Betreff
Beratung und Beschlussfassung über Anträge auf Gewährung von Zuschüssen nach den Sportförderrichtlinien
Vorlage
V-KUL/14/047
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Nach Ziffer 5.3 der Sportförderrichtlinien des Landkreises Cloppenburg in der Fassung vom 01.01.2013 wird den antrag-stellenden Vereinen eine Zuwendung in Höhe von maximal 20 % der förderfähigen Kosten, höchstens bis zu einem Betrag in Höhe von 100.000,00 Euro gewährt.

 

Die Anträge, über die zu entscheiden ist, sind in der Anlage dargestellt.

 

Mittel stehen im Haushalt 2014 zur Verfügung.