Sachverhalt:
Der Betreuungsverein
Cloppenburg beantragt beim Landkreis Cloppenburg eine Erhöhung des jährlichen
Zuschusses für die Durchführung der Querschnittsarbeit auf 30.000 Euro für die
Jahre 2015 bis 2017.
Der Kreistag
beschloss am 13.12.2011 einstimmig, mit dem Betreuungsverein Cloppenburg e.V.
einen neuen Vertrag über die Aufgabenerledigung ab dem 01.01.2012 abzuschließen
und dem Betreuungsverein für die übertragenen Aufgaben in den Jahren 2012 bis
2014 jeweils einen Zuschuss in Höhe von 20.000,00 € als Festbetrag zu gewähren.
Als zuständige
Betreuungsstelle hat der Landkreis Cloppenburg den Betreuungsverein am 01.04.1994
anerkannt. Damit verbunden war die Verpflichtung zur Übernahme von gesetzlichen
Betreuungsaufgaben, aber auch die Übertragung von sogenannten
Querschnittsaufgaben. Dies gilt auch nach dem neuen Vertrag, der mit dem
Betreuungsverein ab dem 01.01.2012 abgeschlossen wurde. Bei den
Querschnittsaufgaben handelt es sich um eine Pflichtaufgabe des Landkreises,
dazu gehören insbesondere
-
die Gewinnung
ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer, deren Schulung, Begleitung, Beratung
und Unterstützung,
-
die Unterstützung
von Vorsorgebevollmächtigten,
-
Information und
Beratung zu Vorsorgevollmachten,
-
allgemeine
Informationsveranstaltungen zum Betreuungsrecht und zu Vorsorgevollmachten
Zur Erfüllung der
übertragenen Querschnittsarbeit beteiligt sich der Landkreis entsprechend der
gültigen Vereinbarung an den Personal- und Sachkosten. Gleichzeitig
verpflichtet sich der Betreuungsverein, jährlich rechtzeitig beim Land
Niedersachsen einen Zuschuss für die Querschnittsaufgaben zu beantragen und
auch selbst einen angemessenen Eigenanteil zu übernehmen. Gleichzeitig
verpflichtet sich der Landkreis, falls erforderlich, den Eigenanteil des
Betreuungsvereins vorzufinanzieren und die nicht durch Leistungen Dritter
gedeckten Kosten zu übernehmen. Diese umfangreiche finanzielle Absicherung
hängt damit zusammen, dass der Betreuungsverein die einzige Einrichtung auf
Landkreisebene ist, die mit der Durchführung von Querschnittsaufgaben betraut
ist und selbständig als kleine Einheit praktisch nur hier vor Ort agiert. Er
ist nicht Teil eines großen überregionalen Verbandes, der bei Bedarf die
Möglichkeit hat, Unterstützung zu gewähren.
Die hauptamtliche
Durchführung von gesetzlichen Betreuungen wird mit der Justizkasse nach
festgelegten Sätzen abgerechnet. Eine Refinanzierung der Querschnittsaufgaben
aus diesen Mitteln ist nicht vorgesehen und auch nicht möglich.
Die
Betreuungsvereine werden vom Land für die Durchführung von Querschnittsaufgaben
gemäß einer speziellen Förderrichtlinie unterstützt. Die Finanzierung seitens
des Landes erfolgte zunächst nur mit einem Festbetrag, der nach der jeweiligen
Haushaltslage bemessen war. Ab 2002 hat das Land seine Zuschussmodalitäten
geändert und die bis dahin praktizierte reine Festbetragsfinanzierung in eine
kombinierte Zuschussregelung umgewandelt. Seither wurde zu einem Grundbetrag
zusätzlich eine Fallpauschale von zunächst 500 Euro für die Gewinnung
ehrenamtlicher Betreuer ausgeschüttet. Ab 2010 hat das Land Niedersachsen die
Grundförderung auf 12.000 Euro abgesenkt. Als Ausgleich sind bis zu 800 Euro
als Prämie entsprechend den zur Verfügung stehenden Haushaltmitteln für jede
ins Ehrenamt vermittelte Betreuung vorgesehen.
Der Landkreis
beteiligte sich entsprechend der ursprünglichen Vereinbarung mit einem
Festbetrag in der Höhe der Landesförderung an der Finanzierung. Seit
Veränderung der Vergabemodalitäten des Landes im Jahre 2002 betrug der
Kreiszuschuss 16.000 Euro. Nach der weiteren Absenkung dieses Anteils durch das
Land wurde dann der Zuschuss des Landkreises entsprechend weiter auf 12.000
Euro gekürzt, zumal bekannt war, dass der Betreuungsverein im Laufe seines
Bestehens Rücklagen aus der Betreuungsarbeit in Höhe von ca. 180.000 Euro
gebildet hatte.
Aufgrund der
geänderten gesetzlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen erfolgte dann
mit dem neuen Vertrag die oben dargestellte Neuregelung zur Beteiligung des
Landkreises an der Finanzierung der vom Betreuungsverein durchgeführten
Querschnittsaufgaben unabhängig von der Höhe der Landesförderung. Gleichzeitig
wird seitdem vom Betreuungsverein jährlich ein Teilhaushalt für die
Querschnittsarbeit erstellt und der Betreuungsverein für die Erfüllung dieser
Aufgaben vom Landkreis mit einem jährlichen Festbetrag in Höhe von 20.000 Euro
bezuschusst.
Jetzt beantragt der
Betreuungsverein, den Zuschuss des Landkreises für die von ihm geleistete
Querschnittsarbeit von 2015 bis 2017 auf 30.000 Euro zu erhöhen. Begründet wird
der Antrag damit, dass der Teilhaushalt Querschnittsarbeit des
Betreuungsvereins schon in den vergangenen Jahren defizitär war. Das Minus
(1.612,82 Euro in 2012 und 7.495,65 Euro in 2013) wurde vertragsgemäß aus
Eigenmitteln (Auflösung von Rücklagen) ausgeglichen. Der Betreuungsverein geht
davon aus, dass auch bei einer Erhöhung des Zuschusses auf 30.000 Euro jährlich
weiterhin ein Defizit (in 2015 vermutlich in Höhe von 1.100 Euro) bleiben wird,
das dann auch über die Auflösung von Rücklagen ausgeglichen werden muss (siehe
anliegenden Teilhaushalt Querschnittsarbeit 2015).
In dem Teilhaushalt
Querschnittsarbeit 2015 ist berücksichtigt, dass die Förderrichtlinie des
Landes zum 01.01.2015 dahingehend geändert wird, dass die Betreuungsvereine
künftig einen um 4.000 Euro auf 16.000 Euro erhöhten Festbetrag als Förderung
erhalten. Die variable Prämienzahlung für vermittelte ehrenamtliche Betreuungen
wird dagegen reduziert. An Prämien wird der Betreuungsverein deshalb künftig
vermutlich etwa 7 – 8.000 Euro weniger erhalten. Daraus ergibt sich ein
Rückgang der Landesförderung von 3 – 4.000 Euro pro Jahr.
Der Betreuungsverein
konnte glaubhaft darlegen, dass die über die Jahre erwirtschafteten Rücklagen
erforderlich sind, um den Verein ausreichend wirtschaftlich abzusichern und
funktionsfähig zu erhalten. Es handelt sich im Wesentlichen um in der
Vergangenheit erwirtschaftete Rücklagen aus der Betreuungsarbeit, die wegen
geänderter Rahmenbedingungen so nicht mehr zu erwarten sind (z. B. Änderung der
Vergütung aus der Justizkasse seit 2005, Zuschüsse aus ABM Maßnahmen). Jetzt
sind aus diesem Bereich keine Überschüsse mehr in Aussicht. Die Rücklage des
Betreuungsvereins ist vielmehr aufgrund der Defizite der letzten Jahre seit
Ende 2011 mit ca. 180.000 Euro auf ca. 140.000 Euro Ende 2013 zurückgegangen.
Gleichzeitig ist die
Höhe der jeweiligen Landesförderung für die Querschnittsaufgaben nicht
dauerhaft berechenbar, vielmehr ergeben sich aus den oben beschriebenen
Änderungen der Landesförderung ständige Unwägbarkeiten.
Da der
Betreuungsverein 4 hauptamtliche Vereinsbetreuer und zusätzliche Honorarkräfte
beschäftigt, benötigt der Verein Rückstellungen für Gehälter über mehrere
Monate, aber auch für seine sonstigen Aufwendungen, wie z.B. Mietrückstellungen
oder Anschaffungen.
Zu beraten ist, ob
·
der
Betreuungsverein für das Haushaltsjahr 2015 eine Festbetragsbezuschussung in
Höhe von 30.000 € erhalten soll
·
der
Festbetragszuschuss zunächst nur für das Haushaltsjahr 2015 oder entsprechend
dem Antrag des Betreuungsvereins bereits für die Haushaltsjahre 2015 – 2017
bewilligt werden soll
Finanzierung:
In der Haushaltsplanung 2015 ist der von dem
Betreuungsverein beantragte Zuschuss von 30.000 € vorsorglich bereits
berücksichtigt worden.
Produkt:
P1.343 000 Betreuungsleistungen
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1: Antrag Betreuungsverein vom 02.09.2014
Anlage 2: Teilhaushalt Querschnittsarbeit 2015