Sachverhalt:
Mit Schriftsatz vom 27.10.2011 hat die Gemeinde Garrel bei der Landesschulbehörde, Regionalabteilung Osnabrück, zum Schuljahr 2013/2014 die Errichtung einer Oberschule mit gymnasialem Angebot (bei gleichzeitiger Umwandlung der bisherigen Haupt- und Realschule) sowie die Übertragung der Schulträgerschaft für diese Schulform beantragt (siehe Anlage 1).
Mit Schriftsatz vom 16.02.2012 hat die Landesschulbehörde, Regionalabteilung Osnabrück, entsprechend den Bestimmungen des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) vorbezeichneten Antrag der Kreisverwaltung mit der Bitte um Stellungnahme übersandt, ob gegen die Errichtung der beantragten Schule (Oberschule mit gymnasialem Angebot) und die Übertragung der Schulträgerschaft für diese Schulform Bedenken bestehen.
Nach § 10a des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) ist
seit dem 01.08.2011 die Errichtung von Oberschulen möglich. In Oberschulen
werden Schüler/innen des 5. - 10. Schuljahrgangs unterrichtet. Nach § 10a Abs.
3 NSchG kann die Oberschule um ein gymnasiales Angebot erweitert werden.
Schulträger sind nach § 106 Abs. 3 Satz 1 NSchG berechtigt, Oberschulen zu errichten, wenn die Entwicklung der
Schülerzahlen dies rechtfertigt.
Nach § 106 Abs. 3 Satz 3 NSchG ist die Erweiterung einer
Oberschule um ein gymnasiales Angebot zulässig, wenn der Besuch eines
Gymnasiums im Gebiet des Landkreises unter zumutbaren Bedingungen gewährleistet
bleibt u n d der Schulträger desjenigen Gymnasiums
zustimmt, das die Schülerinnen und Schüler sonst im Gebiet des Landkreises
besuchen würden.
Bezüglich der Übertragung der Schulträgerschaft sind die Landkreise als
sogenannte
“geborene“ Schulträger der Schulform Oberschule von der Schulbehörde
(Landesschulbehörde, Regionalabteilung Osnabrück) zu hören.
Nach § 106 Abs. 8 NSchG bedürfen schulorganisatorische Entscheidungen der
Genehmigung der Schulbehörde (Landesschulbehörde, Regionalabteilung Osnabrück).
Das Niedersächsische Kultusministerium hat zur Errichtung von Oberschulen
Hinweise für kommunale Schulträger veröffentlicht. Danach sind zur Errichtung
einer Oberschule mit gymnasialem Angebot weitere Voraussetzungen zu erfüllen.
Die Mindestgröße der Organisationsform Oberschule (mit gymnasialem Angebot)
beträgt nach der Verordnung für die Schulorganisation (SchOrgVO) 3 Züge je Schuljahrgang,
davon 1 Zug im gymnasialen Schulzweig.
Die Mindestschülerzahl je Schuljahrgang beträgt 75, davon mindestens 27 im
gymnasialen Schulzweig. Mindestens 48 Schüler/innen (2 x 24) sollen in der
Regel im Haupt- und Realschulzweig beschult werden.
Die Entwicklung der Schülerzahlen rechtfertigt die
Errichtung einer Oberschule (mit gymnasialem Angebot), wenn die Mindestgrößen
und Mindestzahlen dauerhaft
(Prognose für mindestens 10 Jahre) unter Berücksichtigung der konkreten
Bevölkerungsentwicklung
(Geburtenzahlen) und der Interessen der Erziehungsberechtigten erreicht
werden. Die Interessen der Erziehungsberechtigten sollen in der Regel durch
eine Elternbefragung (3. und 4. Schuljahr) eruiert werden.
Nach einem entsprechenden Hinweis der Kreisverwaltung
(Schriftsatz vom 29.02.2012) hat die Gemeinde Garrel
Informationsveranstaltungen durchgeführt und unter den
Eltern/Erziehungsberechtigten der Grundschüler/innen sowie der
Kindergartenkinder im Alter von 3 bis 6 Jahren eine Trendabfrage hinsichtlich
des Wunsches nach einem gymnasialen Schulangebot in Garrel und zum
voraussichtlichen Anwahlverhalten bei Errichtung einer
Oberschule mit gymnasialem Angebot in Garrel durchgeführt.
Das Ergebnis der Trendabfrage hat die Gemeinde Garrel der Kreisverwaltung mit Schriftsatz vom 26.10.2012 übergeben (siehe Anlage 2).
Danach wurden von 1063 ausgegebenen Fragebögen 603 (56,7 %) an die Gemeinde Garrel zurück gegeben (siehe Anlage 3, Spalten 2,3 und 4).
Die Auswertung der Gemeinde Garrel hat ergeben, dass 68 % der teilnehmenden Eltern/Erziehungsberechtigten sich für ein gymnasiales Schulangebot in Garrel ausgesprochen haben (siehe Anlage 4).
48,1 % der Eltern/Erziehungsberechtigten (siehe Anlage 3,
Spalte 6) würden bei Errichtung einer Oberschule mit gymnasialem Angebot ihre
Kinder ab dem 5. Schuljahr in Garrel
(maximal bis Ende 10. Klasse möglich) gymnasial beschulen lassen.
26,2 % der Eltern/Erziehungsberechtigten (siehe Anlage 3, Spalten 7 und 8) würden ihre Kinder ein Gymnasium in Cloppenburg besuchen lassen (21,4 % Clemens-August-Gymnasium und 4,8 % Gymnasium Liebfrauenschule).
18,6 % der Eltern/Erziehungsberechtigten (siehe Anlage 3, Spalte 5) würden ihre Kinder beim Haupt-/Realschulzweig einer Oberschule in Garrel anmelden.
In Anlage 5 (Spalten 5,6,7 und 8) hat die Gemeinde Garrel vorbezeichnete Quoten der Trendabfrage (siehe Anlage 3, Spalten 5,6,7 und 8) auf die Zahl der Schüler/innen, die voraussichtlich innerhalb der nächsten 10 Schuljahre vom Primarbereich in den Sekundarbereich I wechseln (siehe Anlage 6 - Auszug aus der amtlichen Meldestatistik), bezogen.
Danach würde sich eine - nicht realistisch erscheinende -
gymnasiale Übergangsquote von 74 % ergeben (siehe Anlage 5, Spalten 6,7
und 8).
Zur Ermittlung voraussichtlicher (belastbarer) Schülerzahlen
bezüglich der Anwahl einer
Oberschule mit gymnasialem Angebot in Garrel hat die Gemeinde Garrel in Anlage 7
(Spalte 4) die tatsächliche durchschnittliche gymnasiale Übergangsquote der
vergangenen Jahre
(32 %) - entsprechend den schulorganisatorischen Vorgaben - für einen Zeitraum
von
10 Schuljahren (2013/2014 - 2022/2023) auf die Anzahl der voraussichtlich vom
Primarbereich in den Sekundarbereich I wechselnden Schüler/innen (siehe Anlage
7, Spalte 3) bezogen.
Auf diese Zahlen (Anlage 7, Spalte 4) hat die Gemeinde Garrel im nächsten Schritt die sich aus der Trendabfrage ergebenden prozentualen Anteile bezüglich des Wunsches der Eltern/Erziehungsberechtigten an einer gymnasialen Beschulung in Garrel bzw. an den Cloppenburger Gymnasien (siehe Anlage 3, Spalten 6,7 und 8) bezogen.
Im Ergebnis ergibt sich aus der Prognose der Gemeinde Garrel (Anlage 7, Spalte 5) die Anzahl der Schüler/innen, die in den nächsten 10 Schuljahren voraussichtlich den gymnasialen Zweig einer Oberschule in Garrel besuchen würden.
Nach dieser Prognose würde die Vorgabe des Niedersächsischen Kultusministeriums für die Errichtung von Oberschulen mit gymnasialem Angebot von mindestens 27 Schülerinnen/Schülern im Gymnasialzweig für die nächsten 10 Schuljahre erfüllt werden.
Die Vorgabe einer Mindestzügigkeit von 3 Zügen je Schuljahrgang mit mindestens jeweils 75 Schüler/innen (gymnasialer Zweig und Haupt-/Realschulzweig zusammen) würde danach ebenfalls erfüllt werden, da der Großteil der nicht gymnasial beschulten Schüler/innen der Gemeinde Garrel (pro Schuljahr jeweils mehr als 48 Schüler/innen) den Haupt-/Realschulzweig einer Oberschule in Garrel besuchen würden.
Bei Errichtung einer Oberschule mit gymnasialem Angebot in Garrel würden nach der Prognose der Gemeinde Garrel (siehe Anlage 7, Spalte 5) in den nächsten 10 Schuljahren durchschnittlich 32,1 Schüler/innen weniger (Schuljahrgänge 5 - 10) die Gymnasien in Cloppenburg besuchen.
Im Schuljahr 2012/2013 wird das Clemens-August-Gymnasium Cloppenburg 7-zügig und das Gymnasium Liebfrauenschule Cloppenburg 4-zügig geführt.