Betreff
Antrag der Stiftung Edith Stein auf Gewährung eines Zuschusses für 2014 für die Fachstelle für Sucht und Suchtprävention
Vorlage
V-SOZ/13/039/1
Art
Sitzungsvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

Der Sozialausschuss in seiner Sitzung am 21.11.2013 und der Kreiausschuss in seiner Sitzung am 19.12.2013 haben für die Suchtberatung der Stiftung Edith Stein für 2011 einen Zuschuss in Höhe von 273.171,-€ unter Verrechnung des Überschusses am 2012 in Höhe von 10.563,72 €

beschlossen.

Die Stiftung Edith-Stein hat daraufhin mit anliegendem Schreiben vom 02.12.2013 nachvollziehbar dargelegt, dass die Verrechnung des Zuschusses eine erhebliche Kürzung der Haushaltsmittel für 2014. Jahresfehlbeträge/- überschüsse seien in der Vergangenheit auch zu

Ungunsten der Stiftung ausgegangen, so dass der in der Vergangenheit bewilligte Festkosten-

zuschuss nicht nachträglich mit dem bewilligten Festkostenzuschuss für 2014 gekürzt werden

dürfte.

 

Abweihenden von den bisherigen Vorschüssen sollte der Stiftung Edith-Stein bei der Suchtberatung 2014 daher der ungekürzte Zuschuss in Höhe von 273.717,- € gewährt werden.