Sachverhalt:
Die Schulträger erhalten aus der Kreisschulbaukasse Zuschüsse für schulisch notwendige Baumaßnahmen inklusive der erforderlichen Ersteinrichtung sowie für die Erstellung der Außenanlagen.
Die Zuschüsse betragen im Primarbereich 33,33 Prozent und in den Sekundarbereichen I und II 50 Prozent der als schulisch notwendig anerkannten Maßnahmekosten.
Zudem hat der Kreistag des Landkreises Cloppenburg bezüglich notwendiger Aufwendungen für Brandschutzmaßnahmen, die im Zuge von Baugenehmigungsverfahren für die Schulen nachträglich gefordert werden, beschlossen, dass solche Maßnahmen grundsätzlich bezuschussungsfähig sind.
Über die folgenden Einzelanträge ist zu beraten:
Stadt Friesoythe
(Neubau Allwetterbad mit schulischer Nutzung)
Die Stadt Friesoythe beantragt einen anteiligen Zuschuss aus der
Kreisschulbaukasse für den Neubau eines Allwetterbades, dass auch für den
Schulsport genutzt werden soll.
Der Zuschussantrag wurde von der Hochbauabteilung des Landkreises Cloppenburg geprüft. Schulisch nicht notwendige Bauteile wurden aus den Maßnahmekosten heraus gerechnet. Nach der Berechnung der Hochbauabteilung belaufen sich schulisch notwendigen und damit bezuschussungsfähigen Maßnahmekosten auf xxxs Euro.
Der Zuschuss aus der Kreisschulbaukasse an die Stadt Friesoythe würde xxx Euro betragen.
Entsprechende Mittel wurden nach Anmeldung der Maßnahme durch die Stadt Friesoythe in den Haushalt der Kreisschulbaukasse eingestellt.
Gemeinde Emstek
(Grundschule Halen - Inklusion - Anbau Gruppenraum für Unterrichtsmaßnahmen im
Bereich des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs)
Die Gemeinde Emstek beantragt einen anteiligen Zuschuss aus der
Kreisschulbaukasse im Rahmen der Umsetzung der schulischen Inklusion für den
Anbau eines Gruppenraums für Unterrichtsmaßnahmen im Bereich des
sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs bei der Grundschule Halen.
Der Zuschussantrag wurde von der Hochbauabteilung des Landkreises Cloppenburg
geprüft. Danach belaufen sich die bezuschussungsfähigen Maßnahmekosten auf
87.600 Euro. Der Zuschuss aus der Kreisschulbaukasse an die Gemeinde Emstek
würde 29.200 Euro betragen.
Entsprechende Mittel werden in den Haushalt der Kreisschulbaukasse 2015
eingestellt werden.
Stadt Cloppenburg
(Oberschule-Marienschule Cloppenburg – Zuschuss an das Bischöflich Münstersche
Offizialat Vechta)
Die Stadt Cloppenburg beantragt für die Bezuschussung der Umsetzung eines neuen
Schulkonzepts bei der Oberschule-Marienschule Cloppenburg durch das Bischöflich
Münstersche Offizialat Vechta (Ganztagsschulbaumaßnahme, Bau
Multifunktionstrakt mit Mensa) in Höhe von 700.000 Euro einen anteiligen
Zuschuss aus der Kreisschulbaukasse.
Der Zuschussantrag wurde von der Kreisverwaltung geprüft.
Die Baumaßnahme des Offizialats wird auch vom Landkreis Cloppenburg bezuschusst. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 14.01.2014 die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von bis zu 557.000 Euro beschlossen.
Der Zuschuss aus der Kreisschulbaukasse an die Stadt Cloppenburg würde 350.000 Euro betragen. Entsprechende Mittel wurden in den Haushalt der Kreisschulbaukasse 2014 eingestellt.
Landkreis Cloppenburg
(Oberschule-Marienschule und Gymnasium ULF – Errichtung gemeinsame Mensa -
Zuschuss an das Bischöflich Münstersche Offizialat Vechta)
Der Landkreis Cloppenburg beantragt für die Bezuschussung der Errichtung einer
gemeinsamen Mensa bei der Oberschule-Marienschule und dem Gymnasium ULF
(gymnasialer Anteil) durch das Bischöflich Münstersche Offizialat Vechta in
Höhe von bis zu 557.000 Euro einen anteiligen Zuschuss aus der
Kreisschulbaukasse.