Beschlussvorschlag:
Dem
Kreisausschuss wird die folgende Beschlussfassung empfohlen:
Der Gemeinde
Lindern wird für den Neubau einer multifunktionalen Sport- und Freizeitfläche
an der Grund- und Oberschule Lindern ein vorläufiger maximaler Zuschuss aus der
Kreisschulbaukasse in Höhe von bis zu 67.502,93 EUR gewährt.
Der vorläufige
maximale Zuschuss wird nach Durchführung des Ausschreibungsverfahrens zu der
Maßnahme auf Grundlage des dann vorgelegten günstigsten Angebotes nach dem o.g.
Berechnungsverfahren angepasst.
Eine erneute Beschlussfassung ist nur erforderlich, wenn die endgültigen Kosten mehr als 50.000,00 EUR höher sind als die Gesamtkosten der Kostenschätzung.
Sachverhalt:
Die Schulträger erhalten aus der Kreisschulbaukasse Zuschüsse für
schulisch
notwendige Baumaßnahmen inklusive der erforderlichen Ersteinrichtung
sowie für die Erstellung der Außenanlagen.
Bei Maßnahmen an schulischen Sportfreianlagen werden von den
errechneten zuwendungsfähigen Kosten nur 65 % als förderfähig anerkannt (Ziffer
II. Nr. 2. der Richtlinie zur Förderung des Schulbaus durch die
Kreisschulbaukasse des Landkreises Cloppenburg vom 01.01.2023).
Die Zuschüsse betragen im Primarbereich ein Drittel und in den
Sekundarbereichen I und II die Hälfte der als förderfähig anerkannten Kosten.
Die Gemeinde Lindern beantragt mit Schreiben vom 18.07.2024 (Anlage
1) einen anteiligen Zuschuss aus der Kreisschulbaukasse für den Neubau
einer multifunktionalen Sport- und Freizeitfläche an der Grund- und Oberschule
Lindern.
Laut dem Antrag der Gemeinde Lindern ist die bereits im Jahr 1990
gebaute und einzige Sportfreifläche inzwischen stark beschädigt und für den
Unterrichtsbetrieb nicht mehr zulässig. Im Rahmen des Ganztagsanspruchs für
Grundschulen ab 2026 soll der Platz als multifunktionale Sport- und
Freizeitfläche für alle Schüler/innen von der 1. bis zur 10. Klasse umgestaltet
werden.
Die Gesamtkosten für den Neubau einer multifunktionalen Sport- und
Freizeitfläche belaufen sich laut der Kostenschätzung der Gemeinde Lindern
voraussichtlich auf 256.000,00 EUR.
Der vorzeitige Maßnahmebeginn für den Neubau einer multifunktionalen
Sport- und Freizeitfläche wurde genehmigt.
Die eingereichten Planungsunterlagen nebst Kostenschätzung wurden von
der Kreisverwaltung geprüft.
Gemäß Ziffer IV. Nr. 4e) der Richtlinie zur Förderung des Schulbaus
durch die Kreisschulbaukasse des Landkreises Cloppenburg vom 01.01.2023 werden
die zuwendungsfähigen Kosten bei beantragten Maßnahmen ohne
Bauwerkskonstruktion bzw. technischen Anlagen (Kostengruppen 300 und 400)
anhand des günstigsten Angebotes ermittelt.
Die Ermittlung der zuwendungsfähigen Kosten kann in diesem Fall nicht
anhand der Vorgehensweise gemäß Ziffer IV. Nr. 4e) erfolgen.
Dies hat insbesondere den Hintergrund, dass die Gemeinde das
Ausschreibungsverfahren für die Maßnahme aufgrund der erforderlichen
Planungssicherheit erst durchführen kann, wenn die Gewährung einer Förderung
aus der Kreisschulbaukasse durch den Landkreis sichergestellt ist.
Zudem würden die entsprechend angefragten Firmen keine unverbindlichen
Kostenvoranschläge vor Durchführung des Ausschreibungsverfahrens abgeben. Somit
können erst nach dem Ausschreibungsverfahren entsprechende Angebote vorgelegt
werden.
Um der Gemeinde die erforderliche Planungssicherheit zu geben, wurde
die Kostenschätzung des Fachbüros für die Ermittlung der (vorläufigen)
zuwendungsfähigen Kosten herangezogen (= Gesamtkosten: ca. 256.000,00 EUR).
Da es sich bei dem Neubau der Sport- und Freizeitfläche um eine
Sportfreianlage handelt, werden die Gesamtkosten gemäß Ziffer II. Nr. 2 der
o.g. Richtlinie nur zu 65 % als förderfähig anerkannt.
Dementsprechend
belaufen sich die vorläufigen zuwendungsfähigen Kosten bei dieser Maßnahme
entsprechend der Kostenschätzung auf insgesamt 166.400,00 EUR.
Von den förderfähigen Kosten erhalten Schulträger im Primarbereich 1/3
und im Sekundarbereich ½ als Zuschuss.
Da die Sport- und Freizeitfläche sowohl von der Grundschule als auch
von der Oberschule Lindern genutzt werden soll, werden die förderfähigen Kosten
in Höhe von 166.400,00 EUR anteilig nach den Schülerzahlen der jeweiligen
Schulform zu 1/3 (Primarbereich) bzw. zu ½ (Sekundarbereich) gefördert:
166.400,00 EUR
Oberschule: 138 Schüler/innen (43,4 %) = 72.217,60 EUR * 1/2 =
36.108,80 EUR
Grundschule: 180 Schüler/innen (56,6 %) = 94.182,40 EUR * 1/3 =
31.394,13 EUR
Somit ergibt sich ein vorläufiger Zuschuss an die Gemeinde Lindern in
Höhe von bis zu 67.502,93 EUR.
Bei der o.g. Ermittlung handelt es sich ausschließlich um die vorläufigen
maximal bezuschussungsfähigen Kosten und dementsprechend um einen vorläufigen
Zuschuss.
Die Ermittlung des tatsächlichen Zuschusses wird nach Durchführung des
Ausschreibungsverfahrens für die o.g. Maßnahme anhand des vorgelegten
günstigsten Angebotes vorgenommen.
Das Ergebnis über die vorläufigen zuwendungsfähigen Kosten wurde mit der Gemeinde Lindern einvernehmlich abgestimmt.
Finanzierung:
Im Haushalt der Kreisschulbaukasse 2025 sind Mittel für
Schulbaumaßnahmen veranschlagt.
PSP-Element (Produkt): 2440000000/781200
Sachkonto: 204040
Anlagenverzeichnis:
Antrag vom 18.07.2024 (Anlage 1)