Beschlussvorschlag:
Die Kreisverwaltung schlägt dem Ausschuss für Planung und Umwelt vor,
dem Kreistag folgende Beschlussfassung zu empfehlen:
Der St.-Josefs-Hospital gGmbH,
Cloppenburg wird – vorbehaltlich der Bewilligung der gesamten in Aussicht
gestellten Landesmittel und vorbehaltlich der Kofinanzierung durch die Stadt
Cloppenburg - gem. Grundsatzbeschluss des Kreistages v. 26.10.2010 ein Zuschuss in Höhe von max. 2.903.382 €
zur Finanzierung des 1. Bauabschnitts der Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahme
des Krankenhauses gewährt. Die Mittel werden zu Lasten der Haushaltsjahre
2017-2019 bereitgestellt.
Sachverhalt:
Mit Schreiben v. 04.05.2015 und ergänzender Unterlagen v. 20.08.2015
beantragte das St.-Josefs-Hospital Cloppenburg gGmbH die Gewährung eines
Zuschusses des Landkreises Cloppenburg in Höhe von 2.985.542 € für die Sanierung und Erweiterung des
Krankenhauses - 1. und 2. Teilabschnitt
des 1. Bauabschnitts.
Rechtsnatur des Krankenhauses
Das St. Josefs-Hospital ist eine gemeinnützige GmbH und Betreiber des
Krankenhauses. An dieser Trägergesellschaft „St. Josefs-Hospital gGmbH“ sind zu
48% die Stiftung St.-Josefs-Stift Cloppenburg und zu 52% die Stiftung Schwester
Euthymia Stiftung, Vechta beteiligt. Grundstücke und Gebäude befinden sich im
rechtlichen Eigentum der Stiftung St.-Josefs-Stift Cloppenburg, die diese dem
St. Josefs-Hospital im Wege des Nießbrauchs zur Verfügung stellt.
Größe und Aufgabe des
Krankenhauses
Das St. Josefs-Hospital ist im Nds. Krankenhausplan 2014 mit 264
Planbetten verzeichnet und stellt neben der Grund- und Regelversorgung aufgrund
seines Spezialisierungsgrades eine überörtliche medizinische Versorgung sicher.
Daneben ist es akademisches Lehrkrankenhaus der Medizinischen Hochschule
Hannover.
Das Krankenhaus beschäftigt 799 Mitarbeiter/innen.
Anlass der aktuellen
Sanierungsmaßnahme
Das im Jahre 1863 bezogene und vom St.-Josefs-Stift geführte
Krankenhaus wurde seit Bestehen in Abhängigkeit von steigenden Patientenzahlen
immer wieder baulich erweitert, zuletzt 2002. Nachhaltige Maßnahmen zur
Anpassung der baulichen Substanz, insbesondere im Hinblick auf eine
wirtschaftliche Betriebsführung und Umsetzung eines funktionierenden
medizinischen Konzepts folgten allerdings nicht. Vor diesem Hintergrund sind
nun dringend umfassende Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen notwendig
geworden. Die vorhandenen Bestandsdefizite betreffen insbesondere folgende
Bereiche:
·
Der Haupteingang
liegt abseits der Hauptzugangswege der gehfähigen Patienten und Besucher und
ist, da er sich im 1. OG befindet, nur über eine Rampenanlage zu erreichen.
·
Die
Krankenstationen sind aufgrund ihrer Größe (rd. 25 Betten, i.d.R.
Dreibettzimmer) nicht wirtschaftlich zu betreiben. Der Unterbringungsstandard
ist niedrig. Die hygienische Ausstattung ist unzureichend, teilweise steht nur
eine gemeinschaftlich genutzte Dusche je Station zur Verfügung.
·
Die Erhöhung
der Planbettenzahlen in 2013 um 35 Betten der Fachrichtung Orthopädie erfordert
die Schaffung von Raumkapazitäten im Funktionsbereich Pflege.
·
Die
Funktionsstelle Intensivmedizin verfügt nicht über eine Intermediate
Care-Einheit.
·
Einzelne
Betriebsstellen wurden in der Vergangenheit wegen des Bedarfs an verfügbaren
Standorten im Hause eingerichtet, ohne die Erfordernisse medizinischer und
pflegerischer Prozessabläufe zu berücksichtigen. Dies führt zu langen Wegen und
Unübersichtlichkeit in der Nutzung. Betroffen sind hiervon insbesondere die
Notaufnahme (EG) und die Radiologie (1. OG).
·
Der
nordwestlich gelegene Gebäudetrakt ist aufgrund seiner baulichen Struktur und
teilweise halbgeschossig zum Bestand versetzter Stockwerke nicht ohne
Einschränkungen nutzbar.
Vorhaben
Die Antragsmaßnahme bezieht sich auf den 1. Bauabschnitt und beinhaltet
zwei Teilabschnitte:
1.
Bauabschnitt (2015 -2019) |
2.Bauabschnitt |
|
I.
Teilabschnitt (2015-2017/2018) Umbau
& Erweiterung Altbau Süd |
II. Teilabschnitt (2018-2019) Neubau West & Umbau Altbau Nord |
Realisierung
nach
2019 Kosten
vorauss. ca. 6-7 Mio. € (nicht Antragsbestandteil) |
Vorab:Provisorischer
Haupteingang im EG, Bettenhaus |
Vorab:
Umzug Labor in EG Altbau Nord |
|
Erweiterung
Intensivstation mit IMC & CPU |
Umbau
Endoskopie/ Funktionsdiagnostik u. Pflege Altbau Nord |
|
Neubau
Zentrale Notaufnahme und MAZ |
Provisorischer
Haupteingang im EG Altbau Nord |
|
Verlegung
Liegendkrankenvorfahrt ins 1. OG |
Neubau
West mit Eingang, Arztdienst u. Pflegestationen |
|
Neubau
Pflegestation |
Außenanlagen
mit Vorfahrt und Parkplätzen |
Ziele der Sanierung und
Erweiterung
Mit dem Vorhaben sollen vor allem Betriebsabläufe optimiert und
bauliche Defizite behoben werden. Prämissen der Zielplanung sind:
·
Verbesserung
der Erreichbarkeit des Krankenhauses u. der Eingangssituation,
·
Optimierung der
Unterbringungsstandards, Strukturierung Diagnostik – Therapie – Unterbringung,
Vorhaltung von bedarfsgerechten Isolierzimmern, Erweiterung der Intensivmedizin / IMC, Beachtung künftiger
Behandlungsfelder wie z.B. Demenz, Bereitstellung einer effektiven
Notfallversorgung
·
Schaffung von
wirtschaftlichen Organisationseinheiten
·
Verbesserung
der Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter u. Verkürzung der Laufwege
Durchführungszeitraum
Das Vorhaben soll ab 01.09. 2015 umgesetzt und im Jahre 2019 abgeschlossen werden.
Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn wurde zugelassen mit dem ausdrücklichen
Hinweis, dass daraus keine Förderzusage hergeleitet werden kann.
Folgender Bauzeitenplan wird zugrunde gelegt:
2014/2015* |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
Gesamtinvestitionen |
3,4 Mio. € |
7,0 Mio. € |
8,0 Mio. € |
7,0 Mio. € |
3,0 Mio. € |
28,4 Mio. € |
*einschl..
Planung
Gesamtkosten und förderfähige
Kosten der Antragsmaßnahme
Die Gesamtkosten des Vorhabens in Höhe von 28.350.000 € weichen insoweit von den errechneten DIN-Baukosten
ab, als im Rahmen der Maßnahme auch Kosten anfallen, die keine Baukosten
darstellen, wie die vorübergehende Aufstellung und Nutzung von Containern,
Abbruch der Rampe, Neubau Erschließung Notaufnahme (Aufzüge), zusätzliche
Ausstattung wie Stationsbetten in Form von Modulen, etc. Die DIN-Kosten lt.
baufachlicher Planung betragen 26.414.740 €
Nachstehende Übersicht stellt die vom Land ermittelten förderfähigen Kosten dar, die auch
Grundlage für die Berechnung des Kreiszuschusses sind:
|
DIN-Kosten lt. baufachl.
Planung € |
Förderfähige Kosten lt.
Sozialministerium € |
Baukosten +Nebenkosten |
24.637.761 |
23.815.417 |
Kurzfristiges Anlagegut |
1.776.979 |
832.617 |
Gesamt: |
26.414.740 |
24.648.034 |
Die
Diskrepanz zwischen der veranschlagten Baukostensumme und den vom Land
anerkannten förderfähigen Kosten liegt darin begründet, dass diverse Ausgaben
nicht förderfähig sind, z.B. Instandhaltungsaufwendungen, Investitionskosten,
die sich aus der Überschreitung von Flächenansätzen des genehmigten Raum- und
Funktionsprogrammes ergeben, betriebliche Einbauten, Investitionskosten, die
auf eine ambulante Nutzung entfallen, die Wiederbeschaffung kurzfristigen
Anlagegutes, etc.)
Finanzierung des Vorhabens
Die förderfähigen Aufwendungen sollen
lt. Antrag wie folgt finanziert werden:
Zuschuss des Landes (80% der förderfähigen
Kosten*) 19.800.000 €
Eigenmittel 369.721 €
Zuschuss des Landkreises Cloppenburg 2.985.542 €
Zuschuss der Stadt Cloppenburg 1.492.771 €
24.648.034 €
*
Das Land fördert regelmäßig nicht zu 100% sondern nur zu 70-80%)
Die gesamten nicht förderfähigen
Aufwendungen sollen lt. Antrag wie folgt finanziert werden:
Pauschale Fördermittel für kurzfristiges
Anlagegut 701.966 €
Bankkredite 3.000.000 €
3.701.966 €
Grundsatzbeschluss des
Kreistages vom 26.10.2010:
„Künftig wird für im Landkreis
Cloppenburg ansässige Krankenhäuser den Trägern der Einrichtung auf Antrag ein
nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Deckung von 2/3 des Finanzierungsfehlbedarfs
(Defizits) der vom Land als förderfähig anerkannten Investitionskosten
bewilligt. Der Zuschuss ist auf max. 20% der vom Land als förderfähig
anerkannten Investitionskosten begrenzt.
Die Antragsteller
(Krankenhausträger) haben angemessene Eigenmittel vorrangig einzubringen.
Voraussetzung für die Förderung
durch den Landkreis ist weiterhin eine Förderung derselben Investitionsmaßnahme
auch aus der jeweiligen Standortkommune. Sie hat einen nicht rückzahlbaren
Zuschuss zur Deckung des restlichen Fehlbedarfs von 1/3 (bis zu 10% der als
förderfähig anerkannten Investitionskosten) aufzubringen. Hierfür können auch
Mittel Dritter eingebracht werden (ausgenommen Eigenmittel des Krankenhauses).
Des Weiteren ist Voraussetzung,
dass die jeweilige Haushaltslage des Landkreises die Zuschussgewährung zulässt.
Es gilt der Vorbehalt der Veranschlagung im jeweiligen Haushalt.“
Dem St.-Josefs-Hospital wurde dieser Grundsatzbeschluss mit Schreiben
vom 08.11.2010 mitgeteilt.
Für die Höhe des Kreiszuschusses sind nach dem Grundsatzbeschluss des
Kreistages die Zuwendungsgeber in folgender Rangfolge zu berücksichtigen:
a)
Landeszuwendung
b)
Angemessene Eigenmittel des St.Josefs-Hospitals
c)
1/3 des verbleibenden
Defizits - max. 10% der anerkannten förderfähigen Kosten von der
Standortkommune
d)
2/3 des verbleibenden Defizits - max. 20% der anerkannten
förderfähigen Kosten vom Landkreis Cloppenburg
Landeszuwendung
Das Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hat
mit Schreiben vom 19.12.2014 bestätigt, dass mit dem dortigen
Krankenhausplanungsausschuss ein „Fördervolumen in Höhe von insgesamt 19,8 Mio.
€ konsentriert“ wurde. Die Bewilligungen erfolgen in Jahrestranchen.
Im Jahre 2014 wurde im ersten Schritt eine Zuwendung in Höhe von 6 Mio.
€ bewilligt. Im Jahre 2015 wurde eine Zuwendung in Höhe von 3 Mio. € gewährt.
Weitere Bewilligungen bis zur Höhe von 19,8 Mio. € werden in den nächsten
Jahren erwartet.
Angemessene Eigenmittel des
Krankenhauses
Bewusst nicht konkretisiert hat der Kreistag in seinem
Grundsatzbeschluss die Auslegung des Begriffs „angemessene Eigenmittel“. Diese
Beurteilung soll im Einzelfall erfolgen.
Das St.-Josefs-Hospital hat in Kenntnis des
o.g. Grundsatzbeschlusses des Kreistages im erweiterten Antragsverfahren
folgendes mitgeteilt:
·
Verwendbares
Vermögen sowie Rücklagen oder stille Reserven sind nicht vorhanden.
·
Das St.
Josefs-Hospital hat 2013 aufgrund der äußerst kritischen wirtschaftlichen Lage
der KKOM und defizitärer Jahresergebnisse ein Sanierungskonzept erstellt und
die Neustrukturierung in Trägergesellschaften vorgenommen. Die Umsetzung des
Sanierungskonzeptes ist für einen vierjährigen Zeitraum bis einschl. 2016
vorgesehen. Das Konzept hat die Einbringung von Eigenkapital der Stiftung, ein
Gehaltsverzicht der Mitarbeiter und konsequente Kostenreduzierungen in allen
Bereichen verlangt, um die wirtschaftliche Basis zu verbessern.
·
Die
wirtschaftliche Lage des Krankenhauses bleibt auch perspektivisch allein
aufgrund der allgemeinen Unterfinanzierung der Krankenhausleistungen weiter
kritisch.
·
Die
Verschuldung des Hauses ist durch die Schieflage in 2012/2013 stark
angestiegen.
·
Diverse im
Antragsvorhaben genannte Maßnahmen sind dringend erforderlich, werden aber vom
Land nicht als förderfähig erkannt. Die nicht förderfähigen Kosten in Höhe von
rd. 3,7 Mio. € müssen vom Krankenhaus über Darlehen in Höhe von 3 Mio. €
finanziert werden; Zins- und Tilgungsleistungen belasten künftige Jahre.
·
Die Prognosen
für die nächsten 1-2 Jahre weisen für das Krankenhaus kein positives Jahresergebnis aus.
·
Das Krankenhaus
muss teilweise die Vorfinanzierung der Antragsmaßnahme bis zur tatsächlichen
Auszahlung der Zuschüsse übernehmen.
Insgesamt hält das Krankenhaus einen Eigenanteil in Höhe von max. 1,5% (369.721 €) an den förderfähigen
Kosten für leistbar.
Förderaussage der Stadt
Cloppenburg
Eine Förderaussage der Stadt kann erst mit der Aufstellung des
Haushaltsplanes für 2016 erwartet werden. Die Beschlussfassung der Kreisgremien
kann daher nur unter dem Vorbehalt der erforderlichen Kofinanzierung der Stadt
erfolgen.
Förderung durch den Landkreis
Cloppenburg
Auf der Grundlage des Grundsatzbeschlusses des Kreistages des
Landkreises Cloppenburg sind bislang 2 Vorhaben bezuschusst worden. Dabei wurde
folgender Eigenanteil festgelegt:
a)
St-
Antonius-Stift Emstek 2010, Invest: 650.000 €; angemessener Eigenanteil an den
förderfähigen Kosten 10%. Dabei wurde ausdrücklich festgelegt, dass dieser
Eigenanteil kein verbindlicher Anteil für alle Vorhaben ist.
b)
St.-
Marien-Stift Friesoythe 2012, förderfähige Investitionskosten 6,7 Mio. €,
Zuschuss des Landkreises 1.134.045 €, Eigenanteil des Krankenhauses an den
förderfähigen Kosten 100.000 € (1,5%). Vom Krankenhaus zu finanzierende
nichtförderfähige Kosten 2,1 Mio. €.
Nach dem aktuellen Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft befindet
sich das St. Josefs-Hospital noch bis 2016 in einer Sanierungsphase; dem Haus
wird jedoch eine positive Fortführungsprognose bescheinigt. Seit 2014 haben
sich die Umsätze und Erlöse positiv entwickelt, so dass absehbar nicht von
defizitären Jahresergebnissen ausgegangen wird. Ebenfalls wird mittelfristig
von einer Renditefähigkeit nach branchenüblichen Maßstäben ausgegangen.
Unter Abwägung der vom St. Josefs-Hospital vorgetragenen belastenden
Faktoren auf der einen Seite, den positiven Entwicklungsperspektiven des
Krankenhauses und den betriebswirtschaftlichen Vergleichsergebnissen mit dem
Krankenhaus Friesoythe auf der anderen Seite wird im vorliegenden Fall eine
darlehensfinanzierte Eigenbeteiligung in Höhe von 2% (492.961 €) an den förderfähigen Kosten für vertretbar und
angemessen gehalten.
Die Finanzierung der anerkannten förderfähigen Kosten würde sich unter
dieser Voraussetzung wie folgt
darstellen:
Landeszuwendung 19.800.000 €
Angemessener Eigenanteil
des St.-Josefs-Hospitals (2%) 492.961 €
1/3 des verbleibenden Defizits Stadt Cloppenburg * 1.451.691 €
2/3 des verbleibenden Defizits
LK Cloppenburg* 2.903.382 €
24.648.034
€
(*Die
Obergrenzen von 10% bzw. 20% der anerkannten förderfähigen Kosten werden
eingehalten.)
Die Zuwendungen des Landkreises sind als Fehlbedarfs- und
Anteilsfinanzierung der vom Land als förderfähig anerkannten Investitionskosten
auf max. 2.903.382 € zu begrenzen.
Da nach dem Grundsatzbeschluss des Kreistages zunächst die Landesmittel
und der Eigenanteil des Krankenhauses zum Einsatz kommen müssen, ist in
Absprache mit dem Krankenhaus und gemäß Bauzeitenplan eine Auszahlung der
Mittel des Landkreises in gleich hohen Raten für die Jahre 2017, 2018 und 2019
realistisch. Die bereits für 2014 und 2015 im Haushalt eingeplanten Mittel
wären damit zunächst nur in der Finanzplanung für die kommenden Jahre zu
berücksichtigen.
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