Sachverhalt:
Der Landkreis Cloppenburg ist Mitglied des
Vereins „Musikschule für den Landkreis Cloppenburg e.V.“
Mit dem als Anlage I beigefügten Schreiben vom 13.11.2014 beantragt der
Verein einen Zuschuss für den Haushalt 2015 in Höhe von 570.000,00 €.
Nach Auffassung des Rechnungs- und
Kommunalprüfungsamtes des Landkreises ist eine Beteiligung an privatrechtlichen
Vereinen seitens des Landkreises nur dann zulässig, wenn die Haftungs- und
Einzahlungspflicht auf einen der Leistungsfähigkeit des Landkreises
angemessenen Betrag begrenzt wird.
Über die Höhe des Zuschussbetrages ist daher
jährlich neu zu beschließen.
Nach der bisherigen Satzungsvorgabe
wurde das Defizit des Vereins bis zur Höhe
von 383.500,00 € hälftig von den
Städten/Gemeinden und dem Landkreis getragen.
Den über 383.500,00 € hinausgehenden
Defizitbetrag übernahm der Landkreis laut Vereinssatzung zu 100 %.
Nunmehr ist die Änderung der Satzung (siehe Anlage II) dahingehend
geplant, dass das Defizit des Vereins bis zur Höhe von 500.000,00 € hälftig von den Städten/Gemeinden und dem
Landkreis getragen wird.
Den über 500.000,00 € hinausgehenden
Defizitbetrag übernimmt weiterhin der Landkreis laut Satzung zu 100 %.
Der auf die Städte und Gemeinden entfallende
Defizitanteil von 250.000,00 € wird unter Berücksichtigung der Bevölkerungszahl
und der jeweiligen Zahl der Musikschüler in den Städten und Gemeinden
aufgeteilt.
Der Zuschussbetrag des Landkreises an die
Musikschule für das Haushaltsjahr 2014 wurde durch Beschluss des Kreistages vom
14.01.2014 auf insgesamt bis zu 570.000,00 € festgesetzt.
In der Mitgliederversammlung der Musikschule
am 04.09.2014 wurde seitens der Mitglieder angeregt, den Landkreiszuschuss in
Höhe von 570.000,00 € sowohl für das Haushaltsjahr 2014 als auch für das
Haushaltsjahr 2015 und die Folgejahre als Festbetragszuschuss beim Landkreis zu
beantragen.
Begründet wurde dies u.a. damit, dass es der
Musikschule so ermöglicht werde, zukünftig zweckgebundene Rücklagen zu bilden
und so Defizite durch Tariferhöhungen im Personalbereich, allgemeinen
Steigerungen bei den Bewirtschaftungs- und baulichen Unterhaltungskosten in der
Zukunft aufzufangen.
Weiterhin wurde erörtert, dass damit auch die
Motivation zum Sparen gefördert werden könnte und zur Selbständigkeit der
Musikschule beigetragen werde.
Zur Erläuterung der Finanzen der Musikschule
der Jahre 2013/2014/2015 wird auf die als Anlage
III beigefügte Gegenüberstellung verwiesen.
Der Zuschussbetrag in Höhe von 570.000,00 € ist im Haushaltsplan 2015 veranschlagt.