Sachverhalt:
Die Amtszeit der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Senats für
Flurbereinigung beim Nds. OVG Lüneburg endet mit Ablauf des 09. Juni 2016. Dem
Gericht ist bis spätestens 15. März 2016 ein neuer Vorschlag für die Amtszeit
vom 10. Juni 2016 bis 09. Juni 2021 zu unterbreiten. Der Landkreis ist
berechtigt, für den Senat für Flurbereinigung eine Person vorzuschlagen.
Es darf nur eine Person vorgeschlagen werden, die den Vorschriften der
§§ 20 bis 23 Verwaltungsgerichtsordnung genügt. Danach muss der Vorgeschlagene
Deutscher und mindestens 25 Jahre alt sein. Er soll seinen Wohnsitz innerhalb
des Gerichtsbezirks haben. Er darf kein Mitglied des Bundestages, des
Europäischen Parlaments, des Landtages, der Bundes- oder der Landesregierung,
kein Beamter oder Angestellter des öffentlichen Dienstes, kein Berufs- oder
Zeitsoldat, kein Richter und kein Rechtsanwalt oder Notar sein. Er muss die
Fähigkeit zum Bekleiden öffentlicher Ämter und das Wahlrecht zu den
gesetzgebenden Körperschaften des Landes besitzen und darf nicht in der
Verfügung über das Vermögen beschränkt sein.
Die vorgeschlagene Person muss außerdem nach § 139 Abs. 3
Flurbereinigungsgesetz Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes sein und
über besondere Erfahrungen in der landwirtschaftlichen Betriebswirtschaft
verfügen. Altenteilerinnen/Altenteiler sollen wegen der Dauer der Amtszeit
nicht vorgeschlagen werden.
In der laufenden Wahlperiode ist aus dem Landkreis Cloppenburg Herr
Antonius Lamping, wohnhaft Ermker Weg 1 in 49696 Molbergen als
ehrenamtlicher Richter im Senat für Flurbereinigung tätig.
Der Kreisausschuss wird gebeten, dem Kreistag für die nächste
Wahlperiode einen geeigneten Vorschlag zu unterbreiten.