Betreff
Abfallwirtschaft; Neuausschreibung der Verträge für das Einsammeln und Befördern von Restabfall, Bioabfall und Sperrrmüll
Vorlage
V-PLA/15/119
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Kreisverwaltung wird beauftragt, die Ausschreibung über das Einsammeln und Befördern von Rest-, Bioabfall und Sperrmüll unter den angegebenen Rahmenbedingungen durchzuführen.

 

 


Sachverhalt:

 

Die derzeit laufenden Verträge über das Einsammeln von Rest- und Bioabfall sowie über die Einsammlung und Verwertung von Sperrmüll laufen nach Ablauf einer vierjährigen Vertragslaufzeit und der vereinbarten zweijährigen Verlängerungsoption zum 31.12.2016 aus. Vertragspartner für alle drei Verträge ist die Firma Heinemann & Bohmann, Rastede.

 

Folgende Leistungen sind Gegenstand der Verträge:

 

Rest- und Bioabfall: Die Abfuhr des Restabfalls erfolgt durch Sammelfahrzeuge mit Seitenladertechnik und einem Wechselbehältersystem. Die Wechselbehälter werden ohne erneuten Umschlag der Abfälle direkt zur mechanisch-biologischen Vorbehandlungsanlage des Zweckverbandes Friesland/Wittmund in Wiefels abgefahren.  

 

                                    Für die Abfuhr der Bioabfälle aus der braunen Tonne wird die gleiche Ladetechnik eingesetzt. Die Bioabfälle werden zum kreiseigenen Kompostwerk in Stapelfeld verbracht und dort verarbeitet.

 

Sperrmüll:                    Die haushaltsnahe Abfuhr von Sperrmüll, Elektroaltgeräten und Altmetall erfolgt über ein Holsystem auf Abruf. Die Abfuhr kann mittels Sperrmüllkarte oder online-Anmeldung unter www.lkclp.de direkt beim Abfuhrunternehmen angemeldet werden.

                                    Daneben kann Sperrmüll auch bei den Entsorgungszentren in Stapelfeld und Sedelsberg angeliefert werden. Jeder Haushalt kann zweimal jährlich Sperrmüll bis max. 4 m³ und Altmetall/Elektrogroßgeräte bis 3 m³ gebührenfrei entsorgen.

                                    Die gesammelten Fraktionen werden in externen Anlagen verwertet.

 

Die o.a. Verträge laufen zum 31.12.2016 aus und sollen unter Beibehaltung der bewährten Systeme neu ausgeschrieben werden. Dabei soll eine Vertragslaufzeit von vier Jahren mit einer Verlängerungsoption von zwei Jahren vorgesehen werden. Die reguläre Laufzeit würde somit zum 31.12.2020 enden. Zu diesem Zeitpunkt endet auch die Zweckvereinbarung über die Restabfallbehandlung in Wiefels. Somit könnte in Abhängigkeit davon, ob die Zusammenarbeit mit Wiefels fortgesetzt wird, über die Ausübung der Verlängerungsoption entschieden werden.

 

Bezüglich der Bioabfallabfuhr ist zu berücksichtigen, dass der Vertrag über den Betrieb des Kompostwerkes derzeit noch bis Ende 2017 läuft. Ob ein Weiterbetrieb über diesen Zeitpunkt hinaus wirtschaftlich ist oder ob im Wege der Ausschreibung bzw. über eine kommunale Kooperation andere Verwertungswege zu bevorzugen sind, kann derzeit noch nicht entschieden werden. Vor diesem Hintergrund kann das Kompostwerk Stapelfeld nur bis Ende 2017 als Zielort festgeschrieben werden. Für die Zeit danach ist die Ausschreibung so zu gestalten, dass auch andere Zielorte möglich sind.

 

Wie bei den vorangegangenen Verfahren soll die Neuausschreibung der Verträge für das Einsammeln und Befördern der genannten Abfälle wiederum durch das Ingenieurbüro ATUS, Hamburg, begleitet werden. Dieses Büro begleitet die Ausschreibungsverfahren zahlreicher Kommunen im nordwestdeutschen Raum und verfügt deshalb über die notwendige Erfahrung, um die Ausschreibung wirtschaftlich und rechtssicher zu gestalten.

 

 

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