Betreff
Änderung der Geschäftsordnung
Vorlage
V-KA/14/179
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Kreistag wird empfohlen, die vorgeschlagenen Änderungen der Geschäftsordnung zu beschließen.


Sachverhalt:

 

In 2013 sind alle Mitglieder des Kreistages mit iPads ausgestattet worden. Alle Ladungen, Vorlagen, Anlagen und Protokolle sind über das Kreistagsinformationssystem abrufbar. In der letzten Sitzung des Kreistages am 14.01.2014 ist daher vereinbart worden, den Schriftverkehr zu den Sitzungen des Kreistages und seiner Ausschüsse nur noch digital abzuwickeln.

 

Dies macht eine Anpassung der Geschäftsordnung erforderlich.

 

Nachfolgend sind die entsprechenden Regelungen aus der Geschäftsordnung aufgeführt. Die wegfallenden Passagen sind durchgestrichen und die Änderungsvorschläge in Rot gekennzeichnet:

 

I. Abschnitt

Der Kreistag

 

§ 2

Form der Einberufung des Kreistages und Ladungsfrist

 

(1)     Die Ladung erfolgt schriftlich unter Beifügung der Tagesordnung sowie etwaiger Vorlagen zu einzelnen Tagesordnungspunkten; Die Ladung erfolgt elektronisch durch Bereitstellung der Tagesordnung sowie etwaiger Vorlagen zu einzelnen Tagesordnungspunkten im Kreistagsinformationssystem. Ohne Auswirkungen auf die Ladungsfrist erfolgt über die Einstellung zusätzlich eine Unterrichtung per E-Mail. Vorlagen können in Ausnahmefällen nachgereicht werden. Bei der Aufstellung der Tagesordnung ist § 5 zu beachten. Jeder Verhandlungsgegenstand muss besonders bezeichnet sein.

(2)     Die Ladungsfrist für die Sitzungen des Kreistages beträgt 6 Tage. Bei unverzüglich einzuberufenden Sitzungen oder in Fällen sonstiger Dringlichkeit kann die Ladungsfrist auf 8 Stunden abgekürzt werden. Die Frist gilt als gewahrt, wenn die Ladungen am 8. Tage vor der Sitzung zur Post gegeben werden, bei unverzüglich einzuberufenden Sitzungen oder in Fällen sonstiger Dringlichkeit gilt die Frist als gewahrt, wenn die Ladungen den Kreistagsabgeordneten 8 Stunden vor der Sitzung zugehen bzw. ausgehändigt werden. in das Kreistagsinformationssystem eingestellt wird.

 

 

§ 16

Protokoll

...

(3)     Das Protokoll ist von der/dem Vorsitzenden, der Landrätin/dem Landrat und der Protokollführerin/dem Protokollführer zu unterzeichnen. Es ist allen Kreistagsmitgliedern alsbald nach jeder Sitzung zu übersenden im Kreistagsinformationssystem zur Verfügung zu stellen. Über die Einstellung in das System erfolgt eine Unterrichtung per E-Mail. Einwendungen gegen das Protokoll dürfen sich nur gegen die Richtigkeit der Wiedergabe des Verhandlungsverlaufs und des Inhalts der Beschlüsse richten. Der Kreistag beschließt über die Genehmigung des Protokolls. Werden gegen die Fassung des Protokolls Einwendungen erhoben, die sich nicht durch Erklärungen der Protokollführerin/des Protokollführers, der Ländrätin/des Landrates oder der/des Vorsitzenden beheben lassen, entscheidet der Kreistag.
...

 

II. Abschnitt

Kreisausschuss

§ 19

Ladungsfrist und Form der Einberufung


...

(3)     Allen Kreistagsabgeordneten ist die Einladung zu den Sitzungen mit der Tagesordnung zuzuleiten. erhalten eine E-Mail über die Einstellung der Tagesordnung in das Kreistagsinformationssystem. Die Mitglieder benachrichtigen ihre Vertreter/innen, wenn sie verhindert sind, an der Sitzung teilzunehmen.

(4)     Die Vorschrift des § 2 Abs. 1 Satz 1 (Vorlage zu den Tagesordnungspunkten) findet keine Anwendung.

 

§ 21

Protokoll

 

Es werden alle Kreistagsmitglieder über die Einstellung des Protokolls in das Kreistagsinformationssystem per E-Mail informiert. Das Protokoll über die Sitzungen des Kreisausschusses wird allen Kreistagsmitgliedern übersandt. Das Protokoll ist vertraulich zu behandeln.

 

 

III. Abschnitt

Kreistagsausschüsse

§ 22

Geschäftsgang und Verfahren

 

...

(2)     Allen Kreistagsabgeordneten ist die Einladung zu den Sitzungen der Kreistagsausschüsse mit der Tagesordnung zuzuleiten. erhalten eine E-Mail über die Einstellung der Tagesordnung in das Kreistagsinformationssystem.
...

 

Als Anlage ist ein Entwurf einer geänderten Geschäftsordnung beigefügt.


Anlagenverzeichnis:

 

Entwurf einer geänderten Geschäftsordnung