Betreff
Neubau einer Lichtzeichenanlage mit Halbschranken am Bahnübergang im Zuge der K 296 (Raiffeisendamm) in Scharrel und am Bahnübergang im Zuge der K 145 (Oldenburger Straße) und der Schleusenstraße in Elisabethfehn
Vorlage
V-VERK/13/063/1
Art
Sitzungsvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

Die Eisenbahnstrecke der Emsländischen Eisenbahn GmbH (EEB), die von Sedelsberg nach Ocholt führt, kreuzt die Kreisstraße 296 (Raiffeisendamm) in Scharrel. Der Bahnübergang ist zur Zeit unbeschrankt. Bei der K 296 (Raiffeisendamm) handelt es sich um eine Straße, die stark von Schülerverkehr frequentiert wird. Hierbei handelt es sich um Schülerverkehr insbesondere aus den Einzugsbereichen Ennehof und Neuwall, der zum einen die Grundschule in Scharrel erreichen muss, zum anderen den Busbahnhof in Scharrel, um zu den weiterführenden Schulen gelangen zu können. Um Konfliktpunkte in diesem Bereich zu minimieren und um die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs maßgeblich zu erhöhen, wird die Sicherung des Bahnüberganges insbesondere auch von der Verkehrskommission für erforderlich gehalten. Dies auch vor dem Hintergrund der in jüngster Zeit geschehenen Unfälle an ungesicherten Bahnübergängen.

 

Daher hat die Emsländische Eisenbahn GmbH (EEB) den Neubau einer Lichtzeichenanlage mit Halbschranken beantragt. Die Plangenehmigung für diese Maßnahme liegt vor. Die Kosten dieser Maßnahme betragen voraussichtlich rd. 270.000,-€ brutto. Nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz werden diese Kosten von der EEB, dem Landkreis Cloppenburg und dem Land Niedersachsen zu je einem Drittel getragen. Auf den Landkreis Cloppenburg entfällt somit ein Kostenanteil von rd. 90.000,- € brutto.

 

Weiterhin werden auch die K 145 (Oldenburger Straße) und die Gemeindestraße „Schleusenstraße“ in Elisabethfehn durch die Eisenbahnstrecke der EEB von Sedelsberg nach Ocholt gekreuzt. Bei der K 145 (Oldenburger Straße) handelt es sich um eine vielbefahrene Kreisstraße. Nach den Verkehrszählungen in 2010 liegt hier eine Verkehrsbelastung (DTV) von 3.296 Kfz/24 h vor. Der Bahnübergang ist ebenfalls unbeschrankt. Nach der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) sind Bahnübergänge ab einer Verkehrsstärke (DTV) von mehr als 2.500 Kfz/24 h technisch zu sichern.

 

Für den Bahnübergang im Zuge der Gemeindestraße „Schleusenstraße“ wurde aufgrund der räumlichen Enge mit dem Bahnübergang im Zuge der K 145 und aus Verkehrssicherheitsgründen ebenfalls das Erfordernis einer technischen Sicherung gesehen. Deshalb wurde von der EEB ein Antrag auf Neubau einer Lichtzeichenanlage mit Halbschranken für den Bahnübergang im Zuge der K 145 sowie einer Lichtzeichenanlage für den Bahnübergang im Zuge der „Schleusenstraße“ gestellt. Auch für diese Maßnahmen liegt eine Plangenehmigung vor.

 

Die Kosten für die beantragte Sicherung der Bahnübergänge im Zuge der K 145 und der Schleusenstraße belaufen sich auf voraussichtlich 293.000,- € brutto. Nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz sind die Kosten von der EEB und dem Land Niedersachsen zu je einem Drittel zu tragen. Das letzte Drittel haben der Landkreis Cloppenburg und die Gemeinde Barßel als Straßenbaulastträger zu erbringen. Die Gemeinde Barßel hat nunmehr zugesagt, den für die Sicherung der Schleusenstraße ermittelten Kostenanteil an der Maßnahme in Höhe von rd. 7.000,- € zu übernehmen. Für den Landkreis Cloppenburg ergibt sich für die K 145 ein errechneter Kostenanteil von rd. 91.000,- € brutto.

 

Für beide Maßnahmen ist eine 60 %ige Förderung mit GVFG-Mitteln möglich, so dass für die K 296 rd. 36.000,- € und für die K 145 rd. 36.400,- € aufzubringen wären.

 

Es wird nachrichtlich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kostenanteile der EEB aufgrund vertraglicher Vereinbarungen mit dem Landkreis Cloppenburg vom 20.02.2001 im Rahmen der Wirtschaftsförderung ebenfalls übernommen werden. Für diesen Anteil besteht keine Fördermöglichkeit. Somit wäre – unter Berücksichtigung der GVFG-Fördermittel – seitens des Landkreises ein Betrag in Höhe von insgesamt rd. 260.400,- € brutto aufzuwenden.