1. Gemeinde Emstek, Krippe beim Franziskus-Kindergarten
2. Stadt Cloppenburg, Krippe beim Kindergarten St. Vincenz
3. Stadt Cloppenburg, Krippe beim Kindergarten St. Bernhard
4. Gemeinde Garrel, Krippe beim Christophorus-Kindergarten, Tweel
5. Gemeinde Essen, Krippe beim Kindergarten St. Josef
Sachverhalt:
In den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses am 07.06.2012 und 18.04.2013 wurden im Rahmen der Entscheidungen über Einzelanträge der kreisangehörigen Städte/Gemeinden auf Landkreis-Bezuschussung für Krippenbauten die vereinbarten Modalitäten der Bezuschussung durch den Landkreis Cloppenburg sowie die aktuelle Bundes/-Landesförderung dargelegt.
Weiter wurde darauf hingewiesen, dass den Städten und Gemeinden zugesichert wurde, dass diejenigen, die ihre Bundes- und Landesmittel nach RIK bis zum Ablauf der Förderperiode (31.12.2013) nicht bzw. nicht in voller Höhe in Anspruch genommen haben, eine ergänzende Förderung vom Landkreis bis zur Höhe der landkreisinternen Verteilungsquote erhalten.
Unter dieser Prämisse ist über folgende Anträge bezüglich der Landkreisförderung zu entscheiden:
Gemeinde
Emstek
Die Gemeinde Emstek hat am 29.04.2013 beim Landkreis den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für investive Maßnahmen für die Schaffung einer Krippengruppe mit 15 Krippenplätzen beim vorhandenen kommunalen Franziskus Kindergarten in Emstek gestellt. Die Krippengruppe soll durch die Erweiterung des o. g. Kindergartens geschaffen werden.
Die Nds. Landesschulbehörde hat der Gemeinde Emstek Fördermittel in Höhe von 115.500,00 Euro (15 Plätze á 7.700,00 Euro) nach RAT II bewilligt.
Die Gemeinde Emstek hat beim
Landkreis eine Zuschussförderung in Höhe von
144.858,24 Euro beantragt.
Die Baukosten und die Kosten für die Ausstattung wurden lt. Berechnung der zuwendungsfähigen Kosten nach DIN 276 wie folgt angegeben:
Baukosten 453.018,00 Euro
Ausstattungskosten 36.176,00 Euro
Zusammen 489.194,00 Euro
Berechnung der Landkreisförderung:
Baukosten (Höchstbetrag LK nach Baukostenindex –
Stand. 01.10.2012) 370.216,47 Euro
Ausstattungskosten (Höchstbetrag
LK) 35.000,00 Euro
Zusammen 405.216,47 Euro
abzüglich Landesförderung nach RAT
II 115.500,00 Euro
Verbleiben 289.716,47 Euro
Anteil LK CLP (50%) 144.858,24 Euro
Stadt
Cloppenburg, St. Vincenz
Die Stadt Cloppenburg hat am 23.04.2013 beim Landkreis den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für investive Maßnahmen für die Schaffung einer Krippengruppe mit 15 Krippenplätzen beim vorhandenen kath. Kindergarten St. Vincenz in Cloppenburg gestellt. Die Krippengruppe soll durch den Umbau des Hauses Ketteler geschaffen werden.
Die Nds. Landesschulbehörde hat der Stadt Cloppenburg Fördermittel in Höhe von 115.500,00 Euro (15 Plätze á 7.700,00 Euro) nach RAT II bewilligt.
Die Stadt Cloppenburg hat beim Landkreis eine Zuschussförderung in Höhe von
77.713,42 Euro beantragt.
Die Baukosten und die Kosten für die Ausstattung wurden lt. Berechnung der zuwendungsfähigen Kosten nach DIN 276 wie folgt angegeben:
Baukosten 277.541,30 Euro
Ausstattungskosten 32.242,24 Euro
Zusammen 309.783,54 Euro
Berechnung der Landkreisförderung:
Baukosten + Einrichtungskosten
(Höchstbeträge LK CLP werden unterschritten) 309.783,54 Euro
Abzüglich Landesförderung nach RAT
II 115.500,00 Euro
Verbleiben 194.283,54 Euro
Abzüglich BMO-Anteil (20%) 38.856,71 Euro
verbleiben 155.426,83 Euro
Anteil LK CLP (50%) 77.713,42 Euro
Stadt
Cloppenburg, St. Bernhard
Die Stadt Cloppenburg hat am 23.04.2013 beim Landkreis den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für investive Maßnahmen für die Schaffung einer Krippengruppe mit 15 Krippenplätzen beim vorhandenen kath. Kindergarten St. Bernhard in Cloppenburg gestellt. Die Krippengruppe soll durch den Umbau im Kindergarten St. Bernhard geschaffen werden.
Die Nds. Landesschulbehörde hat der Stadt Cloppenburg Fördermittel in Höhe von 115.500,00 Euro (15 Plätze á 7.700,00 Euro) nach RAT II bewilligt.
Die Stadt Cloppenburg hat beim Landkreis eine Zuschussförderung in Höhe von
82.323,92 Euro beantragt.
Die Baukosten und die Kosten für die Ausstattung wurden lt. Berechnung der zuwendungsfähigen Kosten nach DIN 276 wie folgt angegeben:
Baukosten 286.484,79 Euro
Ausstattungskosten 35.700,00 Euro
Zusammen 322.184,79 Euro
Berechnung der Landkreisförderung:
Baukosten (Höchstbetrag LK wird unterschritten) 286.484,79 Euro
Ausstattungskosten (Höchstbetrag LK
CLP)
35.000,00 Euro
Zusammen 321.484,79 Euro
Abzüglich Landesförderung nach RAT
II 115.500,00 Euro
Verbleiben 205.984,79 Euro
Abzüglich BMO-Anteil (20% von
206.684,79 Euro)
41.336,96 Euro
verbleiben 164.647,83 Euro
Anteil LK CLP (50%) 82.323,92 Euro
Gemeinde
Garrel, Tweel
Die Gemeinde Garrel hat am 24.05.2013 beim Landkreis den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für investive Maßnahmen für die Schaffung einer Krippengruppe mit 15 Krippenplätzen beim vorhandenen kommunalen Christophorus-Kindergarten in Tweel gestellt. Die Krippengruppe soll durch einen Umbau im o. g. Kindergarten geschaffen werden.
Bei der Nds. Landesschulbehörde wurde kein Antrag auf Förderung gestellt, da Mindestausgaben in Höhe von 10.000,00 Euro pro Platz nicht erreicht wurden.
Da die Gemeinde Garrel seinerzeit ihre RIK-Mittel noch nicht voll in Anspruch genommen hat (Restbetrag der Gemeinde: 68.168,90 Euro), hat sie beim Landkreis Cloppenburg eine erhöhte Zuschussförderung in Höhe von 36.345,20 Euro beantragt.
Die Baukosten und die Kosten für die Ausstattung wurden lt. Berechnung der zuwendungsfähigen Kosten nach DIN 276 wie folgt angegeben:
Umbaukosten 23.462,00 Euro
Anschaffungskosten 13.815,13
Euro
Zusammen 37.277,13 Euro
Da die Gemeinde Garrel seinerzeit ihre RIK-Mittel noch nicht voll in Anspruch genommen hat (Restbetrag: 68.168,90 Euro), steht ihr noch folgender Zuschussbetrag als Nachteilsausgleich zu (Berechnung nach RIK):
Umbaukosten pro Platz 5.000,00 Euro x 15 Plätze = 75,000.00 Euro
Jedoch maximal 95 % der Umbaukosten
(23.462,00 Euro) = 22.288,90 Euro
Anschaffungskosten pro Platz 1.500,00 Euro x 15 Plätze = 22.500,00 Euro
Jedoch maximal 95 % der
Anschaffungskosten (13.815,13 Euro) 13.124,37 Euro
Zusammen (maximale Fördersumme des
Landes nach RIK) 35.413,27 Euro
Berechnung der Landkreisförderung:
Baukosten + Einrichtungskosten 37.277,13 Euro
(Höchstbeträge LK CLP
unterschritten)
Abzüglich noch zu berücksichtigender Anteil nach RIK
(35.413,27 Euro) =
Nachteilsausgleich durch den Landkreis CLP 35.413,27 Euro
verbleiben 1.863,86 Euro
Anteil LK CLP (50%) 931,93 Euro
+ Nachteilsausgleich 35.413,27
Euro
Anteil LK CLP 36.345,20 Euro
Gemeinde
Essen/Oldbg.
Die Gemeinde Essen hat am 20.06.2013 beim Landkreis den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für investive Maßnahmen für die Schaffung einer Krippengruppe mit 15 Krippenplätzen beim vorhandenen kath. Kindergarten St. Josef in Essen gestellt. Die Krippengruppe soll durch den Umbau im o.g. Kindergarten geschaffen werden.
Die Nds. Landesschulbehörde hat der Gemeinde Essen Fördermittel in Höhe von 115.500,00 Euro (15 Plätze á 7.700,00 Euro) nach RAT II bewilligt.
Die Gemeinde Essen hat seinerzeit ihre RIK-Mittel noch nicht voll in Anspruch genommen (Restbetrag der Gemeinde: 70.652,17 Euro). Wie bereits oben erwähnt, hat sich der Landkreis bereit erklärt, eine ergänzende Förderung bis zur Höhe der landkreisinternen Verteilungsquote zu gewähren. Dies gilt jedoch nur, soweit sich durch die Landesförderung nach RAT II ein finanzieller Nachteil für die Gemeinde gegenüber einer - fiktiven - Förderung nach RIK ergibt, d.h. keine Schlechterstellung der Gemeinde aufgrund der jetzigen Förderung.
RAT II: bewilligte Fördermittel = 115.500,00 Euro
RIK: mögliche Fördermittel = 75.000,00 Euro zu den Umbau-
kosten + 22.500,00 Euro zu den Ausstattungskosten = 97.500,00 Euro
Da die Gemeinde durch die Bewilligung nach RAT II eine höhere Förderung erhalten hat als sie nach RIK erhalten hätte, steht ihr kein Nachteilsausgleich durch den Landkreis Cloppenburg zu.
Dementsprechend hat die Gemeinde Essen beim Landkreis Cloppenburg eine Zuschussförderung in Höhe von 28.395,50 Euro beantragt.
Die Baukosten und die Kosten für die Ausstattung wurden lt. Berechnung der zuwendungsfähigen Kosten nach DIN 276 wie folgt angegeben:
Baukosten 151.488,75 Euro
Ausstattungskosten 35.000,00 Euro
Zusammen 186.488,75 Euro
Berechnung der Landkreisförderung:
Baukosten + Einrichtungskosten 186.488,75 Euro
(Höchstbeträge LK CLP
unterschritten)
Abzüglich Landesförderung 115.500,00 Euro
Verbleiben 70.988,75 Euro
Zuschuss BMO (20 %) 14.197,75 Euro
Verbleiben 56.791,00 Euro
Anteil LK CLP (50%) 28.395,50
Euro
Der Zuschussbetrag des Landkreises Cloppenburg würde sich unter Einbeziehung der obigen Berechnungen und der bisher bewilligten/ ausgezahlten Zuschüsse auf insgesamt
2.248.193,17 Euro belaufen. Dabei ist allerdings zu beachten, dass es sich hierbei nicht um die endgültigen Abrechnungen handelt und somit mit Abweichungen von den geschätzten Kosten zu rechnen ist.
Den kreisangehörigen Kommunen sollten die errechneten Zuschussbeträge als Höchstbeträge bewilligt werden.
Finanzierung:
Teilhaushalt
Jugendamt (Amt 51)
Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen:
I1.300006.525
Zuweisung an Gemeinden für Kinderkrippen 247.000,00
Euro