Sachverhalt:
Mit Schriftsatz vom 03.04.2014 hat der Heimatbund für das Oldenburger Münsterland die Weitergewährung der Personalkostenzuschüsse für eine(n) wissenschaftliche(n) Mitarbeiter(in) in der Geschäftsstelle und für eine(n) Leiter(in) der Heimatbibliothek Vechta beantragt (siehe Anlage).
In seiner Sitzung am 21.06.2011 hatte der Kreistag des Landkreises Cloppenburg beschlossen, dem Heimatbund für das Oldenburger Münsterland für die Jahre 2012 bis 2014 für eine(n) wissenschaftliche(n) Mitarbeiter(in) in der Geschäftsstelle einen jährlichen Personalkostenzuschuss in Höhe von 15.000,00 Euro und für eine(n) Leiter(in) der Heimatbibliothek Vechta einen jährlichen Personalkostenzuschuss in Höhe von 10.000,00 Euro zu gewähren, sofern der Landkreis Vechta Zuschüsse in gleicher Höhe gewährt.
In Verbindung mit dem Antrag auf Weitergewährung der jährlichen Personalkostenzuschüsse bittet der Heimatbund für das Oldenburger Münsterland aus arbeitsrechtlichen Gründen darum, die jährlichen Personalkostenzuschüsse ab dem Jahr 2015 „entfristet“ zu gewähren, auf die bislang praktizierte Spitzabrechnung der Zuschüsse am Jahresende zu verzichten und stattdessen alle 3 Jahre eine tarifvertragliche Angleichung der Zuschüsse vorzunehmen und den jährlichen Personalkostenzuschuss für die Leitung der Heimatbibliothek Vechta um 2000,00 Euro auf 12.000,00 Euro zu erhöhen.