Beschlussvorschlag:
Die Kreisverwaltung schlägt dem Ausschuss für Planung und Umwelt vor, dem Kreistag folgende Beschlussfassung zu empfehlen:
Die dem Landkreis Cloppenburg zugewiesenen Mittel aus dem
Kommunalinvestitions-förderpaket einschließlich Eigenanteil werden -
vorbehaltlich der Kofinanzierung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden in
gleicher Höhe - für die Glasfaserversorgung von Gewerbegebieten/Gewerbeflächen
im Kreisgebiet eingesetzt.
Sachverhalt:
Nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes des Bundes v.
20.04.2015, der dazu zwischen dem Bund und den Ländern geschlossenen
Verwaltungsvereinbarung sowie dem Nds. Kommunalinvestitionsförderungsgesetz v.
14.07.2015 werden finanzschwache Kommunen in Niedersachsen bei ihrer
Investitionstätigkeit gefördert. Dafür stehen über einen Zeitraum von
dreieinhalb Jahren 327,5 Mio. € bereit. Der Landkreis Cloppenburg erhält aus
diesem Kommunalinvestitionsförderpaket (KIP) des Bundes eine
Investitionszulage in Höhe von 1.992.106,53 €. Der dazu vom Landkreis
aufzubringende Eigenanteil beträgt 268.119,03 €, so dass insgesamt ein Budget
in Höhe von 2.260.225,56 € zur
Verfügung steht. Die Kommunen haben die Freiheit, die Mittel gemäß den Vorgaben
des Bundes nach ihren örtlichen
Bedürfnissen einzusetzen.
Mit dem anliegenden Antrag vom 21.07.2015 hat die CDU-Fraktion
vorgeschlagen, die Mittel – vorbehaltlich der Prüfung der gesetzlichen Vorgaben
- für das Lebensmitteltechnikum und/oder die Breitbandversorgung zu verwenden.
Beide Vorhaben sind im Haushalts- bzw. Finanzplan des Landkreises veranschlagt.
Der Einsatz der Mittel für diese Maßnahmen würde somit zu einer Entlastung des
Kreishaushaltes in Höhe von 1.992.106,53 € führen.
Vor dem Hintergrund, dass die Mittel aus dem KIP
-
nur sehr
eingeschränkt einsetzbar sind,
Investition mit Schwerpunkt Infrastruktur §
Krankenhäuser, §
Lärmbekämpfung,
insbesondere bei Straßen, ohne Schutz vor verhaltensbedingtem Lärm §
Städtebau (ohne
Abwasser) einschließlich altersgerechter Umbau, Barriereabbau (auch im
öffentlichen Personennahverkehr), Brachflächenrevitalisierung, §
Informationstechnologie,
beschränkt auf finanzschwache Kommunen in ländlichen Gebieten, zur Erreichung
des 50 MBit/s-Ausbauziels §
Energetische Sanierung
sonstiger Infrastrukturinvestitionen §
Luftreinhaltung Investitionen mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur §
Einrichtungen der
frühkindlichen Infrastruktur, einschließlich des Anschlusses dieser
Infrastruktur an ein vorhandenes Netz, aus dem Wärme aus erneuerbaren
Energieträgern bezogen wird, §
Energetische Sanierung
von Einrichtungen der Schulinfrastruktur, §
Energetische Sanierung
kommunaler oder gemeinnütziger Einrichtungen der Weiterbildung §
Modernisierung von
überbetrieblichen Berufsbildungsstätten |
-
nicht mit EU-
und anderen Bundesmitteln kumuliert werden dürfen,
-
bis zum
31.12.2018 gebunden werden müssen,
-
nur für
Investitionen eingesetzt werden können, die nicht bereits vor dem 30.06.2015
begonnen wurden,
sind die Breitbandversorgung und das
Lebensmitteltechnikum auf ihre „KIP-Eignung“ geprüft worden.
a)
Rahmenbedingungen
für die Realisierung des Lebensmitteltechnikums
Vorläufige Eckdaten des von der
Ernährungswirtschaft geforderten Lebensmitteltechnikums sind:
Baulichkeit: |
Errichtung einer 50 x 28 m
großen praxisorientierten Schulungseinrichtung im
Bereich Lebensmitteltechnik |
Ort: |
Angliederung an die BBS
Technik, Lankumer Ring |
Kosten: |
4,5 Mio. € (ohne Grundstück
und Planungskosten) |
Aufgabe des
Technikums: |
Ergänzung
des bisher rein schulischen d.h. theoretischen Angebotes durch ·
Berufsorientierung im
Bereich Lebensmitteltechnik mit möglichst vielen Jugendlichen (z.B.
Berufsorientierungs-maßnahmen und Profilfachunterrricht im Auftrage von
Haupt-, Real- und Oberschulen) ·
Praxisorientierte
Ausbildung i. S. der Wirtschaft ·
Bedarfsorientierte und
individuelle Weiterbildungsangebote (z.B. im Auftrage von Bildungsträgern,
Agentur für Arbeit, Großunternehmen, etc.) ·
Seminare,
Projektwochen, Aktionstage |
Ziele: |
Fachkräftesicherung,
Aus- und Weiterbildung, Qualitätssteigerung, Erhöhung der Fachkompetenz in
der Branche, Profilierung der Region
und der Ernährungsbranche |
Projektträger: |
Landkreis Cloppenburg |
Projektmanagement/
Betrieb: |
BBS/Verein/Stiftung (noch
zu klären) |
Umfang des
Vorhabens |
·
Gebäude einschl.
Erschließung; Möbel, Hygieneschleuse, Analyselabor, Umkleideräume, Unterrichtsraum, sanitäre Anlagen
(insgesamt 3,1 Mio. €) ·
Produktionsanlagen für
den Betrieb mit Kunststoffprodukten – jedoch mit der Möglichkeit des
Echtbetriebes in Projektwochen, Aktionstagen, Weiterbildungskomponenten;
Anlagenbestandteile (Mischer, Portionierer, Verpackungsmaschine, Entstapler,
Röntgengerät, Waage, Etikettiergerät,
Förderanlage, Robotik, Gasmischung, Videosystem, Automatisierungstechnik,
Drucklufterzeugung, Kühlwasseraufbereitung, Vakuumerzeugung) für die
Kleinserienfertigung in den Bereichen Fleisch/Wurst, Backwaren, Kartoffeln (
insgesamt 1,4 Mio. €.) |
Finanzierung: |
50% Förderung 25% Beteiligung der hiesigen Wirtschaft (Unternehmen
aus LK Cloppenburg, LK Vechta und
ggf. weiteren Umkreis) – wenn möglich über Jahre verteilt; entsprechende
letter of intents sind bzw. werden ergänzend eingeholt 25% LK Cloppenburg
|
Folgekosten: |
45.000
€ jährlich für ½ Stelle Anlagenführer, Energie, Verpackungsmaterial,
Instandhaltung, Wartung, Reinigung, Laborbedarf, Müllentsorgung |
Regionale Bedeutung: |
Einrichtung
hat Alleinstellungsmerkmal in Niedersachsen; vergleichbare Einrichtung gibt
es bislang nicht; ·
Ausstrahlung auf
Gesamtniedersachsen ·
das Vorhaben kann als
Leuchtturmprojekt im Rahmen der regionalen Handlungsstrategie Weser-Ems und
im Rahmen der Wissensökonomie Weser-Ems bezeichnet werden ·
Bestandteil der
nachhaltigen Fachkräftesicherung ·
Kompetenz- und
Qualitätssteigerung in der Branche ·
Imageverbesserung |
Förderfähig nach dem KIP sind gem. Vorgaben
des Bundes nur die „Energetische Sanierung von Einrichtungen der
Schulinfrastruktur“ oder die
„Modernisierung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten“. Eine Anfrage bei
den zuständigen KIP-Beratern im Nds. Ministerium für Inneres und Sport ergab,
dass sowohl die Sanierung als auch die Modernisierung von Bildungsstätten das
Vorhandensein einer entsprechenden Einrichtung voraussetzt. Dann kann u.U. auch
eine Erweiterung erfolgen. Ein gänzlicher Neubau wurde jedoch sehr kritisch
gesehen. Es besteht der Auskunft zufolge ein Risiko, dass das Vorhaben im
Nachhinein nicht als zulässig angesehen wird und in der Folge die Mittel
zurückzuzahlen sind. Vor diesem Hintergrund wurde empfohlen eine „sichere“
Maßnahme in Angriff zu nehmen.
b)
Rahmenbedingungen für den Breitbandausbau
Die rechtlichen und finanziellen
Rahmenbedingungen für den Breitbandausbau stellten sich bislang durch die
unterschiedlichen Vorgaben und Absichten von EU, Bund und Land so uneinheitlich
dar, dass alle Landkreise in Niedersachsen keine endgültige Ausbaustrategie
entwickeln konnten. Voraussichtlich wird es neben den KIP-Mitteln noch fünf
weitere Fördergrundlagen geben mit z.T.
unterschiedlicher Ausrichtung.
Nachdem der Bund am 21.10.2015 seine „große“
Breitbandförderrichtlinie verabschiedet und das Land seine Förderabsichten
ebenfalls konkretisiert hat, kann eine Entscheidung darüber getroffen werden,
ob der Einsatz der KIP-Mittel für den Breitbandausbau im Landkreis Cloppenburg
sinnvoll ist. Unter Berücksichtigung aller bekannten relevanten Daten wurde
folgendes festgestellt:
-
Selbst mit
einer Maximalförderung nach den aktuellen Bundes- und
Landesbreitbandförderrichtlinien kann das mit der Förderung verbundene Ausbauziel,
85% der Anschlussnehmer im Landkreis mit mind. 50 Mbit/s zu versorgen, absehbar
nicht erreicht werden. Die dazu notwendige Kofinanzierung des Landkreises und
der kreisangehörigen Städte und Gemeinden würde voraussichtlich im
zweistelligen Millionenbereich liegen.
-
Mit dem Einsatz
der KIP-Mittel kann ein schrittweises Vorgehen praktiziert werden, dass
o
den aktuellen
Bedarfen in der Region entgegenkommt,
o
den weiteren
Erschließungsbedarf durch Schaffung von
Synergieeffekten senkt
o
und die
finanzielle Belastung der Kommunen entzerrt
-
Der Einsatz der
KIP-Mittel verhindert oder erschwert nicht die künftige Beantragung weiterhin
notwendiger Bundes- und Landesmittel.
Für den Breitbandausbau sind bislang im
Kreishaushalt Investitionsausgaben von insgesamt 6 Mio. € für die Jahre
2015/2016 eingeplant. Dem stehen zur Kofinanzierung Einnahmen der
kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Höhe von 2 Mio. € und Fördermittel in
Höhe von 2 Mio. € gegenüber.
Mit den KIP-Mitteln des Landkreises (einschl.
Eigenanteil) allein lässt sich im Bereich „Informationstechnologie zur
Erreichung des 50M Bit/s Ausbauziels“ nur ein sehr begrenzter Ausbau
realisieren. Bereits in 2013 wurde jedoch mit den kreisangehörigen Städten und
Gemeinden vereinbart, dass der Eigenanteil an den Breitbandausbaukosten zur
Hälfte vom Landkreis und zur anderen Hälfte von den Städten und Gemeinden
getragen wird. Vor diesem Hintergrund könnte mit den dann insgesamt zur
Verfügung stehenden Mitteln in Höhe von rd. 4,5 Mio. € die Versorgung von Gewerbegebieten (rd. 620 Gewerbeflächen) im
Landkreis mit Glasfaser (> 50 MBit/s) als ein abgegrenztes Ausbauziel
erreicht werden. Andere geeignete Breitbandförderungen speziell für die
Versorgung von Gewerbebetrieben sind auch perspektivisch nicht erkennbar.
Die verbleibende Unterversorgung der Haushalte mit mind. 50 MBit/s müsste dann in
2016 unter Ausschluss der bereits mit KIP-Mitteln versorgten Gebiete neu
geplant werden. Ob und inwieweit dann ggf. mit Bundes- und
Landesförderungen weitere weiße Flecken
zur Versorgung der Haushalte erschlossen werden können, müsste zu gegebener
Zeit kurzfristig entschieden werden. Leider stehen die Bundesmittel wie die
KIP-Mittel nur bis 2018 zur Verfügung, so dass sich die gesamte Kofinanzierung
des Landkreises und der Städte und Gemeinden auf einen engen Zeitraum
konzentriert.
Vorteile des Mitteleinsatzes aus dem KIP
für den Breitbandausbau im gewerblichen Bereich:
· Die Erschließung erfolgt bedarfsgerecht, weil aktuell insbesondere Gewerbebetriebe verstärkt schnelleres Internet benötigen und nachfragen
·
Es ist eine kurzfristige Umsetzung möglich, weil die
Planungsgrundlagen größtenteils vorliegen.
· Der Landkreis muss sich mit dem Vorhaben nur den EU-Leitlinien, der Bundesrahmenregelung und den Vergabevorschriften unterwerfen. Verhindert wird der umfangreiche Nachweis von Qualitätskriterien (Förderbedarf, Anzahl der Anschlussnehmer, Kosten je Anschlussnehmer, Nachhaltigkeit, etc.) und die Bewährung im Wettbewerb um Fördergelder.
· Es wird eine große Breitenwirkung erreicht d.h. es werden alle Branchen und das gesamte Kreisgebiet erfasst
· Die FttB-Erschließung stellt aktuell die nachhaltigste und zukunftsträchtigste Lösung dar; es ist in diesem Bereich also absehbar nicht mit neuen Investitionen zu rechnen
· Der Landkreis kann die Versorgung der aktuellen weißen Flecken (d.h. die zulässigen Aktivitäten) hinsichtlich der Gewerbebetriebe im Kreisgebiet zu einem Großteil abschließen (abgegrenztes Ausbauziel) und erreicht daneben auch in vielen Fällen eine Verbesserung der Versorgung der Haushalte
·
Es besteht gem. § 4 Abs. 3 Nr. 2 des NKomInvFöG theoretisch die Möglichkeit zusätzliche
KIP-Mittel aus Budgets, die von anderen Kommunen bis 31.12.2018 nicht abgerufen
wurden, einzuwerben („das Land kann Kommunen zusätzliche
Mittel gewähren, wenn der Eigenanteil bei den mit der Investitionspauschale
geförderten Investitionsvorhaben so weit überschritten wird, dass die
geforderte Eigenanteilsquote auch nach Zuweisung von Mitteln aus der
Neuverteilung noch erfüllt wird“).
Voraussetzung ist jedoch, dass die kreisangehörigen Städte und Gemeinden dem Ausbau zustimmen und die Kofinanzierung (aus eigenen Mitteln oder auch aus KIP-Mitteln) stellen.
In der Dienstbesprechung der Hauptverwaltungsbeamten am 26.11.2015 soll das Thema erörtert werden, wobei erste positive Signale von diversen Kommunen bereits aufgenommen wurden.
Mit einer zeitnahen Entscheidung der Kreisgremien kann mit den Städten und Gemeinden kurzfristig eine verbindliche Breitbandstrategie festlegt und die Umsetzung forciert werden.
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