Beschlussvorschlag:
Dem
Kreisausschuss wird die folgende Beschlussfassung empfohlen:
Der Gemeinde
Cappeln wird für den Bau einer Skateranlage für die Oberschule Cappeln ein
vorläufiger maximaler Zuschuss aus der Kreisschulbaukasse in Höhe von bis zu
172.355,95 EUR gewährt.
Der vorläufige
maximale Zuschuss wird nach Durchführung des Ausschreibungsverfahrens zu der
Maßnahme auf Grundlage des dann vorgelegten günstigsten Angebotes nach dem o.g.
Berechnungsverfahren angepasst.
Eine erneute Beschlussfassung ist nur erforderlich, wenn die endgültigen Kosten mehr als 50.000,00 EUR höher sind als die Gesamtkosten der Kostenschätzung.
Sachverhalt:
Die Schulträger erhalten aus der Kreisschulbaukasse Zuschüsse für
schulisch
notwendige Baumaßnahmen inklusive der erforderlichen Ersteinrichtung
sowie für die Erstellung der Außenanlagen.
Bei Maßnahmen an schulischen Sportfreianlagen werden von den
errechneten zuwendungsfähigen Kosten nur 65 % als förderfähig anerkannt (Ziffer
II. Nr. 2. der Richtlinie zur Förderung des Schulbaus durch die
Kreisschulbaukasse des Landkreises Cloppenburg vom 01.01.2023).
Die Zuschüsse betragen im Primarbereich ein Drittel und in den
Sekundarbereichen I und II die Hälfte der als förderfähig anerkannten Kosten.
Die Gemeinde Cappeln beantragt mit Schreiben vom 05.06.2024 (Anlage
1) einen anteiligen Zuschuss aus der Kreisschulbaukasse für den Bau einer
Skateranlage für die Oberschule Cappeln als außerschulischer Lernort.
Laut dem Antrag der Gemeinde Cappeln soll die Skateranlage vorrangig
für den Nachmittagsbereich der Oberschule Cappeln im Bereich Skaten und Spielen
genutzt werden.
Diese Skateranlage soll auf dem Dorfplatz Cappeln errichtet werden, da
auf dem Schulgelände
nicht ausreichend Platz zur Verfügung steht.
Laut Stellungnahme der Oberschule Cappeln soll die Skateranlage im
Rahmen des Sportunterrichts für das im Lehrplan verankerte Bewegungsfeld
„Unterrichten auf rollenden Geräten“ genutzt werden und somit auch bei der
Vermittlung von Lernzielen unterstützen. Zum anderen wird durch den Bau der
Skateranlage das Ganztagsangebot der Oberschule Cappeln erweitert.
Die Gesamtkosten für den Bau einer Skateranlage belaufen sich laut der
Kostenschätzung der Gemeinde Cappeln voraussichtlich auf 530.326,01 EUR.
Der vorzeitige Maßnahmebeginn für den Bau einer Skateranlage wurde
genehmigt.
Die eingereichten Planungsunterlagen nebst Kostenschätzung wurden von
der Kreisverwaltung geprüft.
Gemäß Ziffer IV. Nr. 4e) der o.g. Richtlinie werden die
zuwendungsfähigen Kosten bei beantragten Maßnahmen ohne Bauwerkskonstruktion
bzw. technischen Anlagen (Kostengruppen 300 und 400) anhand des günstigsten
Angebotes ermittelt.
Die Ermittlung der zuwendungsfähigen Kosten kann in diesem Fall nicht
anhand der Vorgehensweise gemäß Ziffer IV. Nr. 4e) erfolgen.
Dies hat insbesondere den Hintergrund, dass die Gemeinde das
Ausschreibungsverfahren für die Maßnahme aufgrund der erforderlichen
Planungssicherheit erst durchführen kann, wenn die Gewährung einer Förderung
aus der Kreisschulbaukasse durch den Landkreis sichergestellt ist.
Zudem würden die entsprechend angefragten Firmen keine unverbindlichen
Kostenvoranschläge vor Durchführung des Ausschreibungsverfahrens abgeben. Somit
können erst nach dem Ausschreibungsverfahren entsprechende Angebote vorgelegt
werden.
Um der Gemeinde die erforderliche Planungssicherheit zu geben, wurde
die Kostenschätzung des Fachbüros für die Ermittlung der (vorläufigen)
zuwendungsfähigen Kosten herangezogen (= Gesamtkosten: ca. 530.326,01 EUR).
Da es sich bei dem Neubau der Skateranlage um eine Sportfreianlage
handelt, werden die Gesamtkosten gemäß Ziffer II. Nr. 2 der o.g. Richtlinie nur
zu 65 % als förderfähig anerkannt.
Dementsprechend
belaufen sich die vorläufigen zuwendungsfähigen Kosten bei dieser Maßnahme
entsprechend der Kostenschätzung auf insgesamt 344.711,90 EUR.
Von den förderfähigen Kosten erhalten Schulträger im Primarbereich 1/3
und im Sekundarbereich ½ als Zuschuss.
Da die Skateranlage von der Oberschule Cappeln genutzt werden soll,
werden die förderfähigen Kosten in Höhe von 344.711,90 EUR zu ½ (= Sekundarbereich)
gefördert.
Somit ergibt sich ein vorläufiger Zuschuss an die Gemeinde Cappeln in
Höhe von bis zu 172.355,95 EUR (1/2 der förderfähigen Kosten).
Bei der o.g. Ermittlung handelt es sich ausschließlich um die vorläufigen
maximal bezuschussungsfähigen Kosten und dementsprechend um einen vorläufigen
Zuschuss.
Die Ermittlung des tatsächlichen Zuschusses wird nach Durchführung des
Ausschreibungsverfahrens für die o.g. Maßnahme anhand des vorgelegten
günstigsten Angebotes vorgenommen.
Das Ergebnis über die vorläufigen zuwendungsfähigen Kosten wurde mit
der Gemeinde Cappeln einvernehmlich abgestimmt.
Finanzierung:
Im Haushalt der Kreisschulbaukasse 2025 sind Mittel für
Schulbaumaßnahmen veranschlagt.
PSP-Element (Produkt): 2440000000/781200
Sachkonto: 204040
Anlagenverzeichnis:
Antrag vom 05.06.2024 (Anlage 1)