Betreff
Beratung und Beschlussfassung über Anträge auf Gewährung von Zuschüssen nach den Sportförderrichtlinien
Vorlage
V-KUL/14/044
Art
Sitzungsvorlage
Sachverhalt:
Nach Ziffer 5.3 der Sportförderungs-Richtlinien des Landkreises
Cloppenburg in der Fassung vom 01.01.2013 wird eine Zuwendung in Höhe von
maximal 20 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch bis zu einem
Betrag in Höhe von 100.000 Euro gewährt.
Die derzeit entscheidungsreifen Anträge sowie die Abwicklung der
Sportfördermittel sind in den Anlagen dargestellt.