Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
Um die Eisenbahnstrecke Cloppenburg-Friesoythe langfristig als
Verkehrsinfrastruktur vorzuhalten, wird vorgeschlagen, der F.E.G. mbH
Zuwendungen zu den ungedeckten laufenden Ausgaben des Betriebes und der
Unterhaltung sowie zu den ungedeckten Investitionskosten der dringend
notwendigen Sanierungsmaßnahmen zu gewähren. Die Zuwendungen werden unter
Berücksichtigung der vorgenannten Bedingungen auf max. 50% zu den ungedeckten
Sanierungskosten und auf 75% zu den ungedeckten laufenden Kosten des Betriebes
und der Unterhaltung der Strecke begrenzt.
Die Zuwendungen werden in einem regelmäßigen Abstand von 3 Jahren einer
Prüfung unterzogen.
Sachverhalt:
Mit dem anliegenden Antrag bittet die Friesoyther Eisenbahngesellschaft
um die Bezuschussung der laufenden Betriebskosten der Gesellschaft in Höhe von
110.400 € für 2016. Dies entspricht einem 80%igen Zuschuss zu den in 2016
erwarteten Defiziten bei den laufenden Kosten (93.000 €) und den
Investitionskosten (45.000 €).
Auf Anfrage hat die F.E.G. erläuternd und ergänzend folgendes
mitgeteilt:
1.
„Die F.E.G.
strebt die Gleichbehandlung zur Strecke Ocholt-Sedelsberg zu ähnlichen
Konditionen wie sie der Emsländischen Eisenbahn (EEB) gewährt werden an. Das
bedeutet eine jährliche Bezuschussung zu den Defiziten. Aus den Erfahrungen
würde für den laufenden Betrieb ein durchschnittlicher jährlicher Zuschuss von
70.000 € auskömmlich sein“.
2.
Die Strecke
wird ca. zweimal wöchentlich befahren, also ca. 25 Züge jährlich, ca. 13.000 t
Holz und 30.000 t Mineralgemische mit steigender Tendenz. Die Transporte werden
ausschließlich mit Ganzzügen mit 540 m Länge durchgeführt.
3.
Aktuelle
Nutzer: Neben der Museumseisenbahn nutzen aktuell 2 Firmen aus dem Landkreis
Cloppenburg die Strecke (Holz und Mineralgemisch)
4.
Potenzielle
Nutzer (entsprechende Absichtserklärungen zur Streckennutzung liegen nicht
vor): Die Holzverladung soll unter Errichtung eines Ladeplatzes und Lagerplatzes
für Rundholz in Garrel intensiviert werden. Hierdurch wird eine Erhöhung der
jährlichen Anzahl der Holztransporte erwartet.
Es werden seit längerem Verhandlungen mit
Futtermittelhändlern geführt; hier wird zukünftig sowohl von den Firmen, als
auch von der F.E.G. Potenzial gesehen.
Mit einem Unternehmen (Mineralgemische)
werden Gespräche über einen Gleisanschluss des Firmengeländes in Verbindung mit
einem Betriebsbahnhof für den MFC (Museumseisenbahn Friesoythe-Cloppenburg)
geführt.
Es besteht eine Anschlussoption für den
c-port und Möglichkeiten für den Schienenpersonennahverkehr.
5.
Die aktuellen
Infrastrukturmaßnahmen hinsichtlich der Erweiterung der Ladestraße und der
Ertüchtigung des Durchlasses in Garrel sind Infrastrukturmaßnahmen der F.E.G.
und nicht der Gemeinde Garrel.
6.
Die Strecke
weist lt. Prüfung der Gesellschaft für Landeseisenbahnaufsicht mbH (LEA) v.
07.09.2012 keine schwerwiegenden Mängel auf, die perspektivisch mit hohem
Investitionsaufwand behoben werden müssen. Es gibt einzelne Streckenabschnitte,
die in den nächsten 10 Jahren saniert werden müssen. Die F.E.G. rechnet mit rd.
1.5 Mio. € für die nächsten 3 Jahre, wobei auf die 90%ige Förderung durch Bund
und Land zurückgegriffen werden soll.
7.
Die
Standortkommunen mit Ausnahme der Stadt Friesoythe beteiligen sich nicht an den
Investitions- und Unterhaltungskosten der Strecke.
8.
Die Verlader
beteiligen sich ebenfalls nicht an den Investitionskosten.
9.
In der Gemeinde
Garrel wird in 2016 das bestehende Umfahrgleis im Bereich des ehemaligen
Bahnhofs aufgehoben und in das Industriegebiet an der Dieselstraße verlegt.
Gleichzeitig wird ein Bahnübergang signalisiert. Die Baumaßnahmen erfolgen in
Zusammenarbeit mit der Gemeinde Garrel, mit Förderungen aus dem GVFG und von
der Landesnahverkehrsgesellschaft. Die Finanzierung der Eigenanteile erfolgt
durch die Gemeinde Garrel.
Die bisherige Zuwendungspraxis des Landkreises (Zuwendungen an die EEB
für die Strecke Ocholt-Sedelsberg) und die von der F.E.G. angestrebte Zuwendung
stellen sich im Vergleich wie folgt dar:
EEB |
F.E.G. |
Bemerkung |
-
Beauftragung der EEB
per Vertrag aufgrund der Interessen der regionalen Wirtschaft im Nordkreis |
-
Keine Beauftragung
durch den Landkreis; Eigeninteressen der F.E.G. |
|
-
Streckenlänge: 62,5 km |
-
Streckenlänge: 26 km |
|
-
Transportmenge jährlich
Ø Aktuell ca. 65.000 t |
-
Transportmenge jährlich
Ø Aktuell ca. 43.000 t |
|
-
Nutzer: Torfverlader,
Westfalen Gas AG, (nachrangiger Nutzer ist die Museumseisenbahn) |
-
Nutzer: Zwei
Unternehmen u. insbesondere die Museumseisenbahn |
|
-
Weitere Nutzer sollen
gewonnen werden |
- Weitere Nutzer sollen gewonnen werden |
|
-
Defizit bei den
laufenden Ausgaben Ø ca. 100.000 € jährlich |
- Defizit bei den laufenden Ausgaben Ø gem. Antrag ca.
70.000-90.000 € jährlich |
- Vergleichsweise hohe Kosten für laufende Ausgaben bei
der F.E.G. und entsprechend hohes
Defizit |
-
Investitionskosten
(Sanierungen) jährlich Ø 360.000 € |
-
Investitionskosten
(Sanierungen) lt. Antrag jährlich Ø 500.000 € |
- Vergleichsweise hohe jährliche Sanierungskosten bei
der F.E.G. |
-
Investitionen nur mit
Zustimmung des Landkreises |
-
Investitionsentscheidung
trifft die F.E.G. |
- Der Landkreis hat keine Einflussmöglichkeiten auf
Investitionsabsichten der F.E.G. |
-
Nur den von der
Landeseisenbahnaufsicht für dringlich gehaltenen Investitionskosten wird
zugestimmt (Ausnahme: Ertüchtigung der Strecke auf Ausbaustufe D in 2010) |
-
Dringlichkeit der
Investitionen ist noch nachzuweisen |
- Freiwilligkeit der Investitionen ist im Einzelfall zu
prüfen – insbesondere ob Investitionen zugunsten der Museumseisenbahn vom
Landkreis gefördert werden sollen |
-
Finanzierung der nicht
durch Fördermittel gedeckten Investitionskosten
gemeinschaftlich durch den Landkreis (ca. 50%), die Verlader (ca. 40%)
und die Standortkommunen (10%) |
-
Gemäß Antrag Übernahme
der nicht durch Fördermittel gedeckten Investitionskosten durch den Landkreis
in Höhe von 80% |
- Fehlende Beteiligung der Verlader und der
Standortkommunen bei den ungedeckten Investitionskosten der F.E.G. verhindert
Gleichbehandlung von Unternehmen und Standortkommunen im Landkreis |
-
Finanzierung der nicht
durch Einnahmen gedeckten laufenden
Kosten gemeinschaftlich durch den Landkreis (ca. 75%) und die
Standortkommunen (ca.25%) |
-
Gemäß Antrag
Finanzierung der nicht durch Einnahmen gedeckten laufenden Kosten zu 80% durch den Landkreis und zu 20% durch die
F.E.G. |
- Fehlende Beteiligung der Standortkommunen an den
nicht durch Einnahmen gedeckten laufenden Kosten verhindert Gleichbehandlung
der kreisangehörigen Städte und Gemeinden |
-
Keine pauschalen
Zuwendungen; Abrechnung nach Vorlage von Ausgabebelegen |
-
Tatsächliche Kosten
sind nachzuweisen |
|
Mit den mittel- bis langfristigen strukturpolitischen Zielsetzungen des
Landkreises (trimodale Anbindung des c-port, ÖPNV, Verlagerung von Verkehren
von der Straße auf umweltfreundliche Verkehrsträger, Erhöhung der Standortattraktivität
des Landkreises für Neuansiedlungen und der perspektivischen Möglichkeit der
Zusammenführung der Betriebsorganisationen von EEB und F.E.G.) dürfte der
Erhalt der Eisenbahninfrastruktur der F.E.G. nach Ansicht der Verwaltung
grundsätzlich vereinbar sein.
Eine dauerhafte Beteiligung des Landkreises an den Kosten der
Vorhaltung der Strecke wird jedoch mit Blick auf die Förderung der
Eisenbahnstrecke Ocholt-Sedelsberg (EEB) und der Gleichbehandlung der
kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie der Unternehmen im Landkreis nur
unter folgenden Bedingungen empfohlen:
a)
Die Förderung
erstreckt sich allein auf die von der Landeseisenbahnaufsicht für dringlich
gehaltenen Investitionen zum Erhalt der Strecke und nicht auf freiwillige Maßnahmen
der F.E.G. (z.B. zugunsten der Museumseisenbahn). Voraussetzung ist ferner,
dass der Landkreis den Investitionen zustimmt.
b)
Die Beteiligung
des Landkreises an den ungedeckten Investitionskosten beträgt entsprechend
der Zuwendungen an die EEB max. 50%.
Voraussetzung ist ferner eine Beteiligung der Streckennutzer und der
Standortkommunen.
c)
Eine Förderung
der ungedeckten laufenden Kosten
kommt nur hinsichtlich des auf den Streckenbetrieb und die Unterhaltung
entfallenden Anteils in Betracht. Die max. Zuwendung des Landkreises beträgt 75% der entsprechenden Kosten. Auch
hier ist Voraussetzung, dass sich die Standortkommunen an den Kosten
beteiligen.
d)
Die Zuwendungen
werden nur als Anteilsfinanzierung zu den konkret nachgewiesenen und belegten
Ausgaben gewährt. Eine Pauschalförderung wird ausgeschlossen.
e)
Eine Förderung
sollte zunächst für die Dauer von drei Jahren ausgesprochen werden, um Aufwand
und Nutzen der Strecke regelmäßig überprüfen zu können.
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