Sachverhalt:
Die Drogenberatungsstelle DROBS in Cloppenburg übernimmt Aufgaben im
Bereich der Versorgung, Beratung und Behandlung für Gefährdete und Abhängige
von überwiegend illegalen Drogen im Gesamtversorgungssystem des Landkreises
Cloppenburg.
Der Zuschuss des Landkreises wurde im Kreistag am 23.10.2014 für das
Haushaltsjahr 2015 in einer Höhe von 132.000,00 € als Defizitfinanzierung
beschlossen. Der Zuschuss wird zur Deckung von Personalkosten sowie
zusätzlichen Kosten für eine Reinigungskraft und Sachkosten genutzt. Aufgrund
der Defizitfinanzierung wurden zurückliegend nur die tatsächlich für die DROBS
nachgewiesenen Kosten durch den Landkreis übernommen, ein Überschuss entstand
also nicht. Die vorab kalkulierten Kosten wurden in der Vergangenheit
regelmäßig für die DROBS auch tatsächlich benötigt.
Aufgrund der Langzeiterkrankung einer Mitarbeiterin wurde der Zuschuss
auf Wunsch der Fachstelle seinerzeit nur für 2015 beschlossen, da die Höhe der
Personalkosten für die nachfolgenden Jahre nicht absehbar war. Nach Ablauf
einer befristeten Berentung geht die PARLOS davon aus, dass das
Arbeitsverhältnis weiter bestehen bleiben und die Mitarbeiterin zum 01.01.2016
in die Beratungstätigkeit bei der DROBS zurückkehren wird. Dementsprechend
wurden die Stellenpläne für die Haushaltsjahre 2016-2018 erstellt. Sollte dies
nicht der Fall sein, zeichnet sich ein dauerhafter Ersatz durch die derzeitige
Krankheitsvertretung ab. Nach Aussage der PARLOS werden dadurch keine höheren
Personalkosten entstehen.
Für die folgenden Jahre beantragt die PARLOS jetzt jeweils den
folgenden Kreiszuschuss:
·
2016: 134.277 €
·
2017: 136.235 €
·
2018: 138.234 €
Aus den anliegenden Haushaltsplänen ergibt sich bei den Sachausgaben
keine Veränderung im Vergleich zu 2015. Bei den Personalkosten wurden jeweils
pro Jahr tarifliche Erhöhungen des TVÖD um 2 % berücksichtigt. Für diese
Erhöhung wird jeweils ein entsprechend erhöhter Zuschuss beim Landkreis
beantragt.
Eine Abfrage bezogen auf 2012 bei den niedersächsischen
Flächenlandkreisen hatte ergeben, dass der Landkreis Cloppenburg bereits 2012
mit den Zuwendungen für die Suchtberatung und –prävention im oberen Bereich
lag. Eine aktuelle Kennzahl liegt dazu jedoch nicht vor. Außerdem sind diese
Kennzahlen für sich genommen nicht aussagekräftig genug. Sie geben keine
Auskunft über die Qualität des Angebotes an Suchtberatung im Landkreis
Cloppenburg. Die Suchtberatung wird sowohl in beraterischer als auch in
therapeutischer und nicht zuletzt präventiver Sicht, regional über den
Landkreis verteilt und mit flankierenden Angeboten bestens vernetzt, optimal
auf verschiedene Zielgruppen zugeschnitten, angeboten. So macht die Fachstelle
seit 2014 zusätzliche Angebote im Bereich der weichen Drogen und der
Führerscheinbewerber. Hierdurch wurde jedoch kein zusätzlicher
Finanzierungsbedarf begründet.
Es ist zu beraten, ob
§
für die
Suchtberatungsstelle DROBS für die Haushaltsjähre 2016 – 2018 der jeweils
beantragte Zuschuss gewährt werden soll
Haushaltsjahr 2016: 134.277 €
Haushaltsjahr 2017: 136.236 €
Haushaltsjahr 2018: 138.234 €
§
der Zuschuss
jeweils als Defizitausgleich gewährt werden soll
Finanzierung:
In der Haushaltsplanung 2016 ist der von der PARLOS für die Drogenberatungsstelle DROBS in Cloppenburg beantragte Zuschuss vorsorglich bereits berücksichtigt worden.
Produkt: P1.367500 Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstellen
Anlagenverzeichnis:
Antrag der PARLOS vom 20.08.2015 einschließlich Haushaltspläne 2016 -
2018