für die Haushaltsjahre 2014 bis 2016
Sach- und Rechtslage:
Das Diakonische Werk
Oldenburger Münsterland, die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Cloppenburg e.V.
und der Landes – Caritasverband für Oldenburg e.V. übernehmen für den Landkreis
Cloppenburg die Schuldnerberatung. Dafür werden sie mit einem jährlichen
pauschalen Zuschuss unterstützt. Die aktuelle Zuschussgewährung umfasst die Jahre
2011 bis einschließlich 2013. Den Beratungsstellen wurde jeweils ein jährlicher
Betrag in Höhe von 28.500 € bewilligt.
Die
Schuldnerberatungsstellen der drei vorgenannten Wohlfahrtsverbände beantragen
nun erneut einen Zuschuss für die kommenden 3 Jahre, um für diesen Zeitraum die
Erledigung der Aufgaben finanziell abzusichern und mittelfristige
Planungssicherheit zu erhalten.
Erstmals hat das
Deutsche Rote Kreuz für die kommenden 3 Jahre ebenfalls einen Zuschuss für die
dort betriebene Schuldnerberatungsstelle beantragt.
Die gesetzliche
Notwendigkeit, eine Schuldnerberatung sowohl für Leistungsempfänger von
Sozialhilfe als auch von Arbeitslosengeld II vorzuhalten, ergibt sich aus § 11
Abs. 5 SGB XII und § 16 a Nr. 2 SGB II. Die Leistungsempfänger haben damit
einen gesetzlichen Anspruch auf eine entsprechende Beratung.
Zuständig ist hier vor Ort der Landkreis Cloppenburg (kraft
Gesetzes - SGB XII bzw. kraft Übertragung durch das Jobcenter – SGB II), der
dieses Beratungsangebot zur Verfügung zu stellen hat. Grundsätzlich gilt, dass der Landkreis Cloppenburg die
Schuldnerberatung entweder mit eigenem Personal sicherzustellen hat oder er
diese Aufgabe von Dritten, z.B. den Wohlfahrtsverbänden, wahrnehmen lassen
kann, was seit vielen Jahren in bewährter Form auch geschieht. Damit ist gewährleistet, dass für
Sozialhilfebezieher und
Arbeitslosengeld II – Empfänger die Schuldnerberatung einheitlich von
den Wohlfahrtsverbänden durchgeführt wird.
Die Entscheidung für
die freien Wohlfahrtsverbände geschah im Bewusstsein, dass Schuldnerberatung
nicht allein die formelle Abwicklung der Schuldenregulierung betrifft, sondern
einen ganzheitlichen Ansatz umfasst, der den Schuldner im Kontext seiner
persönlichen, familiären, sozialen und finanziellen Probleme betrachtet. Nur so
kann z.B. das Ziel von Verhaltens- und Einstellungsänderung des Schuldners
langfristig erreicht werden.
Weitere Bausteine
der Schuldnerberatung sind Präventionsmaßnahmen, z.B. in Schulen oder anderen
Organisationen, die Zusammenarbeit mit Betreuern, dem Jobcenter und sonstigen
Beratungsstellen. Dabei gewinnt die Beratung an Umfang und oft an Intensität.
Die Schuldnerberatungsstellen weisen z.B. darauf hin, dass das zum 1. Juli 2010
eingeführte Pfändungsschutzkonto (das sog. P-Konto) seit 2012 zunehmend zu
einer erheblichen zusätzlichen Arbeitsbelastung führt. Seit 2012 sind auch
Sozialleistungen (z.B. Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Kindergeld) nur noch
auf einem P-Konto geschützt. Die Einrichtung eines solchen Kontos erfordert
eine Bescheinigung des „pfändungsfreien Betrages“ durch eine geeignete Stelle
im Sinne der Insolvenzordnung. Bei den Schuldnerberatungsstellen werden daher
immer häufiger solche Bescheinungen angefordert.
In 2012 wurde die
Zusammenarbeit der Schuldnerberatungsstellen der Diakonie, der
Arbeiterwohlfahrt sowie der Caritas mit dem Jobcenter durch eine vom Landkreis
gesteuerte Kooperationsvereinbarung geregelt.
Die Schuldnerberatungsstellen der Diakonie, der Arbeiterwohlfahrt sowie der
Caritas haben in 2013 gemeinsame „Qualitätsstandards“ für Schuldner- und
Insolvenzberatung im Landkreis Cloppenburg (s. Anlage 1) aufgestellt. Damit
soll das hohe Niveau der Beratungen auch bei komplexen Vorgängen, die immer
häufiger werden, gesichert und vereinheitlicht werden.
Auch wenn nicht alle
Beratungen eine gesetzliche Pflichtleistung des Landkreises sind, weil z.B. die
Klienten keine Sozialhilfe oder kein Arbeitslosengeld II beziehen, so ist davon
auszugehen, dass die Hilfen der Schuldnerberatung in vielen Fällen den Einstieg
in den Sozialleistungsbezug verhindern können. Deshalb ist auch die Prävention
sowie die Beratung hinsichtlich der Privatinsolvenz nach der Insolvenzordnung für den Landkreis Cloppenburg – aus dem
Gedanken der Daseinsfürsorge heraus und aus finanzieller Sicht – von großer
Bedeutung.
Der leichte Anstieg
der Beratungsfälle sowie die Zunahme des Beratungsumfanges sind mit steigenden
Kosten verbunden, insbesondere, wenn die Beratungsintensität und die Qualität
des Angebots nicht eingeschränkt werden sollen.
Die Kosten der
Schuldnerberatungsstellen trägt nicht allein der Landkreis. Aus den
vorliegenden Wirtschaftsplänen ergibt sich, dass u.a. auch das Land und die
jeweiligen Träger sich finanziell an den Schuldnerberatungsstellen beteiligen.
Die Möglichkeit, Einnahmen
von dritter Seite einzuwerben (Landesförderung, Sponsorengelder, Spenden,
Sparkassen- und Giroverband usw.) wird weiterhin genutzt.
Die Diakonie und AWO
planen auf der Einnahmeseite auch in den kommenden drei Jahren erhebliche entsprechende Mittel ein. Dem
Caritasverband ist es noch nicht gelungen, eine Förderung durch das Land bzw.
seitens des Sparkassen- und Giroverbandes zu realisieren.
Die
Wohlfahrtsverbände sind weiterhin bemüht, Einnahmen von dritter Seite
einzuwerben.
Zu den Anträgen
der Schuldnerberatungsstellen:
a)
Beantragt werden vom
Diakonischen Werk Oldenburger Münsterland (für die Beratung im Landkreis
Cloppenburg) 33.500 Euro jeweils für die Jahre 2014 bis 2016 (s. Anlage
2)
Seit 2011 wird ein
jährlicher Zuschuss in Höhe von 28.500 Euro gezahlt.
Die Diakonie geht
davon aus, dass mit der Erhöhung um 5.000 € der zu erwartende Anstieg der
Personalkosten in den kommenden drei Jahren aufgefangen werden kann.
Der Wirtschaftplan weist eine Steigerung der Personalkosten von rd. 75.000 €
(in 2012) um 8.000 € auf rd. 83.000 € (in 2014) aus. Darin sind die Anhebung
der Wochenstunden von 50 auf 60 Stunden sowie die tarifliche Lohnsteigerung
enthalten. Zur Finanzierung dieser
Steigerung durch steigende Einnahmen vom Landkreis sowie vom Land für die Inso-Beratung soll darüber hinaus bei den
Sachkosten gespart werden. (Anzumerken ist, dass der Zuschuss für die Diakonie
von 2008 bis 2010 bereits 30.000 € betrug und dann im Förderzeitraum von 2011
bis 2013 auf 28.500 € gesenkt wurde).
Die Anhebung des
Kreiszuschusses erscheint daher angemessen.
Die Beratungsfälle
haben sich in den vergangenen Jahren wie folgt entwickelt:
2010: 468 Fälle
2011: 415 Fälle 2012: 475 Fälle
Beratungen finden in
Cloppenburg und Löningen statt, und bei Bedarf werden auch Hausbesuche
durchgeführt.
b)
Beantragt werden von
der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Cloppenburg e.V. 33.500 Euro jeweils für die Jahre 2014 bis 2016 (s. Anlage 3).
Der bisherige
Zuschuss betrug 28.500 Euro.
Die Beratungsfälle
haben sich in den vergangenen Jahren wie folgt entwickelt:
2010: 198 Fälle 2011: 202 Fälle 2012:
402 Fälle*
* Seit 2012 werden
von der AWO die Fallzahlen jahresübergreifend angegeben, wie bei den anderen
Beratungsstellen, daher nur eine vermeintliche Steigerung.
Die Beratungen
finden seit dem Umzug der Geschäftsstelle der Arbeiterwohlfahrt im Jahre 2010
in Barßel statt. Bei Bedarf werden Hausbesuche angeboten.
Der Wirtschaftplan weist eine Steigerung der Personalkosten von rd. 57.000 €
(in 2012) um 6.000 € auf rd. 63.000 € (in 2014) aus. Bei gleich bleibenden
Einnahmen vom Sparkassen- und Giroverband und leicht rückläufigen Einnahmen aus
der Insolvenzberatung, wäre die Kostensteigerung, z.B. wegen tariflicher
Steigerungen und Anpassung der Arbeitszeiten der Schuldnerberaterin, durch
einen höheren Kreiszuschuss aufzufangen.
Anzumerken ist, dass
der Kreiszuschuss seit 2008 unverändert 28.500 € betrug und alle bisherigen
Kostensteigerungen bzw. zwischenzeitliche Einnahmeverringerungen bei den
Insolvenzgebühren anderweitig aufgefangen wurden. Die Anhebung des
Kreiszuschusses erscheint daher angemessen.
c)
Vom Landes-Caritasverband
für Oldenburg e.V. wird für die Jahre
2014 bis 2016 jeweils ein Zuschuss in Höhe von 33.500 Euro beantragt (s.
Anlage 4).
Bislang wurde ein
Zuschuss in Höhe von 28.500 Euro jährlich gewährt.
Die Beratungen
finden an den Standorten Friesoythe, Garrel, Cloppenburg und Löningen statt.
Ergänzend zur
sozialen Schuldnerberatung hat die Caritas in den vergangenen Jahren die
InsO-Beratung („Verbraucherinsolvenz“) auf- und ausgebaut. Wie bei den
Schuldnerberatungsstellen der AWO und der Diakonie tragen die Fallpauschalen
des Landes für die InsO-Beratung erheblich zu den Einnahmen bei.
Die Beratungsfälle
haben sich in den vergangenen Jahren wie folgt entwickelt:
2010: 348 Fälle 2012: 336 Fälle 2012: 461 Fälle
Die Caritas plant
eine Ausweitung der Wochenstunden von knapp 40 auf etwas über 50 Wochenstunden.
Insbesondere die Arbeitszeit der Verwaltungskraft musste angepasst werden.
Insgesamt steigen die Personalkosten um rd. 20.000 € auf rd. 75.000 €. Die
Finanzierung soll durch eine Steigerung der Einnahmen aus der Insolvenzberatung
um rd. 15.000 € sowie durch die Anhebung des Kreiszuschusses erfolgen. Die
Anhebung des Kreiszuschusses erscheint angemessen, zumal an vielen Standorten
im Kreisgebiet das Beratungsangebot vorgehalten wird.
d)
Das Deutsche Rote
Kreuz beantragt erstmals für die Jahre
2014 bis 2016 jeweils einen Zuschuss in Höhe von 27.000 Euro (s. Anlage 5).
Das DRK begründet
seinen Antrag damit, dass es seit Jahren im Rahmen seiner allgemeinen
Beratungstätigkeit auch in der sozialen Schuldnerberatung tätig sei. Dabei sei
ein beachtlicher Anteil der Rat- und Hilfesuchenden Bezieher von
Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe.
Seit April 2012 ist
das DRK vom Land – wie die anderen Wohlfahrtsverbände – als geeignete Stelle
für die Insolvenzberatung anerkannt.
Das DRK plant Personalkosten für eine Halbtagskraft sowie eine 450-€-Kraft ein.
Den Planzahlen ist zu entnehmen, dass das DRK im Vergleich zu den anderen
Wohlfahrtsverbänden die Schuldnerberatungsstelle mit erheblich geringerem
Personaleinsatz betreiben will.
Die Beratung findet
in den Räumen des DRK in Cloppenburg statt. Geplant ist, die Beratung auch in
den Bereitschaftsräumen des DRK vor Ort anzubieten. Auf Wunsch werden
Hausbesuche durchgeführt.
Da die Einnahmen des
DRK vom Land (aus der Insolvenzberatung)
im Vergleich zu den anderen Beratungsstellen auf geringem Niveau geplant werden
und andere Einnahmequellen nicht vorhanden sind, ergibt sich beim DRK ein
verhältnismäßig hohes Defizit.
Zu beachten ist
ferner, dass sich das DRK mit der Schuldnerberatung noch in der „Startphase“
befindet und die Zahlen der Beratungsfälle erheblich unter denen der anderen
Beratungsstellen liegen.
2012: Fälle : 193
Beim Vergleich der
Anzahl der Beratungsfälle und der Inso-Gebühren fällt auf:
- Diakonie: 475 Beratungsfälle ./.
Inso-Gebühren: knapp
über 40.000
€
- Caritas: 461
Beratungsfälle ./. Inso-Gebühren: knapp unter 40.000 €
- AWO: 402 Beratungsfälle /.
Inso-Gebühren
rd.
20.000 €
- DRK: 193 Beratungsfälle ./. Inso-Gebühren: rd. 7.000 €
Das DRK räumt dazu
ein, dass die Vergütung vom Land noch recht gering sei, da sie zwar eine
erhebliche Anzahl an Erstgesprächen und telefonischen Beratungen hatten, aber
nur wenige abgeschlossene Beratungsfälle. Daraus folge, dass zwar die geringere
Vergütung für Beratungen vom Land vereinnahmt wurde, allerdings nur in wenigen
Fällen die höhere Vergütung für abgeschlossene Beratungsfälle. Bis zur
vollständigen Etablierung der Schuldnerberatungsstelle mit "dauerhaften"
Beratungsfällen und höheren Einnahmen vom Land, würden sicherlich noch einige
Jahre vergehen, so das DRK.
Im Wirtschaftsplan
des DRK spiegelt sich die Erwartung der geringen Einnahmen aus der
Insolvenzberatung wider. Dem folgend wird ein hohes Defizit ausgewiesen.
Im Durchschnitt der
vergangenen Jahre (2011 u. 2012) hat der Kreiszuschuss rd. 38 % der
Gesamtkosten aller drei bisherigen Beratungsstellen abgedeckt. Die
Wirtschaftspläne dieser Beratungsstellen für 2014 ergeben einen Anteil von rd.
39 % in Bezug auf das Verhältnis von Kreiszuschuss zu den gemeinsamen
Gesamtkosten.
Beim DRK würde der
Kreiszuschuss in 2014 - und
voraussichtlich in den folgenden zwei Jahren
- rd. 75 % ausmachen, damit
würde ein Beratungsfall beim DRK den Landkreis in Relation fast das Doppelte
als bei den anderen Wohlfahrtsverbänden kosten.
Die Schuldnerberatung beim DRK
wäre nach derzeitigem Stand somit erheblich teurer.
Um einen vergleichbaren Anteil von 39 % Kreiszuschuss an den Kosten
einzuhalten, dürfte der Zuschuss für das DRK bei knapp 15.000 € liegen.
Bewertung der Kreisverwaltung:
Zusammenfassend ist
festzustellen, dass das bisherige System der Schuldnerberatung durch die
Wohlfahrtsverbände, die eine Pflichtaufgabe des Landkreises übernehmen, und die
Finanzierung durch einen pauschalen Zuschuss, sich aus Sicht der
Kreisverwaltung überaus bewährt hat und eine Fortsetzung befürwortet wird.
Der von Diakonie,
AWO sowie Caritas geltend gemachte Kostenanstieg ist nachvollziehbar.
Das DRK beantragt
erstmals einen Zuschuss für die Schuldnerberatung.
Zu entscheiden ist,
ob das DRK vom Landkreis zur Erfüllung einer Pflichtaufgabe in die
Zuschussbewilligung einbezogen werden soll.
Die öffentliche Wahrnehmung der Themen
„Insolvenz“ und „Schuldnerberatung“ nimmt zu. Die Statistiken zu den
Beratungszahlen aus den Bereichen ALG II und Sozialhilfe – insbesondere der
Diakonie und der AWO – weisen eine leichte Zunahme auf. Die Caritas verzeichnet
hier ein stärke Zunahme.
Die Wartezeiten bei
den drei bisherigen Beratungsstellen betragen in der Regel wenige Wochen. Es
sei zudem kein Problem, in Eilfällen kurzfristig eine Beratung anzubieten, so
diese Beratungsstellen (s. auch Qualitätsstandards).
Die politischen Gremien haben u.a. zu entscheiden, ob und ggfs. in welcher Höhe
den bisherigen Beratungsstellen und dem DRK ein Zuschuss bewilligt werden soll.
Dabei ist neben dem Gedanken, ein plurales Beratungsangebot vorzuhalten, auch
der Grundsatz des sparsamen Einsatzes öffentlicher Mittel zu beachten.
Bezogen auf die einzelnen Anträge ist zu
entscheiden, ob
a)
die
Schuldnerberatung weiterhin durch pauschale Zuschüsse an die Wohlfahrtsverbände
finanziert werden soll,
b)
die
Zuschüsse für AWO, Diakonie und LCV in der beantragten Höhe gewährt werden
sollen (je 33.500 €/jährlich)
c)
das
Deutsche Rote Kreuz in die Zuschussbewilligung einbezogen werden soll und ggf.
in welcher Höhe
d)
die
Zuschüsse für die Dauer von jeweils 3 Jahren gewährt werden sollen
e)
die
vorliegenden Qualitätsstandards für alle Beratungsstellen verbindlich sein
sollen.
Finanzierung:
Haushaltsmittel für die Schuldnerberatung sind für die bisherigen
Beratungsstellen in der beantragten Höhe in den Haushaltsentwurf 2014
eingeplant worden. Bzgl. des DRK soll die Grundsatzentscheidung der Gremien
abgewartet werden.
Anlagenverzeichnis:
1.
Qualitätsstandards
2.
Antrag Diakonie
3.
Antrag AWO
4.
Antrag Caritas
5.
Antrag DRK