Betreff
Antrag der Gemeinde Lindern auf Gewährung eines Zuschusses aus der Kreisschulbaukasse für den Neubau einer multifunktionalen Sport- und Freizeitfläche an der Grund- und Oberschule Lindern (Az.: 563)
Vorlage
V-SCHUL/25/253
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreisausschuss wird die folgende Beschlussfassung empfohlen:

Der Gemeinde Lindern wird für den Neubau einer multifunktionalen Sport- und Freizeitfläche an der Grund- und Oberschule Lindern ein vorläufiger maximaler Zuschuss aus der Kreisschulbaukasse in Höhe von bis zu 67.502,93 EUR gewährt.

Der vorläufige maximale Zuschuss wird nach Durchführung des Ausschreibungsverfahrens zu der Maßnahme auf Grundlage des dann vorgelegten günstigsten Angebotes nach dem o.g. Berechnungsverfahren angepasst.

Eine erneute Beschlussfassung ist nur erforderlich, wenn die endgültigen Kosten mehr als 50.000,00 EUR höher sind als die Gesamtkosten der Kostenschätzung.


Sachverhalt:

Die Schulträger erhalten aus der Kreisschulbaukasse Zuschüsse für schulisch

notwendige Baumaßnahmen inklusive der erforderlichen Ersteinrichtung sowie für die Erstellung der Außenanlagen.

Bei Maßnahmen an schulischen Sportfreianlagen werden von den errechneten zuwendungsfähigen Kosten nur 65 % als förderfähig anerkannt (Ziffer II. Nr. 2. der Richtlinie zur Förderung des Schulbaus durch die Kreisschulbaukasse des Landkreises Cloppenburg vom 01.01.2023).

Die Zuschüsse betragen im Primarbereich ein Drittel und in den Sekundarbereichen I und II die Hälfte der als förderfähig anerkannten Kosten.

Die Gemeinde Lindern beantragt mit Schreiben vom 18.07.2024 (Anlage 1) einen anteiligen Zuschuss aus der Kreisschulbaukasse für den Neubau einer multifunktionalen Sport- und Freizeitfläche an der Grund- und Oberschule Lindern.

Laut dem Antrag der Gemeinde Lindern ist die bereits im Jahr 1990 gebaute und einzige Sportfreifläche inzwischen stark beschädigt und für den Unterrichtsbetrieb nicht mehr zulässig. Im Rahmen des Ganztagsanspruchs für Grundschulen ab 2026 soll der Platz als multifunktionale Sport- und Freizeitfläche für alle Schüler/innen von der 1. bis zur 10. Klasse umgestaltet werden.

Die Gesamtkosten für den Neubau einer multifunktionalen Sport- und Freizeitfläche belaufen sich laut der Kostenschätzung der Gemeinde Lindern voraussichtlich auf 256.000,00 EUR.

Der vorzeitige Maßnahmebeginn für den Neubau einer multifunktionalen Sport- und Freizeitfläche wurde genehmigt.

Die eingereichten Planungsunterlagen nebst Kostenschätzung wurden von der Kreisverwaltung geprüft.

Gemäß Ziffer IV. Nr. 4e) der Richtlinie zur Förderung des Schulbaus durch die Kreisschulbaukasse des Landkreises Cloppenburg vom 01.01.2023 werden die zuwendungsfähigen Kosten bei beantragten Maßnahmen ohne Bauwerkskonstruktion bzw. technischen Anlagen (Kostengruppen 300 und 400) anhand des günstigsten Angebotes ermittelt.

Die Ermittlung der zuwendungsfähigen Kosten kann in diesem Fall nicht anhand der Vorgehensweise gemäß Ziffer IV. Nr. 4e) erfolgen.

Dies hat insbesondere den Hintergrund, dass die Gemeinde das Ausschreibungsverfahren für die Maßnahme aufgrund der erforderlichen Planungssicherheit erst durchführen kann, wenn die Gewährung einer Förderung aus der Kreisschulbaukasse durch den Landkreis sichergestellt ist.

Zudem würden die entsprechend angefragten Firmen keine unverbindlichen Kostenvoranschläge vor Durchführung des Ausschreibungsverfahrens abgeben. Somit können erst nach dem Ausschreibungsverfahren entsprechende Angebote vorgelegt werden.

Um der Gemeinde die erforderliche Planungssicherheit zu geben, wurde die Kostenschätzung des Fachbüros für die Ermittlung der (vorläufigen) zuwendungsfähigen Kosten herangezogen (= Gesamtkosten: ca. 256.000,00 EUR).

Da es sich bei dem Neubau der Sport- und Freizeitfläche um eine Sportfreianlage handelt, werden die Gesamtkosten gemäß Ziffer II. Nr. 2 der o.g. Richtlinie nur zu 65 % als förderfähig anerkannt.

Dementsprechend belaufen sich die vorläufigen zuwendungsfähigen Kosten bei dieser Maßnahme entsprechend der Kostenschätzung auf insgesamt 166.400,00 EUR.

Von den förderfähigen Kosten erhalten Schulträger im Primarbereich 1/3 und im Sekundarbereich ½ als Zuschuss.

Da die Sport- und Freizeitfläche sowohl von der Grundschule als auch von der Oberschule Lindern genutzt werden soll, werden die förderfähigen Kosten in Höhe von 166.400,00 EUR anteilig nach den Schülerzahlen der jeweiligen Schulform zu 1/3 (Primarbereich) bzw. zu ½ (Sekundarbereich) gefördert:

166.400,00 EUR

Oberschule: 138 Schüler/innen (43,4 %) = 72.217,60 EUR * 1/2 = 36.108,80 EUR

Grundschule: 180 Schüler/innen (56,6 %) = 94.182,40 EUR * 1/3 = 31.394,13 EUR

Somit ergibt sich ein vorläufiger Zuschuss an die Gemeinde Lindern in Höhe von bis zu 67.502,93 EUR.

Bei der o.g. Ermittlung handelt es sich ausschließlich um die vorläufigen maximal bezuschussungsfähigen Kosten und dementsprechend um einen vorläufigen Zuschuss.

Die Ermittlung des tatsächlichen Zuschusses wird nach Durchführung des Ausschreibungsverfahrens für die o.g. Maßnahme anhand des vorgelegten günstigsten Angebotes vorgenommen.

Das Ergebnis über die vorläufigen zuwendungsfähigen Kosten wurde mit der Gemeinde Lindern einvernehmlich abgestimmt.


Finanzierung:

Im Haushalt der Kreisschulbaukasse 2025 sind Mittel für Schulbaumaßnahmen veranschlagt.

PSP-Element (Produkt): 2440000000/781200

Sachkonto: 204040


Anlagenverzeichnis:

Antrag vom 18.07.2024 (Anlage 1)