Sachverhalt:
Zum 27.12.2012 endeten die
sogenannten Dreiecks-Konzessionsverträge zwischen dem Landkreis, den
kreisangehörigen Städten und Gemeinden sowie der EWE NETZ GmbH. Diese Verträge
regelten die Nutzung der öffentlichen Wege, über welche sowohl der Landkreis
als auch die Städte und Gemeinden jeweils verfügen. Zwischenzeitlich wurden
bzw. werden bilaterale Wegenutzungsverträge zwischen den Städten und Gemeinden
und der EWE NETZ GmbH abgeschlossen, die allerdings keine Regelungen zur
Nutzung der kreiseigenen Straßen enthalten. Seitens der EWE NETZ GmbH wurde
daher ein Rahmenvertrag mit Anlagen über Allgemeine Technische Bestimmungen,
der Einräumung des Benutzungsrechtes sowie Erläuterungen angeboten (Anlage).
Der angebotene Rahmenvertrag lehnt sich eng an den mit den Straßenbehörden des Landes und des Bundes geschlossenen Vertrag über die Nutzung der in ihrem Zuständigkeitsbereich befindlichen Straßen an.