Betreff
Planung der Europastraße 233
Vorlage
V-KA/14/206
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen, die Planung der Europastraße 233 einschl. der personellen Unterstützung des Landes Niedersachsen bei der Durchführung des Planfeststellungsverfahrens zu übernehmen und die bereits erfolgte Wahrnehmung dieser Aufgabe für die Vergangenheit zu bestätigen.


Sachverhalt:

 

Der Landkreis Cloppenburg und seine Gremien beschäftigen sich bereits seit Ende der 90er Jahre mit Überlegungen zu einem möglichen Ausbau der Europastraße 233. Die Intensität der Bearbeitung dieses Themas hat über die Jahre sowohl in der Verwaltung als auch in der Politik stetig zugenommen. Dies lässt sich auch der anliegenden umfassenden Aufstellung über die Behandlung des Themas im Kreistag und seinen Ausschüssen entnehmen. Über die Zeit hat sich die Rolle des Landkreises gewandelt. War er zunächst „nur“ Fürsprecher und Unterstützer der Maßnahme, ist er zwischenzeitlich gemeinsam mit dem Landkreis Emsland in die Aufgabe der konkreten Planung hineingewachsen. Dieser Prozess ist schrittweise erfolgt. Die politischen Gremien sind dabei über den jeweiligen Sachstand regelmäßig informiert worden. Auch die erforderlichen finanziellen Mittel sind über die Gremien in die Haushalte des Landkreises eingestellt worden. Bezüglich der Übernahme der Planungsleistungen bis hin zum planreifen Planfeststellungsbeschluss ist dann im Dezember 2008 eine entsprechende Vereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen und den Landkreisen Emsland und Cloppenburg sowie den Städtering Zwolle-Emsland geschlossen worden.

 

Im Zuge dieser Entwicklung ist jedoch versäumt worden, formell nach § 58 Abs. 1 Nr. 19 NKomVG (früher § 36 Abs. 1 Nr. 16 NGO) die Übernahme der freiwilligen Aufgabe „Planung und Planfeststellung der E 233“ vom Kreistag beschließen zu lassen. Die hiermit verbundenen Aufgabenstellungen und Tätigkeiten waren immer im Gespräch und sowohl in Verwaltung als auch Politik allen Beteiligten bekannt, allein die formelle Bestätigung durch den Kreistag ist unterblieben.

 

Die mit der Übernahme der Aufgabe „Planung der Europastraße 233 einschl. Unterstützung des Landes bei der Durchführung des Planfeststellungsverfahrens“ fehlende Beschlussfassung des Kreistages soll nunmehr formell nachgeholt werden. Auf die Wirksamkeit der geschlossenen Vereinbarung mit dem Land hat das Fehlen des formellen Beschlusses keine Auswirkungen.

 

Zwischenzeitlich hat sich die Aufgabenübernahme dahingehend verändert, dass der Landkreis Cloppenburg – ebenso wie der Landkreis Emsland – aus rechtlichen Gründen nicht als verantwortliche Behörde die Planfeststellung übernehmen kann. Dies bleibt eine Aufgabe des Landes Niedersachsen. Wohl aber soll die Arbeit für die Planfeststellung über die beteiligten Landkreise erfolgen, und zwar dergestalt, dass jeweils kreiseigenes Personal für die Aufgaben der Planfeststellung an das Land abgeordnet wird. Die hierzu erforderlichen Gremienbeschlüsse werden jeweils rechtzeitig eingeholt.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Übersicht Beschlussfassungen E 233