Betreff
Abfallwirtschaft; Betrieb des Kompostwerkes
Vorlage
V-PLA/09/007
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Der derzeit laufende Vertrag zum Betrieb des Kompostwerkes läuft zum 31.12.2009 aus, Betreiber ist z. Zt. die Fa. Nehlsen. Daher wurde der Betrieb für den Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2014 neu ausgeschrieben, den neuen Vertrag hat die Firma DÜBAS GmbH & Co. Umwelt und Entsorgungstechnik KG (im Folgenden nur: Firma DÜBAS) erhalten (s. hierzu die Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses vom 19.02.2009, TOP 4). Die entsprechenden Verträge (Betrieb und Pacht des Kompostwerkes) sind mit Datum vom 28.05.2009 geschlossen worden.

 

Mit Datum vom 21.10.2009 ist nun über das Vermögen dieser Firma DÜBAS die vorläufige Verwaltung des Vermögens vom Amtsgericht Verden ( Kennziffer: 11 IN 250/09) angeordnet worden, zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Uwe Kuhlmann, Schüsselkorb 3, 28195 Bremen, bestellt worden.

 

Die bestehenden Verträge könnten bei diesem Sachverhalt nun unter Bezugnahme auf § 20, Absatz 2, 5. und 6. Spiegelstrich (Betreibervertrag) und § 10 (Pachtvertrag) mit sofortiger Wirkung gekündigt werden.

 

Sofort nach Bekanntwerden der Anmeldung der Insolvenz haben  Gespräche mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter stattgefunden.  Dieser konnte darstellen, dass es wohl namhafte Interessenten aus der Abfallwirtschaftsbranche gäbe, die ein Interesse an der Übernahme der Fa. DÜBAS hätten. Gleichwohl hat der Landkreis immer darum gebeten, diese Entscheidungen seitens des Insolvenzverwalters schnell zu treffen, da noch viele Absprachen bei Arbeitsübernahme zum 01.01.2010, Personalgestellungen und auch Kauf oder Miete von Großgeräten erfolgen müsste.

 

Die Reaktionen sowohl des vorläufigen Insolvenzverwalters als auch der Fa. DÜBAS selbst sind dann sehr verhalten bis ganz ausgeblieben.

 

Selbst eine schriftliche Aufforderung an den Insolvenzverwalter, sich bis zum Donnerstag, dem 19.11.2009, nun abschließend zu äußern, ob entweder Interessenten oder auch die Fa. DÜBAS selbst  nun Entscheidungen getroffen hätten, die Fa. DÜBAS weiterzuführen oder zu übernehmen oder aber mindestens mit Finanzmitteln zu unterstützen, blieb unbeantwortet.

 

Telefonische Nachfragen brachten keine neuen wesentlichen zielführende Ergebnisse: Weder hatten die interessierten Firmen zum damaligen Zeitpunkt (23.11.09) ein eindeutiges Votum für oder gegen die Übernahme der Fa. DÜBAS ausgesprochen, noch hat der vorläufige Insolvenzverwalter den Eindruck vermittelt, die besondere Eilbedürftigkeit für Entscheidungen auf der Landkreisseite auch so sehen zu wollen.

 

Zwischenzeitlich hat der Landkreis Gespräche mit dem jetzigen Betreiber, der Fa. Nehlsen, aufgenommen, um bei einer möglichen Kündigung des Vertrages mit der Fa. DÜBAS das Kompostwerk für eine Zwischenzeit von beispielsweise einem Jahr (für eine erneute Ausschreibung und Vergabe erforderlich) weiterzuführen. Die Fa. Nehlsen hat ein Angebot abgegeben, das im Ergebnis nur wenig (um 1%) abweicht von dem ursprünglichen Angebot der Fa. DÜBAS; eine Beauftragung wird nur für ein Jahr (bis 31.12.2010) erwogen, um in dieser Zeit die wiederum erforderliche Ausschreibung sicher abwickeln zu können.

 

Der Landkreis hat deshalb mit Datum vom 02.12.2009 das Kündigungsschreiben dem vorläufigen Insolvenzverwalter zugestellt.

 

Weiter hat der Landkreis, um den reibungslosen und durchgängigen Betrieb des Kompostwerkes zu sichern, für den Zeitraum bis zum 31.12.2010 die Fa. Nehlsen beauftragt, aber zu den neu angebotenen Konditionen (s.o.), den Betrieb des Kompostwerkes vorerst weiterzuführen.

 

Nunmehr ist dann zwingend eine Neuausschreibung der Betriebes erforderlich; diese sollte wieder, wie die vorherige Anfang 2009 auch, von dem Beratungsbüro TIMConsult, Mannheim, in fachtechnischer und vor allem rechtlicher Hinsicht begleitet werden. Das Angebot für die Begleitung dieser Ausschreibung beläuft sich auf insgesamt 13.500,-€ (netto).