Beschlussvorschlag:
Der Kreistag nimmt die Mitteilung der öffentlichen Ehrenämter und Anzeige bei Wahrnehmung der Nebentätigkeiten des Landrates Johann Wimberg zur Kenntnis. Landrat Wimberg kann für die Ausübung seiner mitgeteilten öffentlichen Ehrenämter und angezeigten Nebentätigkeiten die Einrichtungen, das Personal und die Materialien des Landkreises unentgeltlich in Anspruch nehmen.
Sachverhalt:
Die Tätigkeiten und
Aufgaben des Landrates ergeben sich in erster Linie aus der Aufgabenstellung
des Landkreises und aus den für ihn geltenden Vorschriften. Neben den
Tätigkeiten im Hauptamt kann der Landrat öffentliche Ehrenämter
wahrnehmen oder eine Nebentätigkeit ausüben.
In der Sitzung am
11.11.2014 hatte der Kreistag unter TOP 9 – Vorlage V-KT/14/032 -beschlossen,
dass Landrat Johann Wimberg weiterhin den Landkreis Cloppenburg in den dort
genannten Gremien vertritt. Zwischenzeitlich wurde Herr Wimberg als Nachfolger
von Herrn Eveslage in folgende weitere Gremien berufen, die er als öffentliche Ehrenämter wahrnimmt:
·
Mitglied in der
Vertreterversammlung des Gemeindeunfallversicherungsverbandes
·
Mitglied im
Rentenausschuss des Vorstandes des Gemeindeunfallversicherungsverbandes
·
Mitglied im
Verbandsausschuss des Ems-Weser-Elbe Versorgungs- und Entsorgungsverbandes
·
Mitglied im
Vorstand der Versorgungskasse Oldenburg
·
Mitglied im
Kuratorium der Regionalstiftung der Landesparkasse zu Oldenburg
·
Mitglied im
Kuratorium der Stiftung Kunst und Kultur der Landessparkasse zu Oldenburg
·
Mitglied im
Verwaltungsrat der Nds. Tierseuchenkasse
·
Mitglied im
Verbandsausschuss des Oldenburgisch-Ostfriesischen Zweckverbandes (OOZV)
Während nach dem
Niedersächsischen Beamtengesetz öffentliche Ehrenämter lediglich mitgeteilt
werden müssen, sind die Neuaufnahme und Änderung von Nebentätigkeiten
anzuzeigen.
Folgende Nebentätigkeiten beabsichtigt Herr
Wimberg aufzunehmen.
·
Aufgrund der
Beschlussfassung in der Verbandsausschusssitzung des Ems-Weser-Elbe
Versorgungs- und Entsorgungsverbandes soll Herr Wimberg als Nachfolger von
Herrn Eveslage in der nächsten ordentlichen Hauptversammlung der EWE AG im
Frühjahr 2015 als neues Mitglied des Aufsichtsrates der EWE AG bestellt werden.
·
In der nächsten
Sitzung der Verbandsversammlung des Oldenburgisch-Ostfriesischen Zweckverbandes
(OOZV) soll Herr Wimberg im Frühjahr als Nachfolger von Herrn Eveslage in den
Verbandausschuss und damit in die Aufsichtsräte folgender Gesellschaften
berufen werden:
1.
Oldenburger
BioKraft GmbH (OBK)
2.
Oldenburger
Fleischmehlfabrik GmbH (OFK)
3.
TKB
Beteiligungs-GmbH
·
Herr Wimberg
war bereits Mitglied im Aufsichtsrat der Wohnungsbaugesellschaft für den
Landkreis Cloppenburg. Nun wurde er als Nachfolger von Herrn Eveslage auch zum
Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt.
Vergütungen für
Nebentätigkeiten werden vom Landrat entsprechend der §§ 9 und 10
Niedersächsischen Nebentätigkeitsverordnung (NNVO) an den Landkreis abgeführt, soweit
sie jährlich in der Gesamtsumme den Betrag von 6.200,00 € übersteigen.
Da die öffentlichen
Ehrenämter und Nebentätigkeiten
faktisch in einem untrennbaren Zusammenhang zum Hauptamt des Landrates
stehen bilden sie ein unverzichtbares Lenkungsinstrument für die Entwicklung
des Landkreises. Die Tätigkeiten dienen zudem zur Informationsgewinnung für
eine wirkungsvolle Ausübung des Hauptamtes. Die Wahrnehmung liegt im Interesse
des Landkreises und damit im öffentlichen Interesse. Herr Wimberg kann daher auch
für die Ausübung seiner öffentlichen Ehrenämter und Nebentätigkeiten die
Einrichtungen, das Personal und die Materialien des Landkreises unentgeltlich
in Anspruch nehmen.