Sachverhalt:
Die Unabhängige Bürgerfraktion (UBF) hat mit Schreiben vom 08.04.2016 (siehe
Anlage) beantragt, im Landkreis Cloppenburg die Niedersächsische Ehrenamtskarte
einzuführen. Zudem soll die Kreisverwaltung die Koordinierungsaufgaben zur
Einführung der Ehrenamtskarte übernehmen und gemeinsam mit den Städten und
Gemeinden Vergünstigungen für die Inhaber der Ehrenamtskarte aufzeigen. Der
Antrag ist in der Anlage beigefügt.
Bereits im Jahr 2010 hat die UBF den Antrag gestellt, die Ehrenamtskarte
im Landkreis Cloppenburg einzuführen. Dieser Antrag wurde im Herbst d. J. von
den politischen Gremien des Landkreises Cloppenburg mehrheitlich abgelehnt
Die Ehrenamtskarte wurde 2007 von der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen
Spitzenverbände und der Landesregierung ins Leben gerufen. Mit ihr soll
überdurchschnittliches ehrenamtliches Engagement gewürdigt werden.
Voraussetzung für den Erhalt der Karte ist eine ehrenamtliche Tätigkeit von
mindestens fünf Stunden pro Woche beziehungsweise 250 Stunden im Jahr und eine
mindestens dreijährige Dauer dieser Tätigkeit.
Die Inhaber der Ehrenamtskarte erhalten Vergünstigungen in öffentlichen
und privaten Einrichtungen, die als Kooperationspartner das Projekt
unterstützen. Über den symbolischen Wert hinaus hängt der materielle Wert der
Ehrenamtskarte deshalb davon ab, inwieweit die Kommunen Vergünstigungen für
gemeindliche Einrichtungen gewähren und zusätzlich private Sponsoren gewinnen.
Die Kreisverwaltung selbst sieht hier derzeit keine Möglichkeiten,
direkt Rabatte oder andere Vergünstigungen für Karteninhaber zu gewähren. Diese
Spielräume werden jedoch direkt vor Ort in den Städten und Gemeinden, wie z. B.
bei Bädern oder Veranstaltungsräumen, erkannt. Die räumliche Nähe erhöht dort
auch die Chance, private Unternehmen erfolgreich in das Sponsoring für die
Ehrenamtskarte einzubinden.
Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang, dass im Landkreis
Cloppenburg bereits für das Schutzengelprojekt Vergünstigungen für die Inhaber
des Schutzengelausweises eingeworben werden. Ob insbesondere in der Geschäftswelt
kreisweit die Bereitschaft besteht, auch die Ehrenamtskarte mit weiteren
Rabatten zu unterstützen, ist zumindest fraglich.
Bisher wird ehrenamtliches Engagement im Landkreis Cloppenburg
insbesondere auf gemeindlicher Ebene von den Städten und Gemeinden gewürdigt.
Eigene Ehrungen durch den Landkreis gibt es zwar nicht, aber Persönlichkeiten
mit herausragendem ehrenamtlichem Engagement werden für öffentliche Ehrungen,
wie z. B. den Tag der Ehrenamtlichen oder das Bürgerfest des Bundespräsidenten,
den Niedersächsischen Integrationspreis, den Engagementpreis sowie für die
staatlichen Verdienstorden vorgeschlagen.
Hier werden auch regelmäßig Teilnehmer aus dem Landkreis Cloppenburg
berücksichtigt.
Im ehemaligen Regierungsbezirk Weser-Ems haben 5 Landkreise die
Ehrenamtskarte eingeführt (Emsland, Aurich, Grafschaft Bentheim, Osnabrück und
Oldenburg – läuft hier jedoch auf „Sparflamme“), in 5 Landkreisen gibt es sie
nicht (Vechta, Ammerland, Friesland, Leer und Wittmund). Im Landkreis
Wesermarsch gibt es nur noch Verlängerungen, keine Neuanträge mehr. Die
Ehrenamtskarte läuft dort nach politischem Beschluss aufgrund mangelnden
Interesses aus.
Aus Sicht der Kreisverwaltung sollte die Entscheidung für die
Unterstützung und Einführung, Begleitung und Ausgabe der Ehrenamtskarte vor Ort
in den Städten und Gemeinden in eigener Zuständigkeit verbleiben. Diese
freiwillige Leistung weist einen direkten Bezug zu den örtlichen Gegebenheiten
und Besonderheiten auf und lebt zudem vom direkten Kontakt mit Vereinen, Verbänden
und den Angeboten der örtlichen Geschäftswelt. Die Übernahme dieser Aufgabe
durch die Kreisverwaltung, gegebenenfalls auch nur für einen kleinen Teil
mitmachender Städte und Gemeinden, wird als nicht zielführend und notwendig
erachtet.