Betreff
Antrag der Gemeinde Saterland auf Bezuschussung der zweiten Krippengruppe beim Kindergarten „St. Jakobus“ in Ramsloh
Vorlage
V-JHA/15/078
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag, der Gemeinde Saterland einen Zuschuss für den zweiten Krippenbau beim Kindergarten „St. Jakobus“ in Ramsloh in Höhe von maximal 15.750,00 Euro zu bewilligen.

 


Sachverhalt:

 

In den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses am 07.06.2012 und 18.04.2013 wurden im Rahmen der Entscheidungen über Einzelanträge der kreisangehörigen Städte/Gemeinden auf Landkreis-Bezuschussung für Krippenbauten die vereinbarten Modalitäten der Bezuschussung durch den Landkreis Cloppenburg sowie die aktuelle Bundes/-Landesförderung dargelegt.

Mit dem Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 und zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kinderbetreuung sowie zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes vom 22.12.2014 hat der Bund das seit 2007 bestehende Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ nochmals aufgestockt. Investitionsvorhaben, die ab dem 01.04.2014 begonnen wurden, sollen mit einem Festbetrag von 12.000,00 Euro pro Krippenplatz gefördert werden. Die auf Landesebene zu ändernde Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für den Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren ist mit RdErl. d. MK vom 16.02.2015, veröffentlicht im Nds. MBl.Nr. 28/2015 vom 22.07.2015, in Kraft getreten.

 

Unter dieser Prämisse ist über den Antrag der Gemeinde Saterland bezüglich der Landkreisförderung zu entscheiden.

 

Gemeinde Saterland, Krippengruppe beim kath. Kindergarten „St. Jakobus“ in Ramsloh

Die Gemeinde Saterland hat beim Landkreis Cloppenburg am 25.08.2015 den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für investive Maßnahmen für die Schaffung einer weiteren Krippengruppe mit 15 Krippenplätzen beim vorhandenen kath. Kindergarten „St. Jakobus“ in Ramsloh gestellt. Die Krippengruppe soll durch Um- bzw. Ausbaumaßnahmen beim o.g. Kindergarten geschaffen werden.

 

Bei der Nds. Landesschulbehörde hat die Gemeinde Saterland Fördermittel in Höhe von

180.000,00 Euro (15 Plätze á 12.000,00 Euro) nach der neuen Richtlinie beantragt.

Unter Berücksichtigung dieser Landesförderung hat die Gemeinde Saterland beim Landkreis Cloppenburg eine Zuschussförderung in Höhe von 20.250,00 Euro beantragt.

 

Die Baukosten und die Kosten für die Ausstattung sind lt. Berechnung der zuwendungsfähigen Kosten nach DIN 276 wie folgt angegeben:

Baukosten                                                                                            181.000,00 Euro

Ausstattungskosten                                                                                44.000,00 Euro

Zusammen                                                                                            225.000,00 Euro

 

Es ergibt sich folgende Berechnung bezüglich der Höhe der Landkreisförderung:

 

Baukosten                                                                                            181.000,00 Euro

Ausstattungskosten (Höchstbetrag LK CLP)                                   35.000,00 Euro

Zusammen                                                                                            216.000,00 Euro

Abzüglich Landesförderung nach neuer Richtlinie                                   180.000,00 Euro

Verbleiben                                                                                              36.000,00 Euro

Abzüglich Zuschuss BMO (10% von 45.000,00 Euro)                    4.500,00 Euro

Verbleiben                                                                                              31.500,00 Euro

Anteil LK CLP (50%)                                                                   15.750,00 Euro

 

 

Die Förderung aller bisherigen Krippenbauten durch den Landkreis Cloppenburg würde sich unter Einbeziehung der obigen Berechnungen und der bisher bewilligten/ ausgezahlten Zuschüsse auf insgesamt 3.149.343,87 Euro belaufen. Dabei ist allerdings zu beachten, dass es sich hierbei teilweise nicht um die endgültigen Abrechnungen handelt und somit mit Abweichungen von den geschätzten Kosten zu rechnen ist.

 


Finanzierung:

 

Teilhaushalt Jugendamt (Amt 51)

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen:

I1.300010.525  Zuweisung an Gemeinden für Kinderkrippen            832.700,00 Euro