Betreff
Abfallbilanz 2014
Vorlage
V-PLA/15/120
Art
Sitzungsvorlage
Sachverhalt:
Nach § 4 des Niedersächsischen Abfallgesetzes
müssen die entsorgungspflichtigen Körperschaften für jedes Kalenderjahr eine
Abfallbilanz erstellen.
Die Bilanz gibt Auskunft über Art, Herkunft
und Menge der Abfälle sowie über deren Verwertung oder sonstige Entsorgung. Die
Bilanz ist öffentlich bekannt zu machen und der obersten Abfallbehörde sowie
der Landesstatistikbehörde vorzulegen.
Die Abfallbilanz wird in der Sitzung
vorgestellt. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.
PSP-Element
(Produkt): P1.537100