Betreff
Antrag der Gemeinde Cappeln auf Gewährung eines Zuschusses aus der Kreisschulbaukasse für den Bau einer Skateranlage für die Oberschule Cappeln (Az.: 583)
Vorlage
V-SCHUL/25/252
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreisausschuss wird die folgende Beschlussfassung empfohlen:

Der Gemeinde Cappeln wird für den Bau einer Skateranlage für die Oberschule Cappeln ein vorläufiger maximaler Zuschuss aus der Kreisschulbaukasse in Höhe von bis zu 172.355,95 EUR gewährt.

Der vorläufige maximale Zuschuss wird nach Durchführung des Ausschreibungsverfahrens zu der Maßnahme auf Grundlage des dann vorgelegten günstigsten Angebotes nach dem o.g. Berechnungsverfahren angepasst.

Eine erneute Beschlussfassung ist nur erforderlich, wenn die endgültigen Kosten mehr als 50.000,00 EUR höher sind als die Gesamtkosten der Kostenschätzung.


Sachverhalt:

Die Schulträger erhalten aus der Kreisschulbaukasse Zuschüsse für schulisch

notwendige Baumaßnahmen inklusive der erforderlichen Ersteinrichtung sowie für die Erstellung der Außenanlagen.

Bei Maßnahmen an schulischen Sportfreianlagen werden von den errechneten zuwendungsfähigen Kosten nur 65 % als förderfähig anerkannt (Ziffer II. Nr. 2. der Richtlinie zur Förderung des Schulbaus durch die Kreisschulbaukasse des Landkreises Cloppenburg vom 01.01.2023).

Die Zuschüsse betragen im Primarbereich ein Drittel und in den Sekundarbereichen I und II die Hälfte der als förderfähig anerkannten Kosten.

Die Gemeinde Cappeln beantragt mit Schreiben vom 05.06.2024 (Anlage 1) einen anteiligen Zuschuss aus der Kreisschulbaukasse für den Bau einer Skateranlage für die Oberschule Cappeln als außerschulischer Lernort.

Laut dem Antrag der Gemeinde Cappeln soll die Skateranlage vorrangig für den Nachmittagsbereich der Oberschule Cappeln im Bereich Skaten und Spielen genutzt werden.

Diese Skateranlage soll auf dem Dorfplatz Cappeln errichtet werden, da auf dem Schulgelände

nicht ausreichend Platz zur Verfügung steht.

Laut Stellungnahme der Oberschule Cappeln soll die Skateranlage im Rahmen des Sportunterrichts für das im Lehrplan verankerte Bewegungsfeld „Unterrichten auf rollenden Geräten“ genutzt werden und somit auch bei der Vermittlung von Lernzielen unterstützen. Zum anderen wird durch den Bau der Skateranlage das Ganztagsangebot der Oberschule Cappeln erweitert.

Die Gesamtkosten für den Bau einer Skateranlage belaufen sich laut der Kostenschätzung der Gemeinde Cappeln voraussichtlich auf 530.326,01 EUR.

Der vorzeitige Maßnahmebeginn für den Bau einer Skateranlage wurde genehmigt.

Die eingereichten Planungsunterlagen nebst Kostenschätzung wurden von der Kreisverwaltung geprüft.

Gemäß Ziffer IV. Nr. 4e) der o.g. Richtlinie werden die zuwendungsfähigen Kosten bei beantragten Maßnahmen ohne Bauwerkskonstruktion bzw. technischen Anlagen (Kostengruppen 300 und 400) anhand des günstigsten Angebotes ermittelt.

Die Ermittlung der zuwendungsfähigen Kosten kann in diesem Fall nicht anhand der Vorgehensweise gemäß Ziffer IV. Nr. 4e) erfolgen.

Dies hat insbesondere den Hintergrund, dass die Gemeinde das Ausschreibungsverfahren für die Maßnahme aufgrund der erforderlichen Planungssicherheit erst durchführen kann, wenn die Gewährung einer Förderung aus der Kreisschulbaukasse durch den Landkreis sichergestellt ist.

Zudem würden die entsprechend angefragten Firmen keine unverbindlichen Kostenvoranschläge vor Durchführung des Ausschreibungsverfahrens abgeben. Somit können erst nach dem Ausschreibungsverfahren entsprechende Angebote vorgelegt werden.

Um der Gemeinde die erforderliche Planungssicherheit zu geben, wurde die Kostenschätzung des Fachbüros für die Ermittlung der (vorläufigen) zuwendungsfähigen Kosten herangezogen (= Gesamtkosten: ca. 530.326,01 EUR).

Da es sich bei dem Neubau der Skateranlage um eine Sportfreianlage handelt, werden die Gesamtkosten gemäß Ziffer II. Nr. 2 der o.g. Richtlinie nur zu 65 % als förderfähig anerkannt.

Dementsprechend belaufen sich die vorläufigen zuwendungsfähigen Kosten bei dieser Maßnahme entsprechend der Kostenschätzung auf insgesamt 344.711,90 EUR.

Von den förderfähigen Kosten erhalten Schulträger im Primarbereich 1/3 und im Sekundarbereich ½ als Zuschuss.

Da die Skateranlage von der Oberschule Cappeln genutzt werden soll, werden die förderfähigen Kosten in Höhe von 344.711,90 EUR zu ½ (= Sekundarbereich) gefördert.

Somit ergibt sich ein vorläufiger Zuschuss an die Gemeinde Cappeln in Höhe von bis zu 172.355,95 EUR (1/2 der förderfähigen Kosten).

Bei der o.g. Ermittlung handelt es sich ausschließlich um die vorläufigen maximal bezuschussungsfähigen Kosten und dementsprechend um einen vorläufigen Zuschuss.

Die Ermittlung des tatsächlichen Zuschusses wird nach Durchführung des Ausschreibungsverfahrens für die o.g. Maßnahme anhand des vorgelegten günstigsten Angebotes vorgenommen.

Das Ergebnis über die vorläufigen zuwendungsfähigen Kosten wurde mit der Gemeinde Cappeln einvernehmlich abgestimmt.


Finanzierung:

Im Haushalt der Kreisschulbaukasse 2025 sind Mittel für Schulbaumaßnahmen veranschlagt.

PSP-Element (Produkt): 2440000000/781200

Sachkonto: 204040


Anlagenverzeichnis:

Antrag vom 05.06.2024 (Anlage 1)