Sachverhalt:
Der Wissenschaftsrat, das
wichtigste wissenschaftspolitische Beratungsgremium von Bund und Ländern, hat
am 12. November 2010 dem deutsch-niederländischen Gemeinschaftsprojekt der
European Medical School (EMS) Oldenburg-Groningen zugestimmt. Damit kann
erstmals in Deutschland grenzüberschreitend eine Medizinerausbildung mit
Bachelor- und Masterabschluss in den Niederlanden (Groningen) und medizinischem
Staatsexamen in Deutschland (Oldenburg) angeboten werden.
Die Universitäten in
Oldenburg und Groningen werden die EMS als deutsch-niederländisches
Gemeinschaftsvorhaben gründen. In dem binationalen Projekt entstehen 40 neue
Medizin-Studienplätze in Oldenburg. Jeweils ein Jahr des Studiums wird im
Rahmen der EMS in Oldenburg oder in Groningen absolviert, so dass auch Sprach-
und Kulturkenntnisse des jeweils anderen Studienortes vermittelt werden. Der Studienbetrieb
wurde im Wintersemester 2012/13 aufgenommen.
In diesem deutschen
Modellstudiengang schließen Absolventen das Studium mit dem deutschen
Staatsexamen oder dem niederländischen Master in Geneeskunde ab. Durch diese
Qualifikation erhalten sie die ärztliche Approbation in Deutschland oder die
entsprechende Qualifikation in den Niederlanden. Auch der Bachelorabschluss
kann unter bestimmten Vorraussetzungen in Groningen nach sechs Semestern
erworben werden und qualifiziert die Studierenden außerhalb des Arztberufes in
verschiedenen Bereichen des Gesundheitswesens.
Die European Medical School
umfasst auch die Gründung einer Fakultät für Medizin und
Gesundheitswissenschaften in Oldenburg und die Schaffung universitärer
Kliniken. Sie soll sich in naher Zukunft durch eine innovative Ausbildung hoch
qualifizierter Ärztinnen und Ärzte für die Region auszeichnen. Des Weiteren ist
es Ziel, Impulse für positive Entwicklungen im Gesundheitssektor im Nordwesten
zu setzen.
Um die ambitionierten Ziele
erreichen zu können, ist die Einbindung der Region Weser-Ems in die Arbeit der
European Medical School erforderlich. Hierbei ist von besonderer Bedeutung,
dass die nachfolgenden wertvollen Effekte für die Region zu erwarten sind:
·
Verbesserung der
Ärzte-/Ärztinnenversorgung: Durch die
innovative Ausbildung hoch qualifizierter Ärztinnen und Ärzte aus der und für
die Region wird der wachsenden Problematik der Versorgung des ländlichen Raumes
mit Allgemeinmedizinern begegnet.
·
Aufbau der Lehre: Die Krankenhäuser und die ambulante Versorgung im
Nordwesten profitieren erheblich durch die Ausbildung qualifizierter Ärzte. Im
Wege der vertraglichen Vereinbarung besteht zudem für kooperierende
Krankenhäuser die Möglichkeit, den Status eines Lehrkrankenhauses zu erhalten.
Des Weiteren ist zu erwarten, dass die ausgebildeten Ärzte gerne an den
Kliniken der Region arbeiten werden.
·
Aufbau medizinischer
Forschung: Positive Effekte auf
bereits vorhandene Lebenswissenschaften und Biophysik, Ansiedlung oder weiterer
Ausbau forschungsintensiver Betriebe.
·
Krankenversorgung: Expansion lokaler Zulieferer für Krankenhäuser.
·
Lokale Wirtschaft: Neue Mitarbeiter/innen lassen sich in der Region
nieder (® Erhöhung der Kaufkraft),
durch den hohen Anteil der Personalkosten an den Gesamtkosten verbleibt ein
Großteil des Finanzaufkommens in der Region, Startups aus der
Versorgungsforschung.
·
Impulse für
Entwicklungen im Gesundheitssektor im Nordwesten: Es ist zu erwarten, dass die European Medical School
Impulse für die Entwicklung im Gesundheitssektor der Region gibt. Hierbei sind
nicht nur für den Bereich Medizin, sondern auch für den Bereich der
Gesundheitswissenschaft z. B. Masterabschlüsse im Bereich der Intensivpflege
oder die Entwicklung einer Approbationsordnung im Bereich des
Rettungssanitätswesens vorstellbar.
Die
Finanzierung der EMS ist so aufgebaut, dass das Land Niedersachsen 49 Millionen
Euro Landesmittel und 8,5 Millionen Euro aus dem Niedersachsen – Vorab der
VW-Stiftung für die Jahre 2012 bis 2015 zur Verfügung gestellt hat.
Gleichzeitig fordert das Land, dass sich die EMS aus der Region eigenständig
mit 5 Mio. € beteiligt. Hierzu ist es den Unterstützern der EMS bereits
gelungen, eine Finanzierungszusage von Kreditinstitutionen, Unternehmen aus der
Wirtschaft und auch von Einzelpersonen in Höhe von ca. 3,3 Mio. € einzuwerben.
Nunmehr
geht es um eine Finanzierungsunterstützung der Gebietskörperschaften aus der
Region.
In
Anerkennung der vielfältigen positiven Effekte für die Region hat die Arbeitsgemeinschaft
der Landkreise und kreisfreien Städte aus Weser-Ems folgenden Beschluss
gefasst:
·
Die Arbeitsgemeinschaft
spricht sich nach eingehender Beratung dahingehend aus, eine
Stiftungsprofessur, das heißt eine Unterstützung in Höhe von 500.000,00 Euro,
verteilt auf 5 Jahre unter folgenden Prämissen den eigenen Gremien
vorzuschlagen:
o
Die Standortkommune
Stadt Oldenburg bringt sich im gleichen Umfang wie die übrigen
Gebietskörperschaften mit der Finanzierung einer Stiftungsprofessur, d.h. mit 500.000,00
Euro ein,
o
die Kliniken der Region
werden auf Wunsch in Ausbildung und Forschung durch die EMS eingebunden,
o
die
Gebietskörperschaften verstehen die Bereitstellung der Finanzmittel
ausdrücklich als eine einmalige Gründungsunterstützung verbunden mit der
Erwartung, dass das Land Niedersachsen nach Ablauf der fünf Jahre diese
Professuren verstetigt.
Die
vorgeschlagene Unterstützung für die eine Stiftungsprofessur in Höhe von
500.000,00 Euro würde bei einer Beteiligung aller 16 teilnehmenden
Gebietskörpern der Region Weser-Ems (ohne die Stadt Oldenburg) einen Anteil von
6.250,00 Euro pro Jahr bei einer Laufzeit von 5 Jahren bedeuten. Wenngleich
alle teilnehmenden Gebietskörperschaften im Grundsatz den Zielen der EMS
uneingeschränkt beitreten können, ergibt sich hinsichtlich der finanziellen
Unterstützung insbesondere in Würdigung der räumlichen Entfernung zum Standort
der Hochschule z. B. für die Landkreise Osnabrück und Grafschaft Bentheim oder
die Stadt Osnabrück ein differenziertes Bild. Wird allerdings unterstellt, dass
zumindest 10 der 16 teilnehmenden Gebietskörperschaften sich für eine
finanzielle Unterstützung aussprechen, entfiele auf jeden Kreis/kreisfreie
Stadt ein Anteil von 10.000,00 Euro pro Jahr bei einer Laufzeit von 5 Jahren.
Die Landkreise Ammerland, Friesland und Leer haben Entscheidungen über
Zuschüsse in Höhe von jeweils 10.000,00 Euro getroffen.
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