Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird empfohlen, die Verordnung über
das Naturschutzgebiet „Bäken der
Endeler und Holzhauser Heide“ in den Gemeinden
Emstek, Landkreis Cloppenburg,
Wildeshausen und Großenkneten, Landkreis
Oldenburg, und Visbek, Landkreis Vechta, in der vorliegenden Fassung (Anlage 2)
unter Vorbehalt der Zustimmung der Kreistage der
Landkreise Vechta und Oldenburg zu beschließen.
Sachverhalt:
Die Verordnung vom 25.05.1988 über das
Naturschutzgebiet „Bäken der Endeler und Holzhauser Heide“ in den Gemeinden
Emstek, Landkreis Cloppenburg, Wildeshausen und Großenkneten, Landkreis
Oldenburg, und Visbek, Landkreis Vechta, ist zum Schutz der Natura 2000-Gebiete
an die FFH (Flora-Fauna-Habitat) Richtlinien anzupassen.
Hierzu wird auf das Protokoll zu TOP 5
„Sicherung der Natura 2000 Schutzgebietskulisse im Landkreis Cloppenburg der
Sitzung des Ausschusses für Planung und Umwelt am 07.05.2015 verwiesen.
Der Verordnungsentwurf lag in der Zeit vom
04.04.2016 bis zum 04.05.2016 bei den o.g. Gemeinden sowie den Landkreisen
Cloppenburg, Oldenburg und Vechta öffentlich aus.
Des Weiteren sind insgesamt 114 Träger
öffentlicher Belange (TÖBs) beteiligt und gehört worden.
Während der Auslegungszeit sind keine Einwände
von Privaten vorgebracht worden.
Die von den Trägern öffentlicher Belange
vorgetragenen Hinweise, Anregungen und Bedenken und Einwendungen sind in der
als Anlage 1 beigefügten tabellarischen Auswertung dargestellt. Neben den
vorgebrachten Sachargumenten enthält sie einen Vorschlag zur Abwägung der
Anregungen und Bedenken.
Die Einwände zweier TÖBs richten sich gegen die
Regelungen zur Fischerei. Sie haben dazu geführt, dass die Regelungen zum
Angeln an Teichanlagen von den Regelungen zum Angeln an Fließgewässern getrennt
gefasst worden sind.
Diejenigen, deren Einwendungen nicht entsprochen
wurde, werden über die Gründe entsprechend den gesetzlichen Vorgaben vom
Landkreis Vechta unterrichtet.
Der Verordnungstext für die Anpassung des Naturschutzgebietes ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage 2, die Übersichtskarte zur Verordnung als Anlage 3 und die Begründung der Verordnung als Anlage 4 beigefügt.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 Einwendungen und Abwägungen
Anlage 2 Verordnungstext „Bäken der Endeler und
Holzhauser Heide“
Anlage 3 Übersichtskarte zur Verordnung
Anlage 4 Begründung der Verordnung
Anlage 5 Detailkarte des Verordnungsgebietes