Betreff
Zuständigkeitsverlagerung auf den Landkreis Cloppenburg
Vorlage
V-KA/10/014
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Auf dem Gebiet des Landkreises wurden bis heute 115 Biogasanlagen beantragt und errichtet. In der 4. BimSchV ist die Zuständigkeit für die Genehmigung und Überwachung von Biogasanlagen sehr differenziert geregelt. Während der Landkreis z.Zt. 84 betreut, ist das Gewerbeaufsichtsamt in Oldenburg für 31 Anlagen zuständig. Die Zuständigkeit ist jedoch häufigen Änderungen unterworfen.

Seitens des Landkreises ist nun geplant, bis auf für sieben rein gewerblichen Biogasanlagen die Zuständigkeit für die landwirtschaftlichen Biogasanlagen des Gewerbeaufsichtsamtes zu übernehmen (zur Zeit 24 Stück), so dass vom Landkreis künftig 108 Anlagen zu überwachen und zu betreuen sind.

 

Die Möglichkeit der Zuständigkeitsübernahme von der Gewerbeaufsicht wurde seinerzeit vom Landkreis Cloppenburg zusammen mit dem Niedersächsischen Landkreistag initiiert, um bei den technischen Anforderungen an Biogasanlagen eine gleichmäßige Qualität herzustellen. Gleichzeitig gilt es, Genehmigungs- und Überprüfungsstandards zu vereinheitlichen. Diese Erfordernisse wurden durch die bisherige Aufteilung der Biogasanlagen in die Zuständigkeit von Landkreis und Gewerbeaufsicht nicht erfüllt.

Ein weiterer Grund für die Vereinheitlichung der Zuständigkeit ist, dem Landwirt nur eine Behörde als Ansprechpartner zu bieten. Bislang führten unzureichende Regelungen in der
4. BImSchV dazu, dass insbesondere bei Änderungsverfahren die Zuständigkeit für einzelne Anlagen wiederholt von der Gewerbeaufsicht zum Landkreis überging oder umgekehrt.

 

Um diese unbefriedigenden Zustände zu verbessern, wurde zusammen mit der Gewerbeaufsicht, dem NLT und einigen anderen Landkreisen eine Arbeitsgruppe mit dem Ziel gebildet für die Zukunft eine Lösung zu finden, die dem Landwirt nur einen Ansprechpartner für Hof und Biogasanlage bietet und Wechsel der Zuständigkeit durch Änderungen von BImSchG-Verordnungen ausschließt.

 

Nunmehr ist die Zuständigkeitsverordnung (ZustVO–Umwelt-Arbeitsschutz) zum 27.10.2009 in der Anlage 1 um die Ziffer 8.1a ergänzt worden. Es besteht jetzt die Möglichkeit durch Antrag an das Nds. Ministerium für Umwelt und Klimaschutz die Zuständigkeit für genehmigungsbedürftige Biogasanlagen, die einem landwirtschaftlichen, gartenbaulichen oder gewerblich tierhaltenden Betrieb zuzuordnen sind auf den Landkreis zu übertragen, wenn die fachliche Kompetenz und personelle Ausstattung gegeben sind.

 

Die nun gefundene Fassung der Zuständigkeitsverordnung findet die Zustimmung aller Beteiligten, ermöglicht sie doch Landkreisen mit einer hohen Anzahl von Biogasanlagen die Zuständigkeit zu erlangen, während Landkreise mit nur einzelnen Anlagen die Zuständigkeit an die Gewerbeaufsicht abgeben können.

Die Übernahme der Biogasanlagen aus dem Zuständigkeitsbereich der Gewerbeaufsicht ist daher nicht nur sinnvoll und erforderlich, weil sie die oben beschriebenen Synergieeffekte bietet, sondern wird von der Gewerbeaufsicht und dem NLT auch erwartet.

Zum 01.04.2010 haben die ersten zwei Landkreise, Northeim und Oldenburg, die Zuständigkeit übernommen. Weitere Landkreise haben entsprechende Anträge gestellt.

 

Nach § 36 Abs. 1 Nr. 16 NLO beschließt der Kreistag über die Übernahme neuer Aufgaben. Im Falle einer positiven Beschlussfassung soll ein entsprechender Antrag ans Nds. Ministerium für Umwelt und Klimaschutz gestellt werden.

 

Entsprechend der Qualifizierungsauflagen nach Ziffer 8.1a der ZustVO-Umwelt-Arbeitsschutz- ist vor der Übertragung der Zuständigkeit für Biogasanlagen gegenüber dem Nds. Ministerium für Umwelt und Klimaschutz zu belegen, ob der Landkreis Cloppenburg über die erforderliche fachliche Kompetenz und personelle Ausstattung verfügt.

 

Biogasanlagen werden im Landkreis Cloppenburg seit 2003 in einem speziell geschulten fachrichtungsübergreifenden Team bearbeitet. Neben der oben erwähnten Überwachung und Betreuung sind regelmäßig Änderungsgenehmigungsverfahren durchzuführen. Ca. 60% der Anlagen werden jedes Jahr geändert und durchlaufen daher neue Genehmigungsverfahren. Neben der - seitens der Bauaufsicht durchaus gewünschten - Anpassung an den Stand der Technik werden Eingangsstoffe und Verfahrensweisen ständig modifiziert. Außerdem ist aufgrund von Anfragen damit zu rechnen, dass künftig weitere Biogasanlagen beantragt werden.

 

Der Arbeitsaufwand an Überwachung, Änderungs- und Neugenehmigungsverfahren ist mit dem derzeit zur Verfügung stehenden Personal nicht zu bewältigen. Zur Zeit ist Herr Beckmann lt. Geschäftsverteilung zu 33% seiner Arbeitszeit für den technischen und bauordnungsrechtlichen Teil und für die Abnahmen und Kontrollen sowie Herr Hönemann und Frau Byloos (zu 40%) für die Genehmigungsverfahren und die Verwaltung zuständig. Herr Beckmann kann mit der zur Verfügung stehenden Zeit den umfangreichen Aufgabenbereich nicht ordnungsgemäß wahrnehmen. Seine sonstigen Aufgaben (u. a. Windkraft, Schallschutz) werden derzeit nur sehr eingeschränkt wahrgenommen. Bei Änderungsgenehmigungsverfahren und den erforderlichen Abnahmen im Sachgebiet Biogas bestehen Rückstände. Die Überwachung der Biogasanlagen wird zur Zeit nur sehr begrenzt durchgeführt.

 

Im Bauamt sind auch unter Berücksichtigung von Aufgabenverlagerungen keine Kapazitäten frei. Zum 01.11.2009 wurden zudem neu die Überwachungsaufgaben nach dem EEWärmeG (stichprobenweise Überprüfungen der Erfüllung der Nutzungspflicht der eingebauten erneuerbaren Energien und die Richtigkeit der geforderten Wärmenachweise) übernommen.

 

Als Folge der Übernahme der Biogasanlagen aus dem Zuständigkeitsbereich der Gewerbeaufsicht ist daher zusätzliches technisches Personal erforderlich. Bei der Qualifikation handelt es sich um Ingenieurstätigkeiten.

 

Die Bruttopersonalkosten für eine entsprechende Stelle belaufen sich bei Eingruppierung in EG 11 TVöD auf ca. 48.200 € im Jahr.

Die Personalkosten für diese zusätzliche Stelle können in den nächsten Jahren in jedem Fall aus den Gebühreneinnahmen finanziert werden. Im Bereich Biogas betrugen die Gebühreneinnahmen in 2009 knapp 200.000,- €.

 

 

 

Folgende Beschlussfassung wird vorgeschlagen:

 

Dem Kreistag wird empfohlen, die Zuständigkeit für Biogasanlagen aus dem Bereich der Gewerbeaufsicht zu übernehmen und einen entsprechenden Antrag zu stellen.

 

Gleichzeitig wird, vorbehaltlich der Entscheidung im Kreistag, der Einrichtung und Besetzung einer zusätzlichen Ingenieursstelle für diesen Aufgabenbereich zugestimmt.