Sachverhalt:
Der TVC hat 1968 in Cloppenburg, Schulstraße,
eine vereinseigene Zwei-Feld-Sporthalle errichtet.
Nach den 1968 bzw. 1970 zwischen dem TVC, der
Stadt Cloppenburg und dem Landkreis Cloppenburg abgeschlossenen Verträgen deckt
diese Sporthalle den Schulsportstättenbedarf des kreiseigenen
Clemens-August-Gymnasiums sowie in geringem Umfang auch der städtischen
Grundschule St.-Augustinus ab.
Außerdem steht die Sporthalle dem freien
Sport (Vereinssport) nach Schulschluss zur Verfügung.
In den Verträgen wurde seinerzeit ferner
geregelt, dass sämtliche Folgekosten einschließlich der Bauunterhaltung (auch
größeren Umfangs) und auch Kosten der Erneuerung des Sportgerätes zu 7/12 vom
Landkreis Cloppenburg und zu 5/12 von der Stadt Cloppenburg aufzubringen sind.
Eine Überprüfung der Halle im Frühjahr 2009
durch fachkundige Personen hat seinerzeit ergeben, dass sowohl durch die
altersbedingte Abnutzung als auch durch erhöhte Anforderungen an den
Wärmeschutz und die Hygiene sowie aus Gründen der Betriebssicherheit ein
dringender, erheblicher Sanierungsbedarf besteht.
Mit Beschluss des Kreistages vom 11.02.2010
und 26.04.2012
(3. Bauabschnitt
Hallendach) wurden dem TVC folgende Zuschüsse seitens des
Landkreises Cloppenburg zu den Sanierungsmaßnahmen bereits gewährt
(nachrichtlich Zuschüsse Stadt etc.):
1. Bauabschnitt |
Sanierung des Umkleide
und Sanitärbereichs sowie dringender Austausch der Leitungen in diesem
Bereich Heizungssanierung Planungs-
und Baugenehmigungskosten sowie Kosten für Unvorhergesehenes 127.300,00 € Gesamtkosten |
33.500,00 € Zuschussbetrag
Stadt 47.000,00 € Zuschussbetrag
Landkreis Jeweils im
HH-Jahr 2010
46.800,00 € Eigenanteil TVC bzw. Zuschuss LSB /
KSB |
2. Bauabschnitt
|
Sanierung
Flachdach und Grundleitungen Planungs- und
Baugenehmigungskosten sowie Kosten für Unvorhergesehenes 96.500,00 € Gesamtkosten |
25.500,00 € Zuschussbetrag
Stadt 35.500,00 € Zuschussbetrag
Landkreis Jeweils im
HH-Jahr 2011
35.500,00 € Eigenanteil TVC
bzw. Zuschuss LSB /
KSB |
3. Bauabschnitt |
Hallenbeleuchtung
und neue Hallendecke sowie Hallendach Planungs- und
Baugenehmigungskosten sowie Kosten für Unvorhergesehenes 232.200,00 € sowie 277.800,00 € Gesamtkosten 510.000,00 € |
61.000,00 €
sowie 92.700,00 € Zuschussbetrag
Stadt 85.500,00 €
sowie 129.700,00 € Zuschussbetrag
Landkreis 85.700,00 €
sowie 55.400,00 € Eigenanteil TVC bzw. Zuschuss LSB /
KSB |
Der TVC hat hier nun mit Schreiben vom
22.07.2013 einen Antrag auf Bezuschussung der Kostensteigerung zur Sanierung
des Hallendaches (im 3. Bauabschnitt) gestellt.
Seitens des TVC wird hierzu mitgeteilt, dass
die Kosten der Hallendachsanierung sich um 157.000,00 € erhöht haben. Als
Begründung wird seitens des TVC ausgeführt, dass unvorhersehbare Mängel erst
bei der Sanierungsphase durch das Architektur- u. Ingenieurbüro Hagen &
Hagen festgestellt worden sind. Die Mängelbeseitigung ist unaufschiebbar. Daher
übernimmt der TVC die Mehrkosten durch eine Vorfinanzierung. Die Zinsbelastung
trägt der TVC selbst.
Die Kostenmehrung stellt sich wie folgt
zusammen:
1.
Zusätzliche
Leistungen in der Baustelleneinrichtung (ca. 59.000 €)
2.
Zusätzliche
Leistungen gemäß baurechtlicher Brandschutzanforderungen (ca. 52.000 €)
3.
Zusätzliche
Leistungen gemäß baurechtlicher Anforderungen und den Nachbarschutz an die
Lüftungsanlage (46.000 €)
Eine weitere Förderung durch den
Kreissportbund kann ausgeschlossen werden, da das Projekt von dort schon
entsprechend hoch bezuschusst worden ist.
Nach den
zwischen dem TVC, der Stadt Cloppenburg und dem Landkreis Cloppenburg 1968 bzw.
1970 getroffenen Kostenregelungen übernimmt der Landkreis 7/12 und die Stadt
5/12 der notwendigen Kosten. Bauliche Maßnahmen größeren Umfangs bedürfen nach
den vertraglichen Regelungen der vorherigen Zustimmung der Stadt und des
Landkreises.
Die
Finanzierung der Kostensteigerung der Hallendachsanierung soll demnach wie
folgt erfolgen:
TVC
Eigenanteil : 63.900,00 €
Stadt
(Gesamtkosten ./. Zuschuss, davon 5/12): 38.800,00 €
Landkreis
(Gesamtkosten ./. Zuschuss, davon 7/12): 54.300,00 €
Gesamtbruttobetrag:
157.000,00 €
Ein weiterer Eigenanteil an den höheren
Kosten wird seitens des TVC, außer der Zinsbelastung durch die Vorfinanzierung,
nicht erbracht.
Der Zuschussbetrag
des Landkreises Cloppenburg ist im Haushalt 2014 enthalten.
Produkt: P1.217000.099
„Zuweisungen an übrige
Bereiche“