Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird empfohlen, die Annahme der Ausfallbürgschaft über 125.000 EUR für die Großleitstelle Oldenburg AöR zu beschließen.
Sach- und Rechtslage:
Von
der Großleitstelle Oldenburger Land AöR soll ein Darlehen in Höhe von insgesamt
750.000,00 EUR aufgenommen werden. Mit dem Darlehen sollen Ersatzbeschaffungen
in der EDV-Technik nebst Software und ähnlich kurzlebige Technik der
Großleitstelle und Notleitstelle finanziert werden.
Die Großleitstelle
Oldenburger Land AöR hat um Übernahme einer Ausfallbürgschaft in Höhe von einem
Sechstel (jede der sechs Trägerkörperschaft zu gleichen Teilen) für dieses
Darlehen i.H.v. 750.000,00 EUR gebeten. Die
Bürgschaft beträgt damit je Trägerkörperschaft 125.000,00 EUR.
Das Darlehen wird
zu den sich aus dem Ausschreibungsergebnis ergebenden Bedingungen gewährt - die
nachfolgend mit angenommenen Prognose-Höchstwerten eingetragen sind:
Betrag: 750.000,00 EUR
Nominalzinssatz: 0,55 % p. a. fest bis zum Ende der
vierjährigen Vertragslaufzeit
Tilgung: Ratentilgung:
in gleichen monatlichen Raten
Auszahlungskurs: 100 %
Restschuld: Vollständige
Tilgung nach Ablauf der vierjährigen Vertragslaufzeit.
Der Kreditgeber
wird mit Blick auf § 144 NKomVG das Darlehen nur unter der Voraussetzung
bewilligen, dass die Trägerkörperschaften der Anstalt die Ausfallbürgschaften
hierfür übernehmen.
Durch die
Übernahme der Bürgschaft kann das Darlehen zu günstigen
Kommunalkreditbedingungen gewährt werden.
Finanzierung:
PSP-Element (Produkt)
P1.127000 - Rettungsdienst
Die Höhe der zu
zahlenden Zinsen und der anfallenden Abschreibungen hat unmittelbare
Auswirkungen auf die durch den Landkreis zu zahlende Umlage an die
Großleitstelle Oldenburger Land AöR.