Sachverhalt:
Mit der Verordnung vom 16.07.2005 wurden die Schonzeiten für junge Ringeltauben für den Zeitraum vom 16.07. bis 31.10. und für Ringeltauben für den Zeitraum vom 21.02. bis 31.03. eines jeden Jahres jederzeit widerruflich aufgehoben.
Die Verordnung des Landkreises Cloppenburg ist auf Grund der Änderung der Jagd- und Schonzeiten im § 2 der Verordnung zur Durchführung des Nds. Jagdgesetzes vom 23.05.2008 inzwischen überholt und kann deshalb aufgehoben werden.
Nach der Verordnung zur Durchführung des Nds. Jagdgesetzes gelten folgende Jagdzeiten:
Junge Ringeltauben:
ganzjährig
mit der Maßgabe vom 21.02. bis 31.10. nur zur Schadensabwehr
Alttauben:
vom 20.08. bis 31.03.
mit der Maßgabe vom 20.08. bis 31.10 und vom 21.02. bis 31.03. nur zur
Schadensabwehr
Die Verordnung des Landkreises Cloppenburg wurde seinerzeit ausschließlich aus Gründen der Schadensabwehr erlassen.