Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird empfohlen, die vorgeschlagenen
Änderungen der Geschäftsordnung zu beschließen.
Sachverhalt:
In 2013 sind alle Mitglieder des Kreistages mit iPads ausgestattet worden. Alle Ladungen, Vorlagen, Anlagen und Protokolle sind über das Kreistagsinformationssystem abrufbar. In der letzten Sitzung des Kreistages am 14.01.2014 ist daher vereinbart worden, den Schriftverkehr zu den Sitzungen des Kreistages und seiner Ausschüsse nur noch digital abzuwickeln.
Dies macht eine Anpassung der Geschäftsordnung erforderlich.
Nachfolgend sind die entsprechenden Regelungen aus der Geschäftsordnung aufgeführt. Die wegfallenden Passagen sind durchgestrichen und die Änderungsvorschläge in Rot gekennzeichnet:
I. Abschnitt
Der Kreistag
§ 2
Form der
Einberufung des Kreistages und Ladungsfrist
(1)
Die Ladung erfolgt schriftlich unter Beifügung der
Tagesordnung sowie etwaiger Vorlagen zu einzelnen Tagesordnungspunkten; Die Ladung erfolgt elektronisch durch Bereitstellung der
Tagesordnung sowie etwaiger Vorlagen zu einzelnen Tagesordnungspunkten im
Kreistagsinformationssystem. Ohne Auswirkungen auf die Ladungsfrist erfolgt
über die Einstellung zusätzlich eine Unterrichtung per E-Mail. Vorlagen
können in Ausnahmefällen nachgereicht werden. Bei der Aufstellung der
Tagesordnung ist § 5 zu beachten. Jeder Verhandlungsgegenstand muss besonders
bezeichnet sein.
(2)
Die Ladungsfrist für die Sitzungen des Kreistages
beträgt 6 Tage. Bei unverzüglich einzuberufenden Sitzungen oder in Fällen
sonstiger Dringlichkeit kann die Ladungsfrist auf 8 Stunden abgekürzt werden.
Die Frist gilt als gewahrt, wenn die Ladungen am 8. Tage vor der Sitzung zur
Post gegeben werden, bei unverzüglich einzuberufenden Sitzungen oder in
Fällen sonstiger Dringlichkeit gilt die Frist als gewahrt, wenn die Ladungen
den Kreistagsabgeordneten 8 Stunden vor der Sitzung zugehen bzw.
ausgehändigt werden. in das Kreistagsinformationssystem
eingestellt wird.
§ 16
Protokoll
...
(3)
Das Protokoll
ist von der/dem Vorsitzenden, der Landrätin/dem Landrat und der
Protokollführerin/dem Protokollführer zu unterzeichnen. Es ist allen
Kreistagsmitgliedern alsbald nach jeder Sitzung zu übersenden im Kreistagsinformationssystem zur Verfügung zu stellen.
Über die Einstellung in das System erfolgt eine Unterrichtung per E-Mail.
Einwendungen gegen das Protokoll dürfen sich nur gegen die Richtigkeit der
Wiedergabe des Verhandlungsverlaufs und des Inhalts der Beschlüsse richten. Der
Kreistag beschließt über die Genehmigung des Protokolls. Werden gegen die
Fassung des Protokolls Einwendungen erhoben, die sich nicht durch Erklärungen
der Protokollführerin/des Protokollführers, der Ländrätin/des Landrates oder
der/des Vorsitzenden beheben lassen, entscheidet der Kreistag.
...
II.
Abschnitt
Kreisausschuss
§ 19
Ladungsfrist und
Form der Einberufung
...
(3)
Allen
Kreistagsabgeordneten ist die Einladung zu den Sitzungen mit der
Tagesordnung zuzuleiten. erhalten eine E-Mail über
die Einstellung der Tagesordnung in das Kreistagsinformationssystem. Die
Mitglieder benachrichtigen ihre Vertreter/innen, wenn sie verhindert sind, an
der Sitzung teilzunehmen.
(4)
Die Vorschrift
des § 2 Abs. 1 Satz 1 (Vorlage zu den Tagesordnungspunkten) findet keine
Anwendung.
§ 21
Protokoll
Es werden alle Kreistagsmitglieder über die
Einstellung des Protokolls in das Kreistagsinformationssystem per E-Mail informiert. Das Protokoll über die Sitzungen des
Kreisausschusses wird allen Kreistagsmitgliedern übersandt. Das Protokoll
ist vertraulich zu behandeln.
III. Abschnitt
Kreistagsausschüsse
§ 22
Geschäftsgang und
Verfahren
...
(2)
Allen Kreistagsabgeordneten
ist die Einladung zu den Sitzungen der Kreistagsausschüsse mit der
Tagesordnung zuzuleiten. erhalten eine E-Mail über die Einstellung der Tagesordnung in
das Kreistagsinformationssystem.
...
Als Anlage ist ein Entwurf
einer geänderten Geschäftsordnung beigefügt.
Anlagenverzeichnis:
Entwurf einer geänderten Geschäftsordnung