Betreff
Durchführung des
- Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XII)
- Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)
- Wohngeldgesetzes (WoGG)
- Bildungspaketes (§ 6b BKGG)
hier: Heranziehung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden
Vorlage
V-SOZ/15/052
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Sozialausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

„Der Sozialausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen, die Heranziehung der Städte und Gemeinden des Landkreis Cloppenburg für Aufgaben nach dem

- Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII),

- Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG),

- Wohngeldgesetz (WoGG) und

- Bildungspaket (§ 6b BKGG)

entsprechend den vorliegenden Vereinbarungsentwürfen fortzusetzen.“


Sachverhalt:

 

Bezug:

Beschlüsse des Kreistages vom 11.10.2011

Vorlagen-Nr. V-KA/11/076 und V-KA/11/078

 

 

Die bisherige Heranziehung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden für die Durchführung der Aufgaben des

- Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XII),

- Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG),

- Wohngeldgesetzes (WoGG) und

- Bildungspaketes (§ 6b BKGG)

endet am 31.12.2015.

 

Die Praxis der Leistungsbewilligung durch die örtlichen Sozialämter hat sich in den vergangenen Jahren bewährt. Das gilt auch für die Bewilligung von Wohngeld sowie der Leistungen nach dem Bildungspaket, die den Städten und Gemeinden seit 2013 obliegt.

 

Die Fortsetzung der Aufgabenübertragung wurde mit den Bürgermeistern einvernehmlich abgestimmt.

 

Der Inhalt der neuen Heranziehungsvereinbarungen wurde gegenüber der bisherigen Fassung nur unwesentlich geändert (insbesondere redaktionelle Änderungen und Klarstellungen; siehe grau unterlegte Textstellen).

 

Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben ist in den Heranziehungsvereinbarungen die Erstattung der notwendigen Aufwendungen zu regeln. Notwendige Aufwendungen sind neben den bewilligten Sozialleistungen, die Personal- und Sachkosten der herangezogenen Städte und Gemeinden.


Die Pauschalen für die anteilige Erstattung der Personal- und Sachkosten werden einheitlich angehoben (ausgenommen Bildungspaket, dort erfolgt eine anteilige Weitergabe der Bundesmittel für Verwaltungskosten).

 

Die Pauschale für Personal- und Sachkosten wird von bislang 175 € auf 215 € ab 2016 pro Leistungsfall ( Person ) angehoben. Durch den Bezug auf den jeweiligen Leistungsfall ist gewährleistet, dass eine Änderung der Fallzahlzahlen und damit eine Änderung des Verwaltungsaufwandes sachgerecht berücksichtigt werden (sh. Anstieg der Asylbewerberzahlen).

 

Die Heranziehung für das Wohngeld ist zunächst auf ein Jahr (2016) befristet. Hier soll im kommenden Jahr geprüft werden, ob die Pauschale von 215 € auskömmlich ist.

 

Bei der Ermittlung des neuen Pauschalsatzes sind sowohl die tariflichen Personalkostensteigerungen und die Veränderungen in der personellen Besetzung als auch die allgemeinen Steigerungen bei den Sachkosten für einen Büroarbeitsplatz einschl. EDV sowie die mit erhöhten Personalkosten zwangsläufig verbundenen höheren Verwaltungsgemeinkosten berücksichtigt worden. Dabei wurden Parallelberechnungen mit hochgerechneten tatsächlichen Personalkosten, aktuellen KGSt-Werten sowie auf Basis des gültigen Runderlasses des MF durchgeführt.

 

Grundlage der ursprünglichen Berechnung waren Zahlen aus 2010/2011, nunmehr berücksichtigt sind Werte aus 2015. Eingeflossen ist außerdem, dass sich gegenüber der Anfangszeit der Aufgabenübertragung der Anteil der Fachaufsicht von einer vollen auf eine halbe Stelle reduziert hat, so dass sich die Gegenrechnung des Landkreises reduziert, was ebenfalls zu einer Erhöhung der insgesamt zu berücksichtigenden Kosten führt. Aus den errechneten Werten ist ein Mittelwert gebildet und auf 215 Euro gerundet worden.

 

 

Die Heranziehung nach der neuen Pauschale verursacht im Haushaltsjahr 2016 voraussichtlich folgende Kosten:

 

 

Leistungsfälle

Schätzung

Pauschale

2016

Voraussichtlicher

Aufwand für

2016

SGB XII
(HLU, Grusi)

1.500

215 €

322.500 €

AsylbLG

1.700

215 €

426.700 €

Wohngeld

1.800

215 €

387.000 €

Bildungspaket

Weiterleitung der Bundesmittel

330.000 €

 

Gesamt:

 

 

 

1.466.200 

 

 

Die zu erwartenden Aufwendungen wurden im Haushaltplan für 2016 eingeplant.

 

Die Laufzeit der Vereinbarungen beträgt 3 Jahre (Ausnahme: Wohngeld).

 

Die Bürgermeister der Städte und Gemeinden haben in der HVB-Tagung am 23.04.2015 ihr Einvernehmen zur Kostenpauschale und Laufzeitregelung erklärt.


Finanzierung:

 

Haushaltsstellen:

P1.311100.901          SK: 445210            ( SGB XII; Hilfe zum Lebensunterhalt)

P1.311600.901          SK: 445210             ( SGB XII; Grundsicherung)

P1.313000.100          SK: 445210               (AsylbLG)

P1.346000                   SK: 445200               (Wohngeld)

P1.347000                   SK: 445210               (Bildungspaket)