Betreff
Entscheidung über Anträge auf Erhöhung des bereits bewilligten Landkreiszuschusses für den Krippenbau
1. Stadt Cloppenburg, Krippe beim Kindergarten St. Augustinus
2. Gemeinde Saterland, Krippe beim Kindergarten Pusteblume, Ramsloh
3. Gemeinde Barßel, Krippe beim Kindergarten St. Marien, Harkebrügge
Vorlage
V-JHA/14/054
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 07.06.2012 wurden im Rahmen der Entscheidungen über Einzelanträge der kreisangehörigen Städte/Gemeinden auf Landkreis-Bezuschussung für Krippenbauten die vereinbarten Modalitäten der Bezuschussung durch den Landkreis Cloppenburg dargelegt. Danach trägt der Landkreis unter Berücksichtigung der festgelegten Höchstgrenzen sowie nach Abzug von gewährten Drittmitteln (Landesförderung, ggf. BMO) 50% des Defizits. Weiter sollen die bezuschussfähigen Baukosten dem jährlichen Baukostenindex angepasst werden.

Ergeben sich gegenüber dem bisherigen Finanzierungsplan durch neuere Kostenschätzungen bzw. im Rahmen der Abrechnungen höhere Bau- bzw. Ausstattungskosten, so können diese Mehrkosten – sofern sie die vom Kreistag in seiner Sitzung am 24.03.2009 beschlossenen Höchstbeträge entsprechend dem angepassten Baukostenindex nicht überschreiten – berücksichtigt werden. Eine entsprechende politische Beschlussfassung ist notwendig.  

 

Es liegen folgende Änderungsanträge zur Entscheidung über die Landkreisförderung vor:

 

Stadt Cloppenburg, Krippe beim Kindergarten St. Augustinus

Der Stadt Cloppenburg wurde aufgrund des Beschlusses des Kreistages vom 01.10.2009 für die Einrichtung einer Krippengruppe beim kath. Kindergarten „St. Augustinus“ in Cloppenburg ein Landkreiszuschuss in Höhe von maximal 50.370,00 Euro bewilligt.

 

Mit Schreiben vom 04.11.2013 hat die Stadt Cloppenburg mitgeteilt, dass nunmehr alle Rechnungen der kath. Kirchengemeinde für den Umbau der Kinderkrippe vorliegen und sich Mehrkosten in Höhe von 20.544,53 Euro ergeben haben. Es wurde um Gewährung des Landkreiszuschusses unter Anerkennung der Kostenüberschreitung gebeten.

 

Damit ergibt sich folgende Neuberechnung bezüglich der Höhe der Landkreisförderung:

 

Anrechenbare Kosten (Umbau und Ausstattung)                 240.844,53 Euro

(die Höchstbeträge des Landkreises werden

unterschritten)

abzüglich bewilligte Fördermittel                                            97.500,00 Euro

verbleiben als Fehlbetrag                                                        143.344,53 Euro

abzüglich BMO-Anteil (20%)                                                    28.668,91 Euro

Fehlbetrag                                                                                114.675,62 Euro

 

Anteil Landkreis (50%)                                                    57.337,81 Euro

 

 

Gemeinde Saterland, Krippe beim Kindergarten „Pusteblume“ in Ramsloh

Der Gemeinde Saterland wurde aufgrund des Beschlusses des Kreistages vom 12.07.2012 für die Einrichtung einer Krippengruppe beim kommunalen Kindergarten „Pusteblume“ in Ramsloh ein Landkreiszuschuss in Höhe von maximal 88.162,60 Euro bewilligt. Hierbei wurde bei den anzuerkennenden Baukosten der Baukostenindex vom 01.10.2011

(= 358.825,20 Euro) zugrunde gelegt.

 

Mit Email vom 20.03.2014 hat die Gemeinde Saterland mitgeteilt, dass die Auftragsvergabe für das Bauwerk erst im Dezember 2012 erfolgte und bat um Berücksichtigung des höheren Baukostenindexes vom 01.10.2012. Lt. dem vorgelegten und vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Cloppenburg geprüften Verwendungsnachweis ist die Ausschreibung tatsächlich erst im November 2012 erfolgt; der 1. Spatenstich war am 05.01.2013. Daher sollte für die Berechnung des Landkreiszuschusses der Baukostenindex vom 01.10.2012

(= 370.216,47 Euro) berücksichtigt werden.

 

Damit ergibt sich folgende Neuberechnung bezüglich der Höhe der Landkreisförderung:

 

Kosten für den Neubau (lt. Verwendungsnachweis)            362.229,40 Euro

(angemessene Höchstgrenze Landkreis CLP

wird unterschritten)

abzüglich bewilligte Fördermittel                                          195.000,00 Euro

Fehlbetrag                                                                                167.229,40 Euro

Anteil Landkreis (50%)                                                    83.614,70 Euro

                       

Kosten für die Ausstattung                                                         38.931,33 Euro

Angemessene Höchstgrenze Landkreis CLP               35.000,00 Euro

Beantragte Fördermittel (Höchstsatz)                               22.500,00 Euro

Fehlbetrag                                                                                  12.500,00 Euro

Anteil Landkreis (50 %)                                                            6.250,00 Euro

 

Landkreisanteil zusammen                                                           89.864,70 Euro

 

 

Gemeinde Barßel, Krippe beim kath. Kindergarten „St. Marien“ in Harkebrügge

Der Gemeinde Barßel wurde aufgrund des Beschlusses des Kreistages vom 07.05.2013 für die Einrichtung einer Krippengruppe beim kath. Kindergarten St. Marien in Harkebrügge ein Landkreiszuschuss in Höhe von maximal 76.476,64 Euro bewilligt.

 

Mit Email vom 27.03.2014 hat die Gemeinde Barßel mitgeteilt, dass unerwartete Mehrkosten entstanden sind bzw. entstehen werden und hat um entsprechende Berücksichtigung beim Landkreiszuschuss gebeten. Es können Mehrkosten in Höhe von 21.660,00 Euro anerkannt werden.

 

Damit ergibt sich folgende Neuberechnung bezüglich der Höhe der Landkreisförderung:

 

Baukosten + Einrichtungskosten                                                        241.660,00 Euro

Abzüglich Landesförderung                                                                      115.500,00 Euro

Verbleiben                                                                                            126.160,00 Euro

Zuschuss BMO (20 %)                                                              25.232,00 Euro

Verbleiben                                                                                            100.928,00 Euro

Abzüglich noch zu berücksichtigender Anteil nach RIK

(217.500,00 Euro – 115.500,00 Euro= 102.000,00 Euro,

jedoch max. Restbetrag von 69.353,28 Euro) = Nachteils-

ausgleich durch den Landkreis CLP                                                       69.353,28 Euro

verbleiben                                                                                               31.574,72 Euro

Anteil LK CLP (50%)                                                                            15.787,36 Euro

+ Nachteilsausgleich                                                                                   69.353,28 Euro

Anteil LK CLP zusammen (mit dem Nachteilsausgleich)     85.140,64 Euro

 

 

Der Zuschussbetrag des Landkreises Cloppenburg würde sich unter Einbeziehung der obigen Berechnungen und der bisher bewilligten/ ausgezahlten Zuschüsse auf insgesamt 2.292.977,25 Euro belaufen. Dabei ist allerdings zu beachten, dass es sich hierbei nicht um die endgültigen Abrechnungen handelt und somit mit Abweichungen von den geschätzten Kosten zu rechnen ist.

 


Finanzierung:

 

Teilhaushalt Jugendamt (Amt 51)

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen:

I1.300006.525  Zuweisung an Gemeinden für Kinderkrippen            840.500,00 Euro