Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Der Landkreis gewährt der Kleebaumstiftung einen Zuschuss in Höhe von 20 % der von den Kostenträgern als erstattungsfähig anerkannten Bau- und Erwerbskosten, maximal in Höhe der beantragten 929.200 €.

 

 


Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 05.08.2016 beantragt die Kleebaumstiftung Cloppenburg einen Baukostenzuschuss beim Landkreis Cloppenburg für die Errichtung eines Hospizes in Cloppenburg.

 

Die Kleebaumstiftung ist eine gemeinnützige Stiftung, die in der Folge des Kreistagsbeschlusses vom 23.10.2014 gegründet wurde. Auf dieser Sitzung war einstimmig der Bedarf für die Errichtung eines Hospizes festgestellt und die Kreisverwaltung damit beauftragt worden, konkrete Überlegungen zur Trägerstruktur, Standortfrage und Finanzierung einer derartigen Einrichtung anzustellen. Die Stiftungsgründung war maßgeblich von diesem politischen Beschluss beeinflusst.

 

Die Kleebaumstiftung verfolgt den Zweck, gemeinnützige Projekte im Landkreis Cloppenburg zu unterstützen. In diesem Sinne erklärte sich die Stiftung bereit, eine Immobilie für den Betrieb eines Hospizes im Landkreis zu erbauen und diese nach Möglichkeit auch zu finanzieren. Wie mehrfach bereits berichtet, ist von der Kleebaumstiftung seit einiger Zeit ein geeignetes Grundstück dazu an der Resthauser Straße in Cloppenburg angekauft.

 

Die Kreisverwaltung hatte aufgrund der politischen Beschlüsse bei den Gesprächen zunächst eine maßgebliche, initiierende Rolle eingenommen. Der ursprüngliche Plan, dass die Kleebaumstiftung lediglich als Vermieter der Immobilie an eine Betreibergesellschaft auftritt, musste in der Folge fallen gelassen werden, da sich eine geeignete Betreiberkonstellation trotz intensiven Suchens nicht finden ließ. Daher erklärte sich die Kleebaumstiftung bereit, auch in die Betreibergesellschaft – als Minderheitengesellschafter - mit einzusteigen. Die Kreisverwaltung sah sich aufgrund der politischen Beschlüsse und der dargestellten Startschwierigkeiten in der Verantwortung, eine politische Meinungsfindung zu einer Beteiligung – in welcher Form und für welchen Zeitraum auch immer - einzuholen.

 

Auf der Sitzung des Sozialausschusses am 11.06.2015 wurden Überlegungen aus der Mitte der Planungsgruppe heraus zu einer Trägerkonstellation für den Hospizbetrieb in Form einer gGmbH vorgetragen. Die Betreibergesellschaft sollte danach bestehen aus der Hospizstiftung Cloppenburg, dem Palliativstützpunkt Cloppenburg und der Kleebaumstiftung als Minderheitengesellschafter und ggfls. dem Landkreis Cloppenburg. Konkrete Pläne zu den Beteiligungen gab es aber noch nicht. Die Hospizstiftung sah sich mit einer maßgeblichen Übernahme von Verantwortung vor allem in finanzieller Hinsicht überfordert. Die Beteiligung des Palliativstützpunktes war noch nicht weiter konkretisiert.

Wegen der finanziellen Unwägbarkeiten betreffend den Hospizbau und auch dessen Betrieb wurden auf Beschluss des Kreistages vom 21.07.2015 die entsprechenden kalkulatorischen Größen zusammengetragen und am 01. März 2016 der Politik zur Diskussion vorgestellt. Damals wurden die Baukosten für 8 Plätze mit 3.5 Mio Euro beziffert. Die Aufstellungen waren vom Hochbauamt des Landkreises überprüft worden. Diese sah zwar noch Einsparpotentiale, deklarierte die veranschlagten Kosten im Wesentlichen aber als gerechtfertigt. Ein beauftragtes Wirtschaftsprüferbüro stellte eine Wirtschaftsplanung für verschiedene Auslastungsszenarien auf. Es kam in seinen Berechnungen zu dem Schluss, dass es nach den Erfahrungen aus anderen Hospizbetrieben durchaus möglich sei, die Einrichtung auf Dauer, nach einer Anlaufphase von 3 bis 5 Jahren, wirtschaftlich zu betreiben. In dieser Zeit könne allerdings, abhängig von der Auslastung, ein Liquiditätsbedarf auftreten, der abgesichert sein müsse.

 

Kurz vor dieser Sitzung hatte die Kleebaumstiftung einen Versorgungsantrag bei den Kostenträgern gestellt. Nach den Informationen der Stiftung über ein Gespräch mit dem zuständigen Mitarbeiter des Landeskrankenkassenverbandes sind der Bedarf und das Konzept zu dem Antrag schlüssig dargestellt. Im Übrigen besteht rechtlich ein Anspruch auf den Versorgungsvertrag, wenn die gesetzlich festgelegten Standards in Ausstattung und Pflege eingehalten werden (Kontrahierungszwang).

 

Zum damaligen Zeitpunkt wurden parallel intensive Gespräche mit dem St. Josefs-Hospital Cloppenburg geführt, das sich eine eigene Trägerschaft unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls vorstellen konnte. Mittlerweile sind aber diese Überlegungen wieder verworfen worden. Aufgrund des Geschäftsführerwechsels verzögerten sich diese Gespräche. Das Krankenhaus hat aber ganz aktuell seine weitere Gesprächsbereitschaft – wenn auch nicht unter vorrangiger eigener Trägerschaft - signalisiert.

 

Somit ist es letztlich der Kleebaumstiftung zu verdanken, dass ein beschlussreifer Finanzierungsantrag heute vorgelegt werden kann. Diese ist mittlerweile nach reiflicher Überlegung bereit, nicht nur die Immobilie zu bauen sondern auch maßgeblich in der Betreibergesellschaft mitzuwirken und auch finanzielle Verantwortung zu übernehmen.

 

Sie hat die Absicht, gemeinsam mit der Hospizstiftung für den Landkreis Cloppenburg eine Betreibergesellschaft für das stationäre Hospiz als gGmbH zu gründen. Als dritter Gesellschafter wird das St. Josefs-Hospital Cloppenburg als Träger der Palliativstation und der SAPV präferiert. Wie die konkrete Zusammenarbeit aussehen wird, soll Gegenstand weiterer Gespräche sein. Die übrigen Krankenhäuser im Landkreis sind bezüglich einer Beteiligung an der gGmbH bislang nicht angefragt. Die Beteiligung würde auf alle Fälle Sinn machen, um den Hospizgedanken in der Bevölkerung des Landkreises breit publik zu machen und zu verankern. Das Zustandekommen ist auch von der weiteren politischen Meinungsfindung abhängig.

 

Das Stammkapital der Gesellschaft soll 150 000 Euro betragen. Die oben bereits beschriebene mögliche Liquiditätslücke soll mit einem Gesellschafterdarlehen in Höhe von 450 000 Euro abgesichert werden.

 

Jetzt beantragt die Kleebaumstiftung für die Finanzierung einer Immobilie mit 10 Plätzen einen nicht rückzahlbaren Baukostenzuschuss in Höhe von 929.000 Euro. Die Berechnung des Betrags orientiert sich – wie in früheren Gesprächen bereits in Aussicht gestellt - an dem Grundsatzbeschluss des Kreistages zur Förderung von Krankenhausinfrastruktur vom 26.10.2010. Danach wird der Kreiszuschuss auf 20 % der vom Landkreis als förderfähig anerkannten Investitionskosten begrenzt. Zum Zeitpunkt der Erstellung diese Vorlage liegen hierzu die konkreten Berechnungen des Kreishochbauamtes noch nicht vor. Dieses wird aber voraussichtlich bis zu dem Termin der Fachausschusssitzung am 30.08. 2016 der Fall sein. Die Vergabemodalitäten sollen den Zuwendungsrichtlinien des Landkreises entsprechen.

 

Im Gegenzug verpflichtet sich die Kleebaumstiftung, die auf den Baukostenzuschuss des Landkreises kalkulierten Mietkosten in Höhe von 4 % der Gesamtkosten, an die Betreibergesellschaft wieder auszukehren. Sie kommt damit auch ihrem Stiftungszweck nach.

 

 

 

 

Zu beschließen ist,

·         ob der Landkreis Zuschuss in der beantragten Höhe als Maximum gewähren soll und

·         ob die Zuschussgewährung mit einem prozentualen Anteil von 20 % an der tatsächlich als erstattungsfähig anerkannten Bau- und Erwerbskostensumme gekoppelt werden soll.

 

 


Finanzierung:

In den Haushalt 2017 noch einzuplanen

 


Anlagenverzeichnis:

·         Antrag Kleebaumstiftung

·         Erklärungen der Kleebaumstiftung zum Antrag

·         Sachstandsbericht der Kleebaumstiftung zum stationären Hospiz

·         Investitionsplanung zum stationären Hospiz

·         Projektbeschreibung der Architektin

·         Wirtschaftsplan Steuerbüro

·         Entwurf Gesellschaftsvertrag