Beschlussvorschlag:
Die Kreisverwaltung
wird beauftragt, die Ausschreibung über das Einsammeln und Befördern von Rest-,
Bioabfall und Sperrmüll unter den angegebenen Rahmenbedingungen durchzuführen.
Sachverhalt:
Die derzeit laufenden Verträge über das Einsammeln von Rest- und
Bioabfall sowie über die Einsammlung und Verwertung von Sperrmüll laufen nach
Ablauf einer vierjährigen Vertragslaufzeit und der vereinbarten zweijährigen
Verlängerungsoption zum 31.12.2016 aus. Vertragspartner für alle drei Verträge
ist die Firma Heinemann & Bohmann, Rastede.
Folgende Leistungen sind Gegenstand der Verträge:
Rest- und Bioabfall: Die Abfuhr des Restabfalls erfolgt durch
Sammelfahrzeuge mit Seitenladertechnik und einem Wechselbehältersystem. Die
Wechselbehälter werden ohne erneuten Umschlag der Abfälle direkt zur
mechanisch-biologischen Vorbehandlungsanlage des Zweckverbandes
Friesland/Wittmund in Wiefels abgefahren.
Für die Abfuhr der Bioabfälle aus
der braunen Tonne wird die gleiche Ladetechnik eingesetzt. Die Bioabfälle
werden zum kreiseigenen Kompostwerk in Stapelfeld verbracht und dort
verarbeitet.
Sperrmüll: Die haushaltsnahe Abfuhr von
Sperrmüll, Elektroaltgeräten und Altmetall erfolgt über ein Holsystem auf
Abruf. Die Abfuhr kann mittels Sperrmüllkarte oder online-Anmeldung unter www.lkclp.de
direkt beim Abfuhrunternehmen angemeldet werden.
Daneben kann Sperrmüll auch bei
den Entsorgungszentren in Stapelfeld und Sedelsberg angeliefert werden. Jeder
Haushalt kann zweimal jährlich Sperrmüll bis max. 4 m³ und
Altmetall/Elektrogroßgeräte bis 3 m³ gebührenfrei entsorgen.
Die gesammelten Fraktionen werden
in externen Anlagen verwertet.
Die o.a. Verträge laufen zum 31.12.2016 aus und sollen unter
Beibehaltung der bewährten Systeme neu ausgeschrieben werden. Dabei soll eine
Vertragslaufzeit von vier Jahren mit einer Verlängerungsoption von zwei Jahren
vorgesehen werden. Die reguläre Laufzeit würde somit zum 31.12.2020 enden. Zu
diesem Zeitpunkt endet auch die Zweckvereinbarung über die Restabfallbehandlung
in Wiefels. Somit könnte in Abhängigkeit davon, ob die Zusammenarbeit mit
Wiefels fortgesetzt wird, über die Ausübung der Verlängerungsoption entschieden
werden.
Bezüglich der Bioabfallabfuhr ist zu berücksichtigen, dass der Vertrag
über den Betrieb des Kompostwerkes derzeit noch bis Ende 2017 läuft. Ob ein
Weiterbetrieb über diesen Zeitpunkt hinaus wirtschaftlich ist oder ob im Wege
der Ausschreibung bzw. über eine kommunale Kooperation andere Verwertungswege
zu bevorzugen sind, kann derzeit noch nicht entschieden werden. Vor diesem
Hintergrund kann das Kompostwerk Stapelfeld nur bis Ende 2017 als Zielort
festgeschrieben werden. Für die Zeit danach ist die Ausschreibung so zu
gestalten, dass auch andere Zielorte möglich sind.
Wie bei den vorangegangenen Verfahren soll die Neuausschreibung der
Verträge für das Einsammeln und Befördern der genannten Abfälle wiederum durch
das Ingenieurbüro ATUS, Hamburg, begleitet werden. Dieses Büro begleitet die
Ausschreibungsverfahren zahlreicher Kommunen im nordwestdeutschen Raum und
verfügt deshalb über die notwendige Erfahrung, um die Ausschreibung
wirtschaftlich und rechtssicher zu gestalten.
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