Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Planung und Umwelt empfiehlt dem Kreisausschuss die
Neufassung der Richtlinie über die Gewährung von Fördermitteln aus dem
Gewässerrandstreifenprogramm des Landkreises Cloppenburg gemäß Anlage 2.
Sachverhalt:
Seit dem
01.01.1990 fördert der Landkreis Cloppenburg die Nutzungsaufgabe auf einem
mindestens 5 m breiten Ackerrandstreifen entlang eines Gewässers. Ziel dieser
Förderung war die Minderung von Gewässerbelastungen insbesondere durch eine
Verringerung des Nährstoffeintrags in das Gewässer und die ökologische
Verbesserung der Gewässerrandstreifen durch eine Reduzierung der
Nutzungsintensität. Seit Inkrafttreten der EU-Wasserrahmenrichtlinie hat das
Gewässerrandstreifenprogramm an Aktualität gewonnen.
Da die
Förderbeträge seit 25 Jahren nicht angepasst worden sind, hat das Gewässerrandstreifenprogramm
aufgrund der allgemeinen Pachtpreisentwicklung in den letzten Jahren zunehmend
an Attraktivität verloren. Um das Programm wirksam fortsetzen zu können, ist
eine Anpassung der Förderbeträge an die Pachtpreisentwicklung erforderlich. Sie
wurde zum Anlass genommen, die Richtlinie über die Gewährung von Fördermitteln
aus dem Gewässerrandstreifenprogramm des Landkreises Cloppenburg umfassend
inhaltlich und redaktionell zu überarbeiten.
Die vorgesehenen
Änderungen der Richtlinie in der gegenwärtig gültigen Fassung ergeben sich aus
Anlage 1. Sofern sich Regelungen nicht bewährt haben, sind die entsprechenden
Textpassagen ganz oder teilweise gestrichen worden. Dafür vorgesehene
Änderungen und Ergänzungen sind farblich dargestellt worden. Die Ziffern der
Richtlinie, die farblich nicht gekennzeichnet wurden, sollen unverändert
erhalten bleiben.
Wesentliche
inhaltliche Änderungen sind in Ziff. 2.1 und Ziff. 3.2 der Richtlinie
vorgesehen. Da sich Landwirte zunehmend längerfristig nicht binden wollen und
können, soll die Regellaufzeit der Pachtverträge von 10 auf 5 Jahre und die
Mindestlaufzeit von 5 auf 3 Jahre gesenkt werden.
Um den
ökologischen Zustand in Schutzgebieten und schutzwürdigen Bereiche in
besonderem Maße zu verbessern, soll in der Neufassung der Ziff. 3.1 ein
Gewässerrandstreifen bis zu 20 m und ausnahmsweise auch die Gesamtfläche
gefördert werden können.
In Ziff. 3.3 ist
in Abstimmung mit der Landwirtschaftskammer eine Erhöhung des
Fördergrundbetrags von 5,11 € auf 7,5 € je ar sowie des Förderhöchstbetrags von
8,69 € auf 11,00 € vorgesehen.
Eine gestaffelte
Förderung nach Vertragslaufzeit entsprechend Ziff. 3.5 wurde ersatzlos
gestrichen, da sie sich als nicht praktikabel erwiesen hat.
Auch die Regelung
der Auspflockung des Gewässerrandstreifens entsprechend Ziff. 4.4 ist in Zeiten
von GPS nicht mehr zeitgemäß und soll durch eine praktikablere Lösung ersetzt
werden.
Die übrigen
vorgesehenen Änderungen sind redaktioneller Natur, die überwiegend aufgrund der
genannten inhaltlichen Veränderungen erforderlich werden.
Der Entwurf der Neufassung der Richtlinie über die Gewährung von
Fördermitteln aus dem Gewässerrandstreifenprogramm des Landkreises Cloppenburg
ist Anlage 2 zu entnehmen.
PSP-Element:
P1.554100