cloppenburg
nicht getroffen. Somit muss
das Pflichtfahrgebiet der Landkreis Cloppenburg
bleiben.
Die Bereitstellung von Taxen
ist laut PBefG nur innerhalb der Betriebssitzgemeinde gestattet. Da bei den im
Anhang aufgeführten Veranstaltungen ein vermehrtes Aufkommen von Personen zu
erwarten ist, wird den Taxenunternehmen bereits das Recht eingeräumt, sich
entgegen dem PBefG bei diesen im Anhang genannten Veranstaltungen in
angrenzenden Gemeinden bereit zustellen. Eine weitergehende Erlaubnis ist nicht
angebracht, da sonst die gleiche Situation entstehen würde, wie bereits zu der
Zeit als es im Landkreis Cloppenburg nur Mietwagen gab („wildern im gesamten
Landkreis“).
Die
Taxi- und Mietwagenunternehmen Preuth Mietwagen GmbH, Bornemann Mietwagen GmbH
und Siemer Mietwagen GmbH, alle Cloppenburg, beantragen die Streichung der
Veranstaltungen Junimarkt und Mariä Geburtsmarkt in Cloppenburg aus dem Anhang
der Taxenverordnung. Das Bereithalten der Taxen aus den Nachbargemeinden soll
bei der Diskothek „Bel Air“ auf den Samstag beschränkt werden.
Die
Unternehmer begründen die Streichung bzw. Reduzierung mit den abnehmenden
Fahraufträgen zu diesen Zeiten.
Die
Stadt Cloppenburg befürwortet die Streichung der Veranstaltungen Junimarkt und
Mariä Geburtsmarkt sowie die Reduzierung des Bereithaltens der Taxen aus den
benachbarten Gemeinden bei der Diskothek „Bel Air“ auf den Samstag.
Ob
durch die Streichung von Veranstaltungen bzw. die Reduzierung des Bereithaltens
Nachteile für Unternehmen aus Nachbarkommunen erwachsen können wird nicht
geprüft, da bereits die Aufnahme von Veranstaltungen in den Anhang zur
Taxenverordnung ein Entgegenkommen für die Unternehmen über
den
gesetzlichen Rahmen des PBefG hinaus darstellt. Die Streichung von
Veranstaltungen stellt lediglich den Status des PBefG wieder her.
Bisher
gab es bei der Aufnahme und der Streichung von Veranstaltungen bzw.
der
Ausweitung oder Reduzierung des Bereithaltens keine Probleme mit den
ortsansässigen
Unternehmen und Kommunen bzw. den Unternehmen und Verwaltungen der Nachbarkommunen.
Die
Taxenverordnung vom 18. Okt. 2007 mit dem aktuellen Anhang und der Entwurf der
6. Änderung sind zu diesem Tagesordnungspunkt beigefügt. Zur
Information
ist außerdem die Verordnung über einen Taxentarif im Landkreis Cloppenburg vom
18. Okt. 2007 mit den inzwischen beschlossenen 4 Änderungen beigefügt.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 – Taxenverordnung neu – Juni 2015
Anlage 2 – Taxenverordnung – 6. Änderung des Anhangs
Anlage 3 – Taxentarif-VO – Stand 2017